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Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 - Ministerium für ...

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Die Erhaltung des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 wird sichergestellt. Standortheimisches<br />

Pflanz- und Saatgut findet entsprechend den naturschutzrechtlichen Anforderungen<br />

und in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit bei landschaftspflegerischen<br />

Maßnahmen und bei der Begrünung von Straßennebenflächen Verwendung.<br />

Zur Aufrechterhaltung der Funktion und Leistungsfähigkeit der Böden trägt sowohl eine<br />

Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme als auch eine Reduzierung des Schadstoffeintrags<br />

bei. Den Belangen des Bodenschutzes wird bereits bei der Planung von Verkehrswegen<br />

dadurch Rechnung getragen werden, dass sich bei neu zu planenden Trassen der<br />

Verlauf möglichst an Flächen mit weniger leistungsfähigen Böden orientieren wird. Künftig<br />

wird bei Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen noch stärker darauf geachtet werden, dass möglichst<br />

wenig hochwertige Böden im Sinne des Bodenschutzes <strong>für</strong> erforderliche Ausgleichsund<br />

Ersatzmaßnahmen in Anspruch genommen werden, um eine Verschlechterung der<br />

Bodeneigenschaften zu vermeiden. Bei der Planung von Straßen mit sehr hohem Verkehrsaufkommen<br />

soll zur Vermeidung erhöhter Schadstoffeinträge in die Nahrungs- und Futtermittelkette<br />

grundsätzlich ein möglichst großer Abstand zu landwirtschaftlich oder gärtnerisch<br />

genutzten Böden angestrebt werden.<br />

Beim Neu- und Ausbau von Straßen in Wasserschutzgebieten werden die erforderlichen<br />

baulichen und entwässerungstechnischen Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers ergriffen.<br />

Bei bestehenden Straßen in diesen Gebieten, die noch nicht vollumfänglich den erforder -<br />

lichen baulichen Schutz aufweisen, wird das Land diese im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel<br />

nach Dringlichkeit vorrangig dort nachrüsten, wo die Ableitung des Straßen oberflächenwassers<br />

zu einer unmittelbaren Beeinträchtigung eines zu schützenden Gewässers<br />

führen würde.<br />

1.4.4 REDUZIERUNG DER FLÄCHENINANSPRUCHNAHME IM STRASSENBAU<br />

Im Straßenbau gilt zur Flächenschonung auch zukünftig der Grundsatz „Ausbau vor<br />

Neubau“.<br />

Situation<br />

In <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> entfallen ca. 20 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsflächen auf Straßen<br />

einschließlich der Geh- und Radwege. Am Zuwachs der Flächeninanspruchnahme <strong>für</strong> Siedlungs-<br />

und Verkehrsflächen der letzten Jahre waren die Verkehrsflächen allerdings unter-<br />

ERHALTUNG DER<br />

NATURA-2000-GEBIETE<br />

ERHALT VON FUNKTION<br />

UND LEISTUNGSFÄHIGKEIT<br />

DER BÖDEN<br />

BEACHTUNG VON WASSER-<br />

SCHUTZGEBIETEN<br />

ZIEL<br />

FLÄCHENINANSPRUCHNAHME<br />

DURCH STRASSEN<br />

1.4.3 SCHUTZ DER NATUR, DES BODENS UND DER GEWÄSSER // 1.4.4 REDUZIERUNG DER FLÄCHENINANSPRUCHNAHME IM STRASSENBAU<br />

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