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Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 - Ministerium für ...

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entweder als Schwerpunkte <strong>für</strong> Industrie, Gewerbe und Dienstleis tungseinrichtungen<br />

oder als Standorte <strong>für</strong> Infrastrukturvorhaben festlegen. Dies dient als Zielvorgabe <strong>für</strong> die<br />

kommunale Bauleitplanung und damit der langfristigen Flächenvorsorge.<br />

Die Unternehmen des Kombinierten Verkehrs sind aufgefordert, im Rahmen der inter -<br />

nationalen Zusammenarbeit ihr Angebot kontinuierlich zu optimieren und zu vermarkten,<br />

damit auf Strecken, die sich <strong>für</strong> den Kombinierten Verkehr anbieten, auch wettbewerbsfähige<br />

Angebote zur Verfügung stehen. Förderprogramme wie Marco Polo II zum Aufbau inter -<br />

nationaler Verbindungen im Kombinierten Verkehr sowie die angekündigte Ausweitung der<br />

Bundesförderung <strong>für</strong> den Kombinierten Verkehr werden ausdrücklich begrüßt.<br />

Das Land wird Initiativen der Wirtschaft zur Einrichtung neuer Terminals und zur Erwei -<br />

terung vorhandener Anlagen unterstützen und <strong>für</strong> eine gute Netzeinbindung dieser Terminals<br />

eintreten. Zur Unterstützung der Verlagerung von Güterverkehren auf die Schiene soll auch<br />

die Möglichkeit eines verbesserten Umschlags Schiene/Schiene in Kombination mit der<br />

direkten Bedienung auch kleiner Mengen im Kombinierten Schienengüterverkehr in die<br />

Überlegungen mit einbezogen werden.<br />

Das Land fordert die kommunalen und regionalen Planungs- und Entscheidungsträger auf,<br />

bedarfsgerecht geeignete Flächen <strong>für</strong> Umschlageinrichtungen und die Ansiedlung logistischer<br />

Unternehmen, ergänzender logistischer Dienstleistungen sowie logistischer Unternehmen<br />

mit Aufgaben in der Produktion auszuweisen und bauleitplanerisch zu sichern.<br />

Das Land wird die Ansiedlung von Logis tikunternehmen, die auch Wertschöpfungsanteile<br />

übernehmen und die Entwicklung logistiknaher Dienstleistungen an den Terminalstandorten<br />

unterstützen. Dies können beispielsweise Leercontainerdepots, Einrichtungen <strong>für</strong> logistische<br />

Zusatzleistungen, Sendungsverfolgung, Con tainerreinigung und Reparatur oder Flächen <strong>für</strong><br />

die Ansiedelung logistikintensiver Wirtschaftsbetriebe in räumlicher Nähe zu den Terminals<br />

im Sinne einer nachhaltigen Standortsicherung und Verkehrsentwicklung sein.<br />

Einzelfallbezogen ist zu prüfen, wie die Leistungsfähigkeit der Terminals durch Entzerrungen<br />

im Terminalbetrieb, beispielsweise durch einen Verzicht auf zeitliche Betriebsbeschränkungen<br />

bis hin zum 24-Stunden-Betrieb, gesteigert werden kann.<br />

Das Land wird sich da<strong>für</strong> einsetzen, dass ein bedarfsgerechtes Angebot <strong>für</strong> die Zollabfertigung<br />

in den Terminals des Kombinierten Verkehrs sichergestellt wird.<br />

EIGENINITIATIVEN<br />

DURCH DIE WIRTSCHAFT<br />

UNTERSTÜTZUNG VON<br />

EIGENINITIATIVEN<br />

DIALOG ZWISCHEN<br />

PLANUNGS- UND ENT -<br />

SCHEIDUNGSTRÄGERN<br />

ANSIEDLUNG LOGISTIKNAHER<br />

DIENSTLEISTUNGEN AN<br />

TERMINALSTANDORTEN<br />

AUSWEITUNG<br />

DER BETRIEBSZEITEN<br />

VERBESSERUNG<br />

DER ZOLLABFERTIGUNG<br />

3.1.1 KOMBINIERTER VERKEHR<br />

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