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Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 - Ministerium für ...

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1.4.3 SCHUTZ DER NATUR, DES BODENS UND DER GEWÄSSER<br />

Bei Planung, Bau und Betrieb von Straßen werden weiterhin konsequent alle erforderlichen<br />

Maßnahmen zum Schutz der Natur, zur Erhaltung der Funktion und Leistungsfähigkeit der<br />

Böden sowie zum Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer ergriffen. Beim<br />

Schutz von Flora und Fauna wird die Erhaltung der biologischen Vielfalt im Vordergrund stehen.<br />

Situation<br />

Der Aus- und Neubau von Straßen hat direk -<br />

te Auswirkungen auf Natur und Landschaft<br />

und die Zerschneidung von Flä chen. Zur Reduzierung<br />

der Trennwirkung von Straßen <strong>für</strong><br />

Wildtiere existieren in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

derzeit 23 Grün- bzw. Land schaftsbrücken an<br />

Bundesfern und Landesstraßen. Weitere Que -<br />

rungshilfen, darunter auch Kleintierdurchlässe<br />

sind in Planung oder bereits im Bau.<br />

Effizienzkontrollen beispielsweise an der B 31n<br />

zwischen Stockach und Überlingen be legen<br />

die erfolgreiche Nutzung von Grünbrücken<br />

und anderen Querungsbauwerken <strong>für</strong> Tie re.<br />

Die Anlage von Grünbrücken und wei teren<br />

Querungshilfen zur Sicherung überregionaler<br />

Wildkorridore ist daher auch Bestandteil<br />

aktueller Planungsvorhaben. Mit Hilfe des<br />

Konjunkturpakets II werden zehn Projekte im<br />

Land zur Wiedervernetzung von Wildtier-<br />

Lebensräumen an bestehenden Bundesfernstraßen<br />

umgesetzt, um das Bestandsnetz der<br />

Bundesfernstraßen in Teilbereichen <strong>für</strong> verschiedene<br />

Wildtiergruppen durchlässiger zu<br />

gestalten.<br />

Den Belangen des Natur-, Boden- und Gewässerschutzes trägt das Land bereits bei der<br />

Straßenplanung Rechnung. Neu zu planende Trassen werden bestmöglich über naturschutzfachlich<br />

unbedenkliche Flächen und weniger leistungsfähige Böden geführt. Bei der Bauausführung<br />

werden die Erfordernisse des Natur-, Boden- und Gewässerschutzes durch<br />

einen fachkundigen Bauleiter vor Ort gewährleistet.<br />

ZIEL<br />

REDUZIERUNG DER<br />

TRENNWIRKUNG VON<br />

STRASSEN<br />

BERÜCKSICHTIGUNG<br />

VON BELANGEN DES NATUR-,<br />

BODEN- UND GEWÄSSER-<br />

SCHUTZES<br />

1.4.3 SCHUTZ DER NATUR, DES BODENS UND DER GEWÄSSER<br />

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