Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 - Ministerium für ...
Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 - Ministerium für ...
Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 - Ministerium für ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
1.4.3 SCHUTZ DER NATUR, DES BODENS UND DER GEWÄSSER<br />
Bei Planung, Bau und Betrieb von Straßen werden weiterhin konsequent alle erforderlichen<br />
Maßnahmen zum Schutz der Natur, zur Erhaltung der Funktion und Leistungsfähigkeit der<br />
Böden sowie zum Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer ergriffen. Beim<br />
Schutz von Flora und Fauna wird die Erhaltung der biologischen Vielfalt im Vordergrund stehen.<br />
Situation<br />
Der Aus- und Neubau von Straßen hat direk -<br />
te Auswirkungen auf Natur und Landschaft<br />
und die Zerschneidung von Flä chen. Zur Reduzierung<br />
der Trennwirkung von Straßen <strong>für</strong><br />
Wildtiere existieren in <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />
derzeit 23 Grün- bzw. Land schaftsbrücken an<br />
Bundesfern und Landesstraßen. Weitere Que -<br />
rungshilfen, darunter auch Kleintierdurchlässe<br />
sind in Planung oder bereits im Bau.<br />
Effizienzkontrollen beispielsweise an der B 31n<br />
zwischen Stockach und Überlingen be legen<br />
die erfolgreiche Nutzung von Grünbrücken<br />
und anderen Querungsbauwerken <strong>für</strong> Tie re.<br />
Die Anlage von Grünbrücken und wei teren<br />
Querungshilfen zur Sicherung überregionaler<br />
Wildkorridore ist daher auch Bestandteil<br />
aktueller Planungsvorhaben. Mit Hilfe des<br />
Konjunkturpakets II werden zehn Projekte im<br />
Land zur Wiedervernetzung von Wildtier-<br />
Lebensräumen an bestehenden Bundesfernstraßen<br />
umgesetzt, um das Bestandsnetz der<br />
Bundesfernstraßen in Teilbereichen <strong>für</strong> verschiedene<br />
Wildtiergruppen durchlässiger zu<br />
gestalten.<br />
Den Belangen des Natur-, Boden- und Gewässerschutzes trägt das Land bereits bei der<br />
Straßenplanung Rechnung. Neu zu planende Trassen werden bestmöglich über naturschutzfachlich<br />
unbedenkliche Flächen und weniger leistungsfähige Böden geführt. Bei der Bauausführung<br />
werden die Erfordernisse des Natur-, Boden- und Gewässerschutzes durch<br />
einen fachkundigen Bauleiter vor Ort gewährleistet.<br />
ZIEL<br />
REDUZIERUNG DER<br />
TRENNWIRKUNG VON<br />
STRASSEN<br />
BERÜCKSICHTIGUNG<br />
VON BELANGEN DES NATUR-,<br />
BODEN- UND GEWÄSSER-<br />
SCHUTZES<br />
1.4.3 SCHUTZ DER NATUR, DES BODENS UND DER GEWÄSSER<br />
87