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Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 - Ministerium für ...

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IMPRESSUM<br />

Titel:<br />

<strong>Generalverkehrsplan</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> <strong>2010</strong><br />

Herausgeber:<br />

<strong>Ministerium</strong> <strong>für</strong> Umwelt, Naturschutz und Verkehr<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart<br />

Telefon: 0711/1260<br />

E-Mail: Poststelle@uvm.bwl.de<br />

Gestaltung und Satz:<br />

Orel & Unger communication-services GmbH, Stuttgart<br />

Druck:<br />

Fischbach-Druck GmbH, Reutlingen<br />

Gedruckt auf Maxisilk – Papier, das aus nachhaltiger Forstwirtschaft<br />

stammt und mit dem Umweltzeichen der Europäischen<br />

Union (Reg.Nr. FI / 11/1) ausgezeichnet ist –<br />

geliefert von UPM.<br />

Copyright:<br />

Wiedergaben in jeglicher Form, auch in Auszügen,<br />

müssen mit Quellenangaben gekennzeichnet werden.<br />

Internet:<br />

www.uvm.baden-wuerttemberg.de<br />

Stuttgart, Dezember <strong>2010</strong><br />

Verteilerhinweis:<br />

Diese Informationsschrift wird von der Landesregierung<br />

<strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen<br />

Verpflichtung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit herausgegeben.<br />

Sie darf weder von Parteien noch von deren Kandi -<br />

daten oder Helfern während eines Wahlkampfs zum Zwecke<br />

der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt <strong>für</strong> alle Wahlen.<br />

Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen,<br />

an Informationsständen der Parteien sowie das<br />

Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen<br />

oder Werbemittel.<br />

Untersagt ist auch die Weitergabe an Dritte zur Verwendung<br />

bei der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer<br />

bevorstehenden Wahl darf die vorliegende Druckschrift nicht<br />

so verwendet werden, dass diese als Parteinahme der Heraus -<br />

geberin zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden<br />

werden könnte.<br />

Diese Beschränkungen gelten unabhängig vom Vertriebsweg,<br />

also unabhängig davon, auf welchem Wege und in welcher An -<br />

zahl diese Informationsschrift dem Empfänger zugegangen ist.<br />

Erlaubt ist es jedoch den Parteien, diese Informationsschrift<br />

zur Unterrichtung ihrer Mitglieder zu verwenden.

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