Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 - Ministerium für ...
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LÄRMFESTSCHREIBUNGEN<br />
GESETZ ZUM SCHUTZ<br />
GEGEN FLUGLÄRM<br />
BEGÜNSTIGUNG<br />
LÄRMARMER FLUGZEUGE<br />
BESONDERE VORKEHRUNGEN<br />
AM FLUGHAFEN STUTTGART<br />
196 4.3.2 FLUGLÄRM<br />
AKTIVE LÄRMSCHUTZ -<br />
MASSNAHMEN<br />
Situation<br />
An den Flughäfen im Land bestehen Lärmfestschreibungen im Rahmen der Betriebsgenehmigungen.<br />
Mit dieser Lärmkontingentierung ist sichergestellt, dass trotz steigendem<br />
Verkehr der Fluglärm ein bestimmtes, zumutbares Maß nicht übersteigt. Die Flughäfen<br />
haben die Einhaltung dieser Vorgaben regelmäßig nachzuweisen.<br />
Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm wurde 2007 grundlegend novelliert. Deshalb werden<br />
in der Umgebung der Flughäfen Stuttgart, Karlsruhe/<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>, Friedrichshafen und des<br />
City Airports Mannheim <strong>für</strong> Gebiete, in denen bestimmte Lärm-Grenzwerte überschritten<br />
werden, durch Rechtsverordnungen der Landesregierung Lärmschutzzonen festgesetzt. In<br />
diesen Zonen sind bestimmte bauliche Nutzungen unzulässig. Das Gesetz regelt außerdem<br />
Ansprüche der Eigentümer gegen die Flughafenbetreiber auf Erstattung von Aufwendungen<br />
<strong>für</strong> baulichen Schallschutz und auf Entschädigung <strong>für</strong> Beeinträchtigungen im Außenwohnbereich.<br />
Die Flughafenbetreiber haben teilweise bereits in den vergangenen Jahren auf freiwilliger<br />
Basis passive Lärmschutzmaßnahmen mitfinanziert.<br />
Aktive Fluglärmschutzmaßnahmen werden heute schon bei den Verkehrsflughäfen im Land<br />
berücksichtigt. Lärmgeminderte Flugzeuge, die leiser als die Grenzwerte nach Kapitel 3 der<br />
Internationalen Zivilluftfahrtorganisation zertifiziert sind, werden insbesondere auf großen<br />
Flughäfen, so auch beim Flughafen Stuttgart, durch geringere Flughafenentgelte begünstigt.<br />
Der Flughafen Stuttgart verfügt aufgrund der hohen Anzahl von Flugbewegungen über<br />
speziell ausgewiesene lärmmindernde An- und Abflugrouten („Minimum Noise Routes“).<br />
Umsetzungsplanung<br />
Bei den aktiven Fluglärmschutzmaßnahmen sind Möglichkeiten zur Lärm-Optimierung des<br />
Abflugs und des Landeanflugs sowie der obligatorische oder der an bestimmte Tageszeiten<br />
geknüpfte Einsatz von lärmgeminderten Luftfahrzeugen mit Lärmzeugnis nach Kapitel 4 der<br />
Internationalen Zivilluftfahrtorganisation zu prüfen. Zur Förderung des Einsatzes von lärmmindernden<br />
Luftfahrzeugen wird auch die Verschärfung oder generelle Einführung lärmbezogener<br />
Flughafenentgelte angestrebt.