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Generalverkehrsplan Baden-Württemberg 2010 - Ministerium für ...

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LÄRMFESTSCHREIBUNGEN<br />

GESETZ ZUM SCHUTZ<br />

GEGEN FLUGLÄRM<br />

BEGÜNSTIGUNG<br />

LÄRMARMER FLUGZEUGE<br />

BESONDERE VORKEHRUNGEN<br />

AM FLUGHAFEN STUTTGART<br />

196 4.3.2 FLUGLÄRM<br />

AKTIVE LÄRMSCHUTZ -<br />

MASSNAHMEN<br />

Situation<br />

An den Flughäfen im Land bestehen Lärmfestschreibungen im Rahmen der Betriebsgenehmigungen.<br />

Mit dieser Lärmkontingentierung ist sichergestellt, dass trotz steigendem<br />

Verkehr der Fluglärm ein bestimmtes, zumutbares Maß nicht übersteigt. Die Flughäfen<br />

haben die Einhaltung dieser Vorgaben regelmäßig nachzuweisen.<br />

Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm wurde 2007 grundlegend novelliert. Deshalb werden<br />

in der Umgebung der Flughäfen Stuttgart, Karlsruhe/<strong>Baden</strong>-<strong>Baden</strong>, Friedrichshafen und des<br />

City Airports Mannheim <strong>für</strong> Gebiete, in denen bestimmte Lärm-Grenzwerte überschritten<br />

werden, durch Rechtsverordnungen der Landesregierung Lärmschutzzonen festgesetzt. In<br />

diesen Zonen sind bestimmte bauliche Nutzungen unzulässig. Das Gesetz regelt außerdem<br />

Ansprüche der Eigentümer gegen die Flughafenbetreiber auf Erstattung von Aufwendungen<br />

<strong>für</strong> baulichen Schallschutz und auf Entschädigung <strong>für</strong> Beeinträchtigungen im Außenwohnbereich.<br />

Die Flughafenbetreiber haben teilweise bereits in den vergangenen Jahren auf freiwilliger<br />

Basis passive Lärmschutzmaßnahmen mitfinanziert.<br />

Aktive Fluglärmschutzmaßnahmen werden heute schon bei den Verkehrsflughäfen im Land<br />

berücksichtigt. Lärmgeminderte Flugzeuge, die leiser als die Grenzwerte nach Kapitel 3 der<br />

Internationalen Zivilluftfahrtorganisation zertifiziert sind, werden insbesondere auf großen<br />

Flughäfen, so auch beim Flughafen Stuttgart, durch geringere Flughafenentgelte begünstigt.<br />

Der Flughafen Stuttgart verfügt aufgrund der hohen Anzahl von Flugbewegungen über<br />

speziell ausgewiesene lärmmindernde An- und Abflugrouten („Minimum Noise Routes“).<br />

Umsetzungsplanung<br />

Bei den aktiven Fluglärmschutzmaßnahmen sind Möglichkeiten zur Lärm-Optimierung des<br />

Abflugs und des Landeanflugs sowie der obligatorische oder der an bestimmte Tageszeiten<br />

geknüpfte Einsatz von lärmgeminderten Luftfahrzeugen mit Lärmzeugnis nach Kapitel 4 der<br />

Internationalen Zivilluftfahrtorganisation zu prüfen. Zur Förderung des Einsatzes von lärmmindernden<br />

Luftfahrzeugen wird auch die Verschärfung oder generelle Einführung lärmbezogener<br />

Flughafenentgelte angestrebt.

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