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Amtsmißbrauch - Oapen

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148 B. Tatbestand des Art. 323 Abs. 1 c.p.<br />

die Gesetze der autonomen Provinzen zu verstehen. 547 Von mancher Seite<br />

werden auch die Statuten der Provinzen und Kommunen als Gesetze angesehen.<br />

548<br />

(1) Verfassungsnormen<br />

Wenn demnach grundsätzlich die Verfassung mit einzuschließen ist, 549 dann<br />

stellt sich die Frage, ob es auch Verfassungsbestimmungen gibt, deren Verletzung<br />

den Tatbestand des <strong>Amtsmißbrauch</strong>s erfüllen kann. Hier kommen<br />

insbesondere Art. 97 Abs. 1 Cost. mit den Prinzipien der guten Verwaltungsführung<br />

und der Unparteilichkeit der Verwaltung und Art. 3 Abs. 1 Cost. mit<br />

dem Gleichheitsgrundsatz in Betracht.<br />

(a) Art. 97 Abs. 1 Cost.<br />

Art. 97 Abs. 1 Cost. lautet: „Die öffentlichen Ämter sind nach Gesetzesbestimmungen<br />

in der Weise organisiert, daß der gute Ablauf und die Unparteilichkeit<br />

der Verwaltung gewährleistet werden“. 550 Über die Frage der Erfassung von<br />

Art. 97 Abs. 1 Cost. innerhalb des Tatbestands des <strong>Amtsmißbrauch</strong>s herrscht<br />

sowohl in der Rechtslehre als auch in der Rechtsprechung entsprechend der verschiedenen<br />

Auslegungsansätze große Uneinigkeit. Diejenigen, die der extensiven<br />

Lösung anhängen, subsumieren die Verfassungsnorm unter den Tatbestand. Die<br />

Vertreter der restriktiven Auslegung gelangen zum umgekehrten Ergebnis. Ein<br />

Teil der Literatur zählt den Art. 97 Abs. 1 Cost. also zu den Gesetzesnormen im<br />

Sinne des Art. 323 c.p. Von einigen Autoren wird die Einbeziehung des Art. 97<br />

Abs. 1 Cost. als selbstverständlich angesehen. Art. 97 Cost. sichere die gute<br />

Verwaltungsführung und die Unparteilichkeit der Verwaltung und gehöre somit<br />

zu den zu beachtenden Gesetzesvorschriften. 551 Manche sehen im Art. 97 Abs. 1<br />

Cost. den Angelpunkt, um die bisher anerkannte und häufig anzutreffende<br />

Form des <strong>Amtsmißbrauch</strong>s, den eccesso di potere (Ermessensüberschreitung),<br />

547 Segreto/De Luca, 1999, S. 495; D’Avirro, L’abuso di ufficio, 1997, S. 49; Benussi, S. 69.<br />

548 So La Rocca, Comuni d’Italia 1991, 53; s. auch Castronovo, Il nuovo testo unico<br />

degli enti locali, S. 44, die annimmt, daß die statuti locali mit dem Inkraftreten des<br />

verfassungsändernden Gesetzes vom 18.10.2001, Nr. 3, die Wirksamkeit von Gesetzen<br />

erlangt hätten. Siehe dazu auch unten B.II.5.c)cc)(1), S. 168 ff., insbes. 169.<br />

549 Unstr., siehe u.a. Segreto/De Luca, S. 497.<br />

550 Nochmals die italienische Fassung des Art. 97 Abs. 1 Cost.: „I pubblici uffici sono<br />

organizzati secondo disposizioni di legge, in modo che siano assicurati il buon andamento<br />

e l’imparzialità dell’amministrazione.“<br />

551 Grosso, Foro it., 1999, V, Sp. 329, 334; Pagliaro, Prinicipi, 2000, S. 243 f.; Gambardella,<br />

in: Lattanzi-Lupo, Art. 323 c.p., S. 196 f.; Manna, L’indice pen., 1998, 13, 20; s. bereits<br />

Cicala, Quest. giust., 1996, 321, 322; vgl. D’Avirro, L’abuso di ufficio, 1997, S. 62;<br />

Pittaro, La nuova disciplina dell’abuso d’ufficio, S. 26.

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