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Amtsmißbrauch - Oapen

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III. <strong>Amtsmißbrauch</strong> in Italien vor 1889 319<br />

der Einheit Italiens fanden die jeweiligen Strafgesetze der verschiedenen Staaten<br />

Anwendung.<br />

Bereits aus dieser Zeit sind einige Bestimmungen zu nennen, die die Kennzeichen<br />

eines allgemeinen <strong>Amtsmißbrauch</strong>s besitzen, wie er auch noch im heutigen<br />

codice penale zu finden ist. 92 Neben einem weiten Täterkreis, der alle Amtsträger<br />

erfaßt, sind entscheidende Kriterien die Offenheit der Tathandlung ohne<br />

Vorgabe spezieller Handlungsweisen und eine Schädigungs- bzw. Begünstigungskomponente,<br />

die die Begehung der Tat aus persönlicher und nicht den<br />

öffentlichen Zwecken dienenden Zielsetzung beinhaltet. Danach handelt der<br />

Täter entweder, um sich oder Dritten einen Vorteil zu beschaffen oder um<br />

Dritten einen Schaden zuzufügen.<br />

Kurze Erwähnung sollen auch die Tatbestände finden, die die Vorteilsbeschaffung<br />

bei der Amtsführung unter Strafe stellten. In den späteren Gesetzbüchern,<br />

dem Codice Zanardelli von 1889 und dem Codice Rocco von 1930, existierte<br />

neben dem Tatbestand des <strong>Amtsmißbrauch</strong>s eigenständig das Delikt des interesse<br />

privato in atti di ufficio. 93 Das ist für die vorliegende Untersuchung<br />

deshalb von Bedeutung, weil es sich zum einen bei diesem Delikt ebenfalls<br />

um einen umfassenden Mißbrauchstatbestand handelte, dessen Tathandlung<br />

unspezifisch gehalten war und als Täter alle Amtsträger einschloß. Zum anderen<br />

hat der Gesetzgeber von 1990 die zusätzliche Bestimmung abgeschafft und in<br />

den Tatbestand des abuso di ufficio überführt.<br />

2. Einzelne Strafgesetze<br />

a) Kriminalgesetz der Toskana von 1786<br />

Das Kriminalgesetz des Großherzogtums Toskana, das am 30. November 1786<br />

von Pietro Leopoldo erlassen wurde, die sogenannte legge leopoldina, besaß<br />

mit Art. 64 einen weiten Tatbestand. Vereinfacht übertragen, wurde in ihm<br />

bestimmt, daß Richter, Minister und Angestellte jeglichen Grades, die ihre Grenzen<br />

überschreiten oder anders das ihnen anvertraute öffentliche Ministerium,<br />

Gesetzeskraft. Schließlich galt er nach dem Sturz des Kirchenstaats 1870 ebenfalls in<br />

dessen bisherigen Territorium. Siehe dazu Manzini, Trattato di diritto penale italiano,<br />

Vol. I, 1933, S. 65; vgl. (a cura della) Biblioteca Centrale Giuridica, Documenti Giustizia,<br />

1999, Sp. 773.<br />

92 Siehe auch die Gegenüberstellung historischer Tatbestände mit dem Delikt des <strong>Amtsmißbrauch</strong>s<br />

bei Tesauro, Annali Perugia 1925, 101, 124 ff.<br />

93 Art. 176 c.p. 1889 und Art. 324 c.p. 1930. Art. 176 c.p. 1889 lautet: „Il pubblico ufficiale<br />

che, direttamente o per interposta persona, o con atti simulati, prende un interesse privato<br />

in qualsiasi atto della pubblica Amministrazione, presso la quale esercita il proprio ufficio,<br />

è punito con la reclusione da un mese a cinque anni, e con la multa da lire cento a<br />

cinquemila.“

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