08.10.2013 Aufrufe

Amtsmißbrauch - Oapen

Amtsmißbrauch - Oapen

Amtsmißbrauch - Oapen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

224 B. Tatbestand des Art. 323 Abs. 1 c.p.<br />

Absicht hätten dienen können. Letztere wurde oftmals für bewiesen gehalten,<br />

sobald nur ein rechtswidriges Verwaltungshandeln vorlag. 929 Damit wurde der<br />

spezifische Vorsatz lediglich vermutet und das Bestehen des Delikts aus der<br />

Rechtswidrigkeit des Aktes abgeleitet. 930 Der Umstand, daß der Unwert des<br />

abuso di ufficio damit praktisch allein auf dem Vorsatz beruhte, rief in der<br />

Literatur Bedenken eines Gesinnungsstrafrechts hervor. 931<br />

Als der Gesetzgeber von 1997 dem Delikt des <strong>Amtsmißbrauch</strong>s vor allem<br />

Konturen auf objektiver Seite geben und es daher in ein Erfolgsdelikt umwandeln<br />

wollte, kamen die gleichen Befürchtungen wie schon im Zuge der Reform von<br />

1990 hinsichtlich des Einschlusses des Eventualvorsatzes auf. Der vom Täter<br />

in Kauf genommene, ihm aber möglicherweise unerwünschte Erfolgseintritt<br />

sollte keine Strafbarkeit gemäß Art. 323 c.p. begründen. 932 Aus diesem Grund<br />

wurde die Einsetzung des Adverbs intenzionalmente, „absichtlich“, in den<br />

Gesetzestext vorgeschlagen. 933 Mit der Annahme des Reformgesetzes Nr. 234<br />

am 16. Juli 1997 fand der Vorschlag schließlich Eingang in den Text des Art. 323<br />

c.p. 934 Der Amtsträger oder der mit einem öffentlichen Dienst Beauftragte<br />

muß folglich den Tatbestandserfolg absichtlich herbeigeführt haben. Allerdings<br />

wird auch der Eintritt eines Vermögensvorteils oder Schadens vorausgesetzt,<br />

und deshalb reicht die bloße Vorteils- oder Schädigungsabsicht nicht aus, um<br />

den Tatbestand zu erfüllen. Das Adverb intenzionalmente begründet daher<br />

nicht einen „spezifischen“ Vorsatz, dolo specifico, 935 sondern bezieht sich auf<br />

den dolo generico. 936 Es stellt sich nun die Frage, ob und gegebenenfalls welche<br />

929 Vgl. nur Cass., Sez. VI, 27.5.1993, Talarico, Riv. pen., 1994, 390, 391 f.; Cass., Sez. VI,<br />

1.2.1995, Gadani, Cass. pen., 1996, 488, 489 f.<br />

930 D’Avirro, L’abuso di ufficio, 1995, S. 210 f.<br />

931 Scordamaglia, L’abuso di ufficio, S. 202; Sirani, Dir. pen. proc., 1996, 1139, 1143.<br />

932 D’Avirro, L’abuso di ufficio, 1997, S. 116 f.; Russo, Temi romana, 1998, 99, 100.<br />

933 Erstmals wurde der Gedanke in der Kommission Morbidelli entwickelt, s. den von den<br />

Kommission ausgearbeiteten Tatbestand der Prevaricazione (Amtsverletzung), abgedruckt<br />

bei D’Avirro, L’abuso di ufficio, 1997, S. 157 (Appendice). In der Abgeordnetenkammer<br />

wurde er vor allem durch den Gesetzentwurf Nr. 3451, den der Abgeordnete Saraceni<br />

am 22.11.1995 während der XII. Legislaturperiode dem Präsidenten des Parlaments<br />

präsentierte und den dolo intenzionale mit dem Ausschluß des Eventualvorsatzes begründete,<br />

deutlich aufgegriffen, abgedruckt bei Dalia, Lavori parlamentari, S. 258; die<br />

Abgeordneten Saraceni und Altea brachten in der folgenden XIII. Legislaturperiode<br />

denselben Entwurf nochmals in das Abgeordnetenhaus ein, Gesetzentwurf Nr. 110, vom<br />

9.5.1996; s. ebenfalls die Äußerungen der Abgeordneten Marotta und Manzione in der<br />

Debatte am 15.4.1997, abgedruckt bei Dalia, Lavori parlamentari, S. 330 bzw. 334; vgl.<br />

die im Senat eingereichten Gesetzentwürfe Nr. 741 vom 19.6.1996 und Nr. 826 vom<br />

28.6.1996, abgedruckt bei Dalia, Lavori parlamentari, S. 264 bzw. 266.<br />

934 Siehe m.w.H. zu der parlamentarischen Diskussion Macrillò, Il dolo, S. 79 ff.<br />

935 Vgl. Stortoni, Delitti contro la pubblica amministrazione, S. 141; Pagliaro, Dir. pen.<br />

proc., 1996, 1405, 1408; ders., Dir. pen. proc., 1997, 501, 503.<br />

936 Siehe bereits die Ausführungen des Abgeordneten Marotta in der Parlamentsdebatte am<br />

15.4.1997, abgedruckt bei Dalia, Lavori parlamentari, S. 330.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!