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Amtsmißbrauch - Oapen

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I. Rechtsgut und Subjekte des Tatbestands 43<br />

2. Passives Subjekt<br />

Unter dem passiven Subjekt des Tatbestands ist die „verletzte Person“ der<br />

Tat (persona offesa dal reato) im Sinne der Art. 120 ff. c.p. zu verstehen. 53<br />

Ihre Feststellung erscheint nicht immer einfach, da durch eine Straftat oft<br />

mehrere Personen geschädigt werden. Beispielsweise können bei einem Diebstahl<br />

neben dem Besitzer auch eventuelle Gläubiger geschädigt sein. Zur Klärung<br />

der Frage ist vom Objekt des tatbestandlichen Schutzes auszugehen. Der<br />

Inhaber des geschützten Rechtsguts ist die persona offesa und damit das<br />

passive Subjekt. Deshalb läßt sich letzteres als „Inhaber des Interesses, dessen<br />

Verletzung das Wesen des Delikts darstellt“, definieren. 54 Dabei ist das passive<br />

Subjekt jedoch nicht mit dem Rechtsgut zu verwechseln, und es ist auch nicht<br />

notwendigerweise mit dem Tatobjekt, dem oggetto materiale, identisch. 55 So<br />

ist bei einer Selbstverstümmelung, um die Versicherungssumme zu kassieren,<br />

mit dem Delikt des Versicherungsbetrugs, Art. 642 c.p., das Interesse der<br />

Versicherungsgesellschaft geschützt, während Tatobjekt der Körper des Täters<br />

ist.<br />

Ebenso ist die „verletzte Person“ grundsätzlich von der Figur des „Geschädigten“,<br />

dem danneggiato, zu unterscheiden. Danneggiato ist derjenige, der<br />

durch die Tat einen ermittelbaren sowie ersetzbaren Schaden erlitten hat und<br />

deswegen gemäß Art. 74 c.p.p. 56 als Zivilpartei am Strafprozeß teilnehmen<br />

kann. 57 Eine Einflußnahme auf die Voruntersuchungen, wie sie der persona offesa<br />

beispielsweise mit dem Widerspruch gegen die Verfahrenseinstellung durch<br />

die Staatsanwaltschaft möglich ist, bleibt ihm aber versagt. Allerdings kann<br />

die „verletzte Person“ durchaus auch Geschädigter sein. 58<br />

Wie oben gesehen, ist für die herrschende Meinung allein die gute Verwaltungsführung<br />

und die Unparteilichkeit der Verwaltung das durch Art. 323 c.p.<br />

geschützte Rechtsgut. Damit ist für ihre Vertreter auch nur die Verwaltung<br />

53 Vgl. Antolisei, L’offeso ed il danno nel reato, S. 108 ff.; ders., Manuale di diritto penale,<br />

Parte generale, 2003, S. 187; Fiandaca/Musco, Diritto penale, Parte generale, 2006, S. 150<br />

f.<br />

54 Antolisei, Manuale di diritto penale, Parte generale, 2003, S. 188; vgl. Manzini, Trattato<br />

di diritto penale italiano, Vol. I, 1981, S. 627; Caraccioli, Manuale di diritto penale,<br />

S. 664 f.; Fiandaca/Musco, Diritto penale, Parte generale, 2006, S. 150 f.<br />

55 Manzini, Trattato di diritto penale italiano, Vol. I, 1981, S. 627; Caraccioli, Manuale di<br />

diritto penale, S. 664; Antolisei, Manuale di diritto penale, Parte generale, 2003, S. 190;<br />

Fiandaca/Musco, Diritto penale, Parte generale, 2006, S. 150 f.<br />

56 Art. 74 c.p.p. lautet: „L’azione civile per le restituzioni e per il risarcimento del danno di<br />

cui all’articolo 185 del codice penale può essere esercitata nel processo penale dal soggetto<br />

al quale il reato ha recato danno ovvero dai suoi successori universali, nei confronti<br />

dell’imputato e del responsabile civile.“<br />

57 Caraccioli, Manuale di diritto penale, S. 664; Fiandaca/Musco, Diritto penale, Parte<br />

generale, 2006, S. 151; Antolisei, Manuale di dirtto penale, Parte generale, 2003, S. 190 f.<br />

58 Siehe nur Fiandaca/Musco, Diritto penale, Parte generale, 2006, S. 151.

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