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Amtsmißbrauch - Oapen

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4 Einleitung<br />

von Amtsmißbräuchen erfordern. Es geht einerseits um die Strafwürdigkeit<br />

vom mißbräuchlichen Einsatz der amtlichen Befugnisse sowohl im Vergleich zu<br />

den Wertungen des geltenden Strafgesetzbuchs als auch nach dem materiellen<br />

Verbrechensbegriff. Letzterer benutzt Kriterien, die das strafbare Verhalten<br />

unabhängig vom positiven Recht kennzeichnen. Andererseits muß die Strafbedürftigkeit<br />

der zu pönalisierenden Tat gegeben sein. Das ist der Fall, wenn<br />

ebenso effektive und mildere Mittel als das Strafrecht zur Ahndung des gemeinschaftsstörenden<br />

Verhaltens nicht zur Verfügung stehen.<br />

Ziel der vorliegenden Untersuchung ist es folglich, die italienische Rechtslage<br />

mit sämtlichen den Tatbestand des <strong>Amtsmißbrauch</strong>s tangierenden Problemen<br />

darzulegen, nach den Gründen für die unterschiedliche Behandlung des Mißbrauchs<br />

von Amtskompetenzen in Deutschland und Italien zu forschen sowie<br />

seine Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit für das deutsche Recht zu diskutieren.

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