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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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AB<br />

CDEF<br />

<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong><br />

Radverkehr<br />

Beispielhaft wurden folgende Streckenabschnitte in das Handlungskonzept<br />

aufgenommen, in denen eine Beleuchtung installiert werden sollte:<br />

• Wege zwischen den Unterführungen an den Kaiserthermen,<br />

• Geh- und Radweg zwischen Spitzmühle und Olewig (hohe Priorität, da<br />

entlang der Olewiger Straße voraussichtlich keine Radverkehrsanlagen<br />

hergestellt werde können),<br />

• Geh- und Radweg „Dammweg“ in Ehrang (hohe Priorität als Teil der<br />

Hauptroute nach Ehrang-Quint),<br />

• Geplanter Geh- und Radweg im Aveler Tal, Bereich Avelerhof (mittlere<br />

Priorität),<br />

• Moselradweg zwischen Nordbad und Zurlaubener Ufer (mittlere Priorität),<br />

• Verbindungen Ehrang-Bausch und Ehrang-Heide (mittlere Priorität),<br />

• Weitere Abschnitte des Moselradweges (niedrige Priorität).<br />

Das Gesamtpaket ist im Umsetzungskonzept bis <strong>2025</strong> vollständig enthalten.<br />

6.4.4 Radabstellanlagen<br />

Im Rahmen der Bestandsaufnahme wurde festgestellt, dass in der <strong>Trier</strong>er<br />

Innenstadt sowie an den meisten der untersuchten Einzelziele außerhalb der<br />

Innenstadt eine gute Grundausstattung mit Abstellanlagen vorhanden ist.<br />

Ausnahme bilden die Bahnhöfe, wobei am Hauptbahnhof sowohl der Anlagentyp<br />

als auch die Anzahl der bereitgestellten Einstellplätze zu bemängeln<br />

ist. Zusätzlich wurde Ende 2011 die Ausstattung mit Radabstellanlagen<br />

in der Innenstadt noch einmal weiter verbessert.<br />

Insgesamt trägt das vorhandene Angebot vor allem den Ansprüchen der<br />

„Kurzzeitparker“ Rechnung: Mit wenigen Ausnahmen – etwa der Fahrradgarage<br />

an der Porta Nigra oder den Fahrradboxen (die inzwischen am<br />

Messepark stehen aber aufgrund Vandalismus mehr oder weniger unbrauchbar<br />

geworden sind) – bieten die Anlagen keinen Witterungsschutz<br />

oder über das Abstellen des Fahrrades hinausgehende Serviceleistungen.<br />

Hier setzt das für die <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> empfohlene „Prinzip des abgestuften Angebots“<br />

an. Das Fahrradparken wird dabei an definierten Standorten insbesondere<br />

in der Innenstadt und im Bahnhofsumfeld als Service-,<br />

Informations- und Kommunikationsschnittstelle zum Radfahrer begriffen.<br />

R20: Fahrradstation am <strong>Trier</strong>er Hauptbahnhof<br />

Am Hauptbahnhof ist geplant eine Fahrradstation zu errichten, wie es sie<br />

bereits in zahlreichen Kommunen, insbesondere in Nordrhein-Westfalen<br />

gibt. Bei Fahrradstationen handelt es sich um Anlagen, die weit über reine<br />

Abstellmöglichkeiten für Fahrräder hinausgehen. Ihre Stärke resultiert aus<br />

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