03.11.2013 Aufrufe

Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

AB<br />

CDEF<br />

<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong><br />

Straßennetz / Kfz-Verkehr<br />

S11 Innenstadt-Erschließungsstraßen<br />

Die Erreichbarkeit der Altstadt für den Kfz-Verkehr soll auch zukünftig gewährleistet<br />

sein. Im Vordergrund steht dabei die Zufahrt zu den Parkierungsanlagen.<br />

Als Haupterschließung der Altstadt für den Kfz-Verkehr sollten die<br />

Innenstadt-Westtrasse und Innenstadt Osttrasse mit ihren Zufahrten vom<br />

Alleenring beibehalten werden. Durchfahrten durch die Altstadt aber möglichst<br />

vermieden werden.<br />

In Verbindung mit einer Entlastung der Nordallee durch die Nordtangente<br />

(Maßnahme S17) und einer Verkehrsberuhigung der Paulinstraße (Maßnahme<br />

S15) sollte geprüft werden, ob die Zufahrt über den Simeonstiftsplatz<br />

aufgegeben werden kann, um bei der Umgestaltung des Porta-Nigra-<br />

Umfeldes mehr Fläche für Rad- und Busverkehr zu erhalten. Im Rahmen der<br />

Umgestaltung des Römerbrücken-Umfeldes sollen darüber hinaus Lösungen<br />

für eine Reduzierung des Kfz-Verkehrs in der Brücken- und Karl-Marx-<br />

Straße gefunden werden. Die Durchfahrt aus der nordwestlichen Altstadt<br />

über die Walramsneustraße zur Böhmerstraße soll zur Entlastung der<br />

Bruchhausenstraße weiterhin beibehalten werden.<br />

Mittelfristig sind die Erschließungsstraßen der Altstadt so zu gestalten, dass<br />

für den Rad- und Busverkehr störungsfreie Verbindungen auch bei hohem<br />

Parksuchverkehr möglich sind. Parkstände im Straßenraum sind ggf. für<br />

Radverkehrsanlagen oder Busfahrstreifen aufzugeben. Die kleinen Straßen<br />

außerhalb des Erschließungsnetzes dienen im Wesentlichen dem Anliegerverkehr<br />

der Wohngebiete. Sie sind nach Möglichkeit vom Parksuchverkehr<br />

freizuhalten (Aufgabe von Parkständen bzw. Beschränkung auf Bewohnerparken).<br />

Auf den nachgeordneten Straßen der Altstadt soll flächendeckend<br />

maximal Tempo 30 gelten. Die Anpassung der Innenstadt-Erschließungsstraßen<br />

ist als Gesamtpaket ist im Umsetzungskonzept bis <strong>2025</strong> vollständig<br />

enthalten. Die einzelnen Maßnahmen des Gesamtpaketes sollen in Abhängigkeit<br />

zu anderen Maßnahmen (z. B. Ausbau der Innenstadt-Westtrasse<br />

kontinuierlich umgesetzt werden.<br />

8.4.4 Einzelmaßnahmen nördliches <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

S12 Verlegung B 422 in Ehrang<br />

Die Maßnahme wird voraussichtlich ab 2012 umgesetzt. Die Maßnahme<br />

dient zur Entlastung des alten Ortskerns Ehrang (Oberstraße, Kyllstraße)<br />

sowie zur Erschließung der auf dem ehemaligen Mühlengelände geplanten<br />

städtebaulichen Entwicklung. Die Maßnahme ist unstrittig und deshalb als<br />

gesetzte Maßnahme bereits in der Basisprognose <strong>2025</strong> enthalten.<br />

193

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!