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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong><br />

Fußverkehr<br />

5.4.2 Standards für die Fußverkehrs-Infrastruktur<br />

Der Rückgang des Fußverkehrs in den letzten Jahrzehnten ist neben<br />

allgemeinen Veränderungen des Verkehrsverhaltens auch auf eine Verschlechterung<br />

der Bedingungen für Fußverkehr zurückzuführen. Dies betrifft<br />

insbesondere die nutzbare Gehwegbreite oder die Qualität der Querung von<br />

Hauptverkehrsstraßen.<br />

Fußgänger können bzw. dürfen bei unzureichenden Gehwegen i. d. R. nicht<br />

auf andere Verkehrswege (z. B. die Fahrbahn) ausweichen. Eine attraktive<br />

Infrastruktur ist daher eine wichtige Voraussetzung für die grundsätzliche Akzeptanz<br />

von Fußwegen. So wird z. B. die tatsächlich erforderliche Gesamtbreite<br />

von Gehwegen oftmals unterschätzt. Sie setzt sich aus der als Begegnungsraum<br />

notwendigen Fläche sowie Sicherheitsabständen zusammen<br />

und ist damit deutlich größer als der Bewegungsraum einer einzelnen zur<br />

Fuß gehenden Person.<br />

Bei zukünftigen Bau- bzw. Umgestaltungsvorhaben, bei der Gestattung von<br />

Sondernutzungen (Freisitze, Werbeanlagen etc.), der Behandlung des<br />

Gehwegparkens und anderen Fragestellungen sollen daher die folgenden<br />

Standards für die Fußverkehrsinfrastruktur als Stand der Technik angewendet<br />

werden. Die Umsetzung der Standards soll bis <strong>2025</strong> kontinuierlich<br />

und möglichst flächendeckend vorgenommen werden.<br />

F9 Gehwegbreiten<br />

Die Seitenräume der Straßen – und damit in den meisten Fällen die Aufenthalts-<br />

und Bewegungsräume des Fußverkehrs – werden in vielen Fällen<br />

von anderen Nutzungen in Anspruch genommen. Häufig auftretende –<br />

zulässige oder unzulässige – Nutzungen der Seitenräume sind:<br />

• parkende Kfz und abgestellte Fahrräder,<br />

• Markierung von Radwegen,<br />

• Installationen wie Schaltkästen, Parkscheinautomaten, Laternenmasten,<br />

Pfosten für die Beschilderung,<br />

• Werbetafeln an Laternenmasten oder freistehend,<br />

• Wartefläche von ÖPNV-Haltestellen,<br />

• vorspringende Gebäudeteile (z. B. Freitreppen), Außenmöblierung (z. B.<br />

Bänke), vorübergehendes Abstellen von Gegenständen (z. B. Mülltonnen),<br />

• illegales Befahren.<br />

Die Bereitstellung und Freihaltung ausreichender Gehwegflächen ist zum<br />

einen eine Maßnahme zur Attraktivitätssteigerung der Fußverkehrsinfrastruktur,<br />

zum anderen aber auch zur Erhöhung der Sicherheit.<br />

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