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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong><br />

Fußverkehr<br />

gehoben werden. Parken auf Gehwegen soll nur noch möglich sein, wenn<br />

dies entsprechend markiert ist.<br />

• Bei Einhaltung der erforderlichen Gehwegbreiten kann das Gehwegparken<br />

durch Markierung legalisiert werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die<br />

Breite der Pkw zunimmt und die Parkstände entsprechend bemessen<br />

werden.<br />

• Bei nicht ausreichenden Gehwegbreiten und ausreichenden Fahrbahnbreiten<br />

ist das Parken auf die Fahrbahn zu verlagern oder ganz zu<br />

untersagen.<br />

• Das unzulässige und behindernde Gehwegparken ist konsequenter zu<br />

ahnden. Hierzu ist eine entsprechende Personalausstattung nötig.<br />

Die Reduzierung des Gehwegparkens führt bei den heutigen<br />

Straßenquerschnitten in der Regel zu einer geringeren Anzahl an Parkständen<br />

(z. B. nur noch einseitiges statt beidseitiges Parken). In Gebieten<br />

mit hohem Parkdruck sollten daher im Rahmen von Parkraumkonzepten<br />

kompensierende Maßnahmen umgesetzt werden. Beispielhafte Maßnahmen<br />

sind:<br />

• Organisation der Straßen als Verkehrsberuhigte Bereiche mit Mischverkehrsflächen.<br />

Die Aufenthalts- und Bewegungsflächen der Fußgänger<br />

werden auf die Fahrbahn verlegt. Zwischen den Grundstücksgrenzen und<br />

beidseitig parkenden Kfz sind keine Gehwege, sondern nur noch geringe<br />

Abstände für die Gebäudeerschließung erforderlich.<br />

• Nutzung des Fahrbahnparkens zur Verkehrsberuhigung, indem zweistreifige<br />

Fahrbahnquerschnitte durch wechselseitiges Parken auf der Fahrbahn<br />

verengt werden. Hierbei sind die Anforderungen des Busverkehrs zu<br />

berücksichtigen.<br />

• Anlage von Quartiersparkplätzen bzw. Quartiersgaragen zur Kompensation<br />

der entfallenden Bewohnerparkstände.<br />

Es ist davon auszugehen, dass für eine konsequente Freihaltung von<br />

Gehwegen die bisherige Überwachung des ruhenden Verkehrs ausgebaut<br />

werden muss.<br />

5.4.4 Erhöhung von Sicherheit und Aufenthaltsqualität<br />

F14 Erhöhung der Sicherheit<br />

Im Fußverkehr müssen Sicherheitsbelange in besonderem Maße berücksichtigt<br />

werden. Handlungsfelder sind die Vermeidung von Unfällen, aber<br />

auch der Schutz vor Belästigung und kriminellen Übergriffen.<br />

• Eine gute Beleuchtung der Gehwege ist unabdingbar zur Gewährleistung<br />

der objektiven und subjektiven Sicherheit. Die Beleuchtung muss einen<br />

Gehweg umfassend ausleuchten und defekte Straßenlaternen müssen<br />

umgehend repariert werden.<br />

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