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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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AB<br />

CDEF<br />

<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong><br />

Immissionsschutzplanung<br />

Aufgabe der Lärmaktionsplanung ist es, die Lärmbelastung zu analysieren,<br />

zu bewerten und Maßnahmenempfehlungen zur Reduzierung der<br />

Lärmbetroffenheiten zu erarbeiten. Auf Grundlage der Lärmkartierung der<br />

ersten Stufe (die Lärmaktionsplanung der zweiten Stufe ist bis zum 18.07<br />

2013 auszuarbeiten) wurde die Lärmbelastung ermittelt und für die Bereiche,<br />

in denen die Betroffenheiten besonders hoch sind, Maßnahmenvorschläge<br />

zur Reduzierung der Betroffenheiten geprüft.<br />

Neben den tatsächlichen Belastungen und der Zahl der betroffenen<br />

Menschen wurde zur Beurteilung der Betroffenheiten die Schutzwürdigkeit<br />

von Gebieten herangezogen. Prioritär berücksichtigt wurden demnach<br />

Straßenabschnitte entlang derer Personen von Fassadenpegeln > 70 dB(A)<br />

L den bzw. > 60 dB(A) L night betroffen sind, welche sich in Wohn- und<br />

Mischgebieten sowie sonstigen schutzwürdigen Bereichen befinden.<br />

Wohnnutzungen innerhalb von Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten<br />

wurden somit nicht berücksichtigt.<br />

10.1.2 Handlungsbedarf<br />

Insgesamt sind ca. 1.800 Menschen ganztägig sehr hohen Belastungen<br />

über 70 dB(A) ausgesetzt. Nachts sind es ebenfalls 1.800 Personen, die<br />

Pegeln von mehr als 60 dB(A) ausgesetzt sind. Die größte Problemdichte<br />

liegt diesbezüglich im Bereich der Luxemburger Straße zwischen<br />

Römerbrücke und Lambertistraße, gefolgt von der Saar-/ Matthiasstraße.<br />

Weitere Belastungsschwerpunkte finden sich bspw. im Bereich der Paulin-,<br />

Zurmaiener, Wilhelm-Leuschner-Straße und Auf der Steinrausch.<br />

10.1.3 Maßnahmen des Lärmaktionsplans<br />

Nach Prüfung der Maßnahmenvorschläge hinsichtlich ihrer schalltechnischen<br />

Wirksamkeit wurden folgende Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung<br />

zur Lärmminderung empfohlen:<br />

• Lärmschutzwand vor den Gebäuden Zurmaiener Straße Hausnummer 126-<br />

149<br />

• Lärmschutzwand vor den Gebäuden Wilhelm-Leuschner-Straße 51, 59 und<br />

65<br />

• Lärmschutzwand vor den Gebäuden Auf der Steinrausch Hausnummer 16<br />

bis 42<br />

• Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf ganztags 30 km/h –<br />

Matthiasstraße / Saarstraße<br />

• Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf ganztags 30 km/h –<br />

Paulinstraße<br />

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