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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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AB<br />

CDEF<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong><br />

Fußverkehr<br />

Insbesondere an Knotenpunkten ist die Barrierefreiheit zu berücksichtigen:<br />

• Ausstattung aller Furten mit abgesenkten Bordsteinen,<br />

• ausreichend lange Freigabezeiten an LSA,<br />

• akustische und taktile Hinweise an Lichtsignalanlagen. Das Funktionieren<br />

akustischer Hinweissignale an Signalanlagen ist regelmäßig zu prüfen und<br />

dauerhaft sicherzustellen.<br />

F12 Überwindung von größeren Barrieren<br />

Wie in Abschnitt 5.2 beschrieben können anbaufreie Hauptverkehrsstraßen,<br />

Eisenbahnstrecken und Gewässer an vielen Stellen gequert werden, so<br />

dass nur ein geringer Handlungsbedarf besteht. Folgende zusätzliche<br />

Querungen sollen das Fußwegenetz ergänzen:<br />

• Neue Moselstege auf Höhe des Irminenfreihofs (vgl. Maßnahme F3) und<br />

der Hohenzollernstraße (vgl. Maßnahme F4, erst nach <strong>2025</strong>),<br />

• Brücken bzw. Stege über die Zufahrt zum Hafen sowie die Mündungen von<br />

Ruwer und Kyll,<br />

• zusätzliche ebenerdige Querungen der rechten Moseluferstraße, z. B. an<br />

der Jugendherberge, am Martinskloster, an der Krahnenstraße und an der<br />

Pestalozzischule (vgl. Maßnahme F2),<br />

• Querung der Eisenbahn-Oststrecke am Hauptbahnhof,<br />

• Querungen der Eisenbahn-Weststrecke auf Höhe der Kunstakademie und<br />

zwischen den Straßen „Über Brücken“ und Luxemburger Straße.<br />

Neue Querungsstellen sind barrierefrei herzustellen, bei bestehenden Anlagen<br />

sind barrierefreie Zugänge ggf. nachzurüsten.<br />

F13 Vermeidung von Gehwegparken<br />

Vielfach wird die Nutzbarkeit der Gehwege durch parkende Kfz eingeschränkt.<br />

Dies ist prinzipiell unzulässig, sofern es nicht durch entsprechende<br />

Verkehrsschilder bzw. Markierungen ausdrücklich vorgesehen ist. In Gebieten<br />

mit hohem Parkdruck wird das Gehwegparken in der Regel geduldet.<br />

Geparkt wird je nach Gehwegbreite in seltenen Fällen entweder vollständig<br />

auf dem Gehweg oder – dies ist der Normalfall – teilweise auf der Fahrbahn<br />

und teilweise auf dem Gehweg. Durch das Gehwegparken ist in nahezu<br />

allen Straßen Parken im Straßenraum möglich, in vielen Straßen sogar<br />

beidseitig. In den Kernstadt und den <strong>Stadt</strong>teilzentren wird damit das geringe<br />

private Parkraumangebot kompensiert.<br />

Zukünftig soll das ungeordnete Gehwegparken dort, wo die erforderlichen<br />

Flächen für den Fußverkehr unterschritten werden eingeschränkt oder auf-<br />

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