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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong><br />

Radverkehr<br />

aufgrund ihrer strategisch günstigen Lage sowie hinsichtlich der verfügbaren<br />

Flächenpotenziale grundsätzlich näher untersucht werden: Rathaus /<br />

Rathausparkplatz, Fahrstraße, Konstantinstraße, Nikolaus-Koch-Platz,<br />

Moselstraße / Treviris-Passage, Berufsschulstandorte um die Windmühlenstraße,<br />

Kaiserthermen / ÖPNV-Haltestelle Richtung Universität, Hauptbahnhof<br />

/ Ergänzung zur Radstation<br />

• An Abstellanlagen auf öffentlichen Flächen sind außerhalb der<br />

Innenstadt grundsätzlich dieselben Anforderungen an den Anlagentypus wie<br />

in der Innenstadt zu stellen. Zu den wichtigsten „Einzelzielen“ außerhalb der<br />

Innenstadt gehören die Bushaltestellen (bike&ride).<br />

• Analog zur systematischen Ausstattung von Bushaltestellen sind auch die<br />

bestehenden und neuen Bahnhaltepunkte systematisch mit Abstellanlagen<br />

auszustatten, wobei nach den Ergebnissen der Bestandsaufnahme die<br />

Haltepunkte <strong>Trier</strong>-Süd und Ehrang das größte bike&ride-Potenzial<br />

aufweisen und entsprechend hier in Abstimmung mit der DB AG<br />

RadParkplätze entstehen sollten.<br />

• Im Bereich privatwirtschaftlich betriebener Einzelziele kann die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Trier</strong> nach § 88 (2) der LBauO „die Herstellung von Abstellplätzen für<br />

Fahrräder verlangen, wenn Bedürfnisse des Verkehrs dies erfordern; die<br />

erforderliche Größe, die Lage und die Ausstattung können in der Satzung<br />

festgelegt werden“. Hier sollte in jedem Fall ein Kriterienkatalog für die<br />

Ausstattungsmerkmale solcher Abstellanlagen erarbeitet werden.<br />

Die Herstellung der Abstellanlagen soll bis <strong>2025</strong> kontinuierlich und möglichst<br />

flächendeckend vorgenommen werden.<br />

6.4.5 Weitere Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs<br />

R22: Wegweisung<br />

Eine kontinuierliche und schlüssige Wegweisung wurde als dritte Säule der<br />

Fahrradinfrastruktur im Zuge des landesweiten Netzes Rheinland-Pfalz<br />

realisiert. Die vorhandene Wegweisung ist bei Maßnahmen im<br />

Radverkehrsnetz zukünftig kontinuierlich zu überprüfen und gegebenenfalls<br />

anzupassen. Das vorhandene Gerüst der Fahrradwegweisung sollte<br />

zukünftig behutsam ergänzt werden, wobei insbesondere die noch nicht<br />

beschilderten Hauptverbindungen für den Radverkehr in die Wegweisung<br />

aufgenommen werden sollten. Die Ausweisung der „Alternativrouten“ zu den<br />

Hauptverbindungen ist dabei im Einzelfall sinnvoll.<br />

Der weitere Ausbau der Wegweisung soll bis <strong>2025</strong> kontinuierlich und möglichst<br />

flächendeckend vorgenommen werden.<br />

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