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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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AB<br />

CDEF<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong><br />

Immissionsschutzplanung<br />

Langfristig sind verschiedene Eingriffe und Ergänzungen im Hauptverkehrsstraßennetz<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> (Moselbahndurchbruch, Wasserwegdurchbruch,<br />

Umgehung Kürenz, Nordbrücke, Neutrassierung der B 51,<br />

Westumfahrung, Umgehung Zewen, ÖPNV-Querachse <strong>Trier</strong>)52 vorgesehen,<br />

für welche auf Grundlage von Verkehrsprognosen die schalltechnische<br />

Wirksamkeit abgeschätzt wurde. Im Ergebnis zeigte sich, dass lediglich mit<br />

den klassischen Umgehungsstraßen durchgreifende Verbesserungen der<br />

Belastungssituation in den bisher sehr hoch belasteten Bereichen verbunden<br />

wären (Neuordnung Verkehrsnetz <strong>Trier</strong> Nord einschließlich Neuanbindung<br />

Aveler Tal, Neutrassierung B 51 in <strong>Trier</strong>-West, Umgehung Zewen).<br />

10.1 Luftschadstoff-Immissionen<br />

10.2.1 Überwachung der Luftqualität<br />

In <strong>Trier</strong> befinden sich drei ZIMEN (Zentrales Immissionsmessnetz)-<br />

Messstationen des Landes (<strong>Trier</strong>-Ostallee, <strong>Trier</strong>-Kaiserstraße, <strong>Trier</strong>-<br />

Universität), an denen die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, PM10, PM2,5,<br />

Ruß, Stickstoffdioxid, Stickstoffmonoxid, Stickoxide, Kohlenmonoxid, Ozon,<br />

Benzol und Toluol erfasst werden. Für die genannten Luftschadstoffe gelten<br />

die Grenzwerte nach der 39. BImSchV. Die Belastungssituation in <strong>Trier</strong> lässt<br />

jedoch allenfalls für NO 2 die Gefahr einer Grenzwertüberschreitung in<br />

Betracht kommen.<br />

10.1.4 Handlungsbedarf<br />

Für PM10 wurde im Jahre 2006 durch die <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> und das Landesamt für<br />

Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht als zuständige Behörde ein<br />

Aktionsplan zur Reduzierung der Feinstaubbelastung erstellt, da die Gefahr<br />

bestand, dass die maximal zulässigen 35 Überschreitungstage des<br />

Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ überschritten würden. Zwar wurden die<br />

maximal 35 Überschreitungstage letztendlich nicht erreicht, der Plan aber<br />

dennoch in Kraft gesetzt, um im Bedarfsfall die notwendigen Maßnahmen<br />

unverzüglich ergreifen zu können. Der Plan enthält Maßnahmen zur<br />

Verminderung der Feinstaubbelastung wie z.B. Ausrüstung kommunaler<br />

Dieselfahrzeuge mit Rußpartikelfiltern oder Festlegungen zur Straßenreinigung<br />

und zum Winterdienst. Aufgrund der in den Folgejahren unkritischen<br />

Belastungssituation (siehe Abbildung 15) wurde auf verkehrsbeschränkende<br />

Maßnahmen wie Fahrverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />

oder die seit 2007 mögliche Einrichtung von Umweltzonen verzichtet.<br />

52<br />

Die Maßnahmen Autobahnanschluss Ruwer, Verlegung B 422 und Nordumfahrung <strong>Trier</strong> wurden<br />

hier nicht betrachtet.<br />

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