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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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AB<br />

CDEF<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong><br />

Immissionsschutzplanung<br />

Mit den dargestellten Maßnahmen (ohne passive Schallschutzmaßnahmen)<br />

könnte die Belastung von > 70 dB(A) tagsüber für ca. 850 Personen und ><br />

60 dB(A) nachts für ca. 750 Personen vermindert werden.<br />

Die im Rahmen der Lärmaktionsplanung geplanten Maßnahmen entfalten<br />

keine unmittelbare rechtliche Wirkung für oder gegen die Bürgerinnen und<br />

Bürger. Innerhalb der öffentlichen Verwaltung sind sie im Rahmen von<br />

Planungsverfahren sowie bei Behördenentscheidungen im Rahmen der<br />

Abwägung unterschiedlicher Belange zu berücksichtigen und somit<br />

abwägungserheblich.<br />

Der Lärmaktionsplan ist ein strategisches Planungsinstrument, das künftig<br />

regelmäßig fortgeschrieben wird und damit in seiner gesamtstädtischen<br />

Wirkung langfristig angelegt ist. Der Gesetzgeber hat weder verbindliche,<br />

individuell einklagbare Grenzwerte mit den Lärmkarten verbunden noch<br />

einen Anspruch auf die Umsetzung von Maßnahmen.<br />

Gemäß § 47c Bundesimmissionsschutzgesetz wurde die Lärmkartierung der<br />

zweiten Stufe zum 30. Juni 2012 abgeschlossen. Auf deren Basis wird die<br />

zweite Stufe der Lärmaktionsplanung bis zum 18. Juli 2013 auszuarbeiten<br />

sein.<br />

Die Maßnahmen des <strong>Mobilitätskonzept</strong>s <strong>2025</strong> und der Lärmaktionsplanung<br />

sind eng miteinander abgestimmt. Maßnahmen im Straßennetz, die eine<br />

Entlastung stark vom Lärm betroffener Gebiete erwarten lassen, erhalten im<br />

<strong>Mobilitätskonzept</strong> eine erhöhte Priorität.<br />

10.1.4 Langfristige Strategie<br />

Neben den o.a. kurz- und mittelfristigen Maßnahmen an Belastungsschwerpunkten,<br />

gilt die Vermeidung neuer Lärmkonflikte als weiteres Ziel<br />

und langfristige Strategie zur Lärmminderung der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong>.<br />

Das Entstehen neuer Lärmkonflikte soll seitens der <strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong> durch die<br />

Berücksichtigung der Grenzwerte der 16. BImSchV für den Bestand und<br />

einer Orientierung an der DIN 18005 für neu zu planende Gebiete bei der<br />

städtischen Planung verhindert werden.<br />

Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes erfolgt zur Zeit<br />

die Prüfung potenzieller Wohnbauflächen insbesondere auch in Bezug auf<br />

die Straßen- und Schienenverkehrslärmeinwirkungen.<br />

Mit dem hier vorliegenden verkehrsträgerübergreifenden <strong>Mobilitätskonzept</strong>,<br />

welches die Wechselbeziehungen zwischen städtebaulicher Struktur,<br />

Verkehrsentwicklung und den daraus resultierenden Umweltauswirkungen<br />

betrachtet und eine Konzeption im Sinne einer ganzheitlichen Planung von<br />

Städtebau, Verkehr und Umwelt entwickelt, wird ebenfalls eine langfristige<br />

Strategie zum Immissionsschutz verfolgt.<br />

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