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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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AB<br />

CDEF<br />

<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong><br />

Immissionsschutzplanung<br />

• Austausch des Fahrbahnbelags Kopfsteinpflaster durch Asphalt auf der<br />

Luxemburger Straße (B51)<br />

• Schallschutzfensterprogramm für alle Gebiete mit sehr hohen Belastungen<br />

Die vorgeschlagene Lärmschutzwand vor den Gebäuden Wilhelm-<br />

Leuschner-Straße 51, 59 und 65 soll im Zuge der weiteren Konversion<br />

„ehemalige Kaserne Feuvrier“ und damit verbundener straßenbaulicher<br />

Maßnahmen eingehender auf eine erhöhte Wirkung geprüft werden<br />

(beispielsweise durch eine Verlängerung der Wand). Grundsätzlich stehen<br />

die vorgeschlagenen Lärmschutzwände (B49 i, B49 h, B49 d im Lärmaktionsplan)<br />

unter dem Abwägungsvorbehalt der städtebaulichen<br />

Verträglichkeit.<br />

Der Lärmaktionsplan beinhaltet darüber hinaus die Empfehlung für<br />

Geschwindigkeitsbegrenzungen an weiteren Straßen in der Nachtzeit. Die<br />

Festlegung dieser Maßnahmen (Kölner Straße, Bonner Straße, Aachener<br />

Straße/ Martinerfeld, Kaiserstraße/Südallee, Christophstraße/ Theodor-<br />

Heuss-Allee, Lindenstraße, Zewener/ Wasserbilliger Straße, Balduinstraße,<br />

Roonstraße/ Bismarckstraße/ Theodor-Heuss-Allee, In der Reichsabtei/<br />

Schöndorfer Straße, Luxemburger Straße) steht unter Vorbehalt, da eine<br />

abschließende Bewertung in rechtlicher und fachlicher Hinsicht noch<br />

aussteht.<br />

Die Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Nachtzeit sollen erst dann bei<br />

der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden, wenn erhebliche<br />

nachteilige Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und Verdrängungseffekte<br />

in andere Siedlungsbereiche vermieden werden können,<br />

die erforderlichen Berechnungen nach RLS-90 vorliegen sowie der<br />

Nachweis geführt ist, dass auch Anpassungen der Signalisierung,<br />

lärmmindernde Beläge sowie passive Schallschutzmaßnahmen keine<br />

Abhilfe schaffen bzw. technisch nicht machbar oder finanzierbar sind.<br />

Verkehrsverdrängungseffekte und auch die Wirkung einer Anpassung der<br />

Signalisierung auf den klassifizierten Hauptverkehrsstraßen sind auf Ebene<br />

der Lärmaktionsplanung nicht abschließend prüfbar; ihre Prüfung erfolgt im<br />

Rahmen der Aufstellung des <strong>Mobilitätskonzept</strong>es <strong>2025</strong>.<br />

Im Rahmen des <strong>Mobilitätskonzept</strong>es <strong>2025</strong> wurden zunächst die Verkehrsverdrängungseffekte<br />

durch die ganztägige Reduzierung der zulässigen<br />

Höchstgeschwindigkeit auf Paulinstraße und Saar-/ Matthiasstraße geprüft.<br />

Beide Straßen bilden Erschließungsachsen für die <strong>Stadt</strong>teile <strong>Trier</strong>-Nord und<br />

<strong>Trier</strong>-Süd sowie Zufahrten in Richtung Innenstadt. Mit der Reduzierung der<br />

zulässigen Höchstgeschwindigkeit verbleibt der Gebietsverkehr auf den<br />

Straßen, der Durchgangsverkehr wird teilweise auf andere, dann schnellere<br />

Verbindungen verlagert.<br />

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