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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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AB<br />

CDEF<br />

<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong><br />

Radverkehr<br />

6.4.6 Organisatorische Maßnahmen<br />

Zur besseren Berücksichtigung der Belange des Radverkehrs werden die<br />

Einführung einer Radverkehrspauschale sowie einer/s Radverkehrsbeauftragten<br />

vorgeschlagen.<br />

R25: Radverkehrspauschale<br />

Die Bereitstellung einer Radverkehrspauschale bietet der <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

die Möglichkeit, kleinere Verbesserungen für den Radverkehr mit einer<br />

Pauschale unabhängig von Großprojekten umzusetzen. Dadurch können<br />

relativ kurzfristig und mit geringem Verwaltungsaufwand Maßnahmen<br />

umgesetzt werden.<br />

Die Radverkehrspauschale wurde bereits in den vergangenen Jahren bereits<br />

beantragt, ist als Budget ohne Projektbezug von der Aufsichtsbehörde bisher<br />

aber abgelehnt worden .Es wird empfohlen, einen neuen Antrag unter<br />

Verweis auf die Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes zu stellen. Die<br />

Maßnahme wurde mit der Priorität 1 in das Umsetzungskonzept <strong>2025</strong><br />

aufgenommen.<br />

R26: Radverkehrsbeauftragter<br />

Zur Herstellung und Sicherung einer attraktiven Radverkehrsinfrastruktur<br />

gehört eine breite Verankerung in Politik und <strong>Stadt</strong>verwaltung. Aber auch die<br />

Bündelung der Verantwortlichkeit in einer Person ist wichtig, um die Belange<br />

des Radverkehrs sowohl innerhalb der verschiedenen Fachbereiche der<br />

<strong>Stadt</strong>verwaltung als auch nach außen gegenüber der Bürgerschaft oder<br />

Investierenden konsequent zu vertreten. Auch die systematische Erfassung<br />

und Behebung von Mängeln im Radverkehrsnetz könnte bei klaren<br />

personellen Verantwortlichkeiten besser betrieben werden.<br />

Wichtig ist außerdem eine schnelle Behebung von Missständen wie Verschmutzungen,<br />

Beschädigungen oder defekter Beleuchtung. Dies erfordert<br />

kurze Wege zwischen Bürgerinnen oder Bürgern, die Mängel feststellen, und<br />

der <strong>Stadt</strong>verwaltung. Die Maßnahme wurde mit der Priorität 1 in das<br />

Umsetzungskonzept <strong>2025</strong> aufgenommen.<br />

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