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Mobilitätskonzept Trier 2025 Textband - Stadt Trier

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AB<br />

CDEF<br />

<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Trier</strong><br />

<strong>Mobilitätskonzept</strong> <strong>2025</strong><br />

Fußverkehr<br />

ordnung der Haltestellen sinnvoll sein um durch eine Verschwenkung der<br />

Fahrbahn wechselseitig Flächen für Warteflächen zu gewinnen.<br />

• Gehwege sollen im angebauten Straßennetz grundsätzlich beidseitig<br />

angelegt werden. In Straßen mit niedrigem Kfz-Verkehrsaufkommen sollen<br />

Mischverkehrsflächen einseitigen Gehwegen vorgezogen werden.<br />

• Eine Unterbrechung von Gehwegen an Engstellen im Straßenraum ist zu<br />

vermeiden. Stattdessen soll in diesen Bereichen die Fahrbahn auf einen<br />

Fahrstreifen verengt oder bei niedrigem Verkehrsaufkommen Mischverkehrsflächen<br />

angelegt werden. Eine Kombination von Mindestmaßen von<br />

Fahrbahnbreite und Gehwegbreite bzw. die Unterschreitung der Mindestbreite<br />

von Gehwegen soll ausgeschlossen werden.<br />

F10 Oberflächen<br />

Die Gehwegoberflächen sollen zum einen eine sichere Nutzung gewährleisten,<br />

zum anderen sollen sie zu einer hohen Aufenthaltsqualität und<br />

einem ansprechenden Erscheinungsbild beitragen. Es soll insbesondere<br />

eine optische und taktile Abgrenzung von Fahrbahnflächen vorgenommen<br />

werden.<br />

Der Oberflächenbelag soll auch von mobilitätseingeschränkten Fußgängern<br />

sicher zu nutzen sein. Unebene Oberflächen (z. B. unregelmäßiges Kopfsteinpflaster)<br />

sollen auch in historischem Umfeld vermieden werden bzw.<br />

durch ebene Wegeführungen ergänzt werden. Eine Freihaltung dieser<br />

Wegeführungen von Sondernutzungen soll sichergestellt werden.<br />

Die Herstellung attraktiver und sicherer Oberflächen soll bis <strong>2025</strong> kontinuierlich<br />

und möglichst flächendeckend vorgenommen werden.<br />

5.4.3 Abbau von Barrieren im Fußverkehr<br />

Das Fußwegenetz in <strong>Trier</strong> ist bereits sehr dicht. Auf vielen Verbindungen<br />

sind direkte Wege möglich. Zur weiteren Verbesserung der Infrastruktur ist<br />

neben der Verbreiterung von Gehwegen Handlungsbedarf zu folgenden<br />

Maßnahmen und Standards zu prüfen:<br />

• Schließung von Lücken im Fußwegenetz, z. B. fehlende Gehwege an stark<br />

befahrenen Straßen, fehlende Fußverkehrsfurten an Knotenpunkten,<br />

• barrierefreie Wegeführung und Anschlüsse der Gehwege (auf maximal<br />

abgesenkte Bordsteine, Vermeidung von Treppen, Vermeidung von nicht<br />

topographiebedingten Längs- und Querneigungen der Gehwege),<br />

• „fußverkehrsgerechte“ Wegeführungen an Knotenpunkten, z. B. Fußverkehrsfurten<br />

in direkter Fortsetzung des Gehwegs,<br />

• Schaffung von – möglichst barrierefreien – Direktverbindungen und<br />

„Abkürzungen“ außerhalb des Straßennetzes, z. B. innerhalb von Gebäude-<br />

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