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Fester Grund christlicher Lehre. Ein Hilfsbuch zum ... - Licht und Recht

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Über die abgöttische Anbetung Christi unter der Gestalt des Brotes. 147<br />

heit nicht in Kreaturen angebetet werde, so schicke es sich auch nicht, wegen der leiblichen Gegenwart<br />

im Brote, die Menschheit anzubeten. Damit ist nun freilich sehr wenig gesagt. Die Anbetung<br />

der Gottheit Christi ist nicht an eine Kreatur, sondern an ihre menschliche Natur geb<strong>und</strong>en. Wo diese<br />

ist, muß Anbetung Christi geleistet werden. Andere wendeten ein, Christus sei nur gegenwärtig,<br />

um gegessen zu werden. Ich meine indes, wo Christus uns entgegen tritt, da haben wir anzubeten<br />

<strong>und</strong> nicht zuerst zu fragen, wozu er sich nahe. Doch es ist nicht unsere Absicht, zu untersuchen, ob<br />

es den lutherischen Theologen gelungen, die von den Reformierten geltend gemachte Folgerung,<br />

daß auch der lutherische Christus im Brote zur Anbetung führen müsse, abzuweisen oder nicht. Gewiß<br />

ist, daß Mehrere, z. B. Andreas Musculus, der Anbetung Christi im Abendmahlbrode nicht ausweichen<br />

zu können meinten <strong>und</strong> sich für dieselbe ganz offen erklärten. Auch der heftige <strong>und</strong> ungerechte<br />

Lutheraner Graul 537 bemerkt, vor dem im Brote gegenwärtigen Christus solle man beim Genuß<br />

die Kniee beugen, vor der Hostie nimmermehr. Darf aber Herr Graul Hostie <strong>und</strong> Leib Christi<br />

trennen? Ist das lutherisch? Das ist ja gerade, was die Lutherischen von den Reformierten unterscheidet,<br />

daß Diese die Anwesenheit des Herrn im h. Mahle, Jene im Brote behaupten. So wenig<br />

also der Herr, nach lutherischem Begriff, vom Brot getrennt gedacht werden kann, so wenig darf er<br />

die Anbetung sondern. Wo Christus ist, da muß er auch angebetet werden. Aus solcher Stimmung<br />

mag denn wohl hervorgehen, was Dr. Thiersch, 538 ehemaliger Lutheraner <strong>und</strong> fortwährender Gegner<br />

der Reformierten, über unseren Gegenstand äußert. Nachdem er es nämlich schon bis zur Anerkennung,<br />

die römische Anbetung beruhe auf „plausibeln Folgerungen“, <strong>und</strong> zu der Konzession gebracht<br />

hat, die Kirche dürfe <strong>Ein</strong>zelnen eine solche Form der Andacht nachsehen, geht er zur Opposition aller<br />

reformiert Denkenden über. „Widersetzen wir uns hierin 539 den Forderungen der katholischen<br />

Kirche, so ist damit doch nicht gesagt, daß wir die Anbetung der Hostie, sei es in oder außer der<br />

Messe, als Idolatrie bezeichnen. Wir wissen, wie gewöhnlich dies unter den Protestanten gewesen<br />

ist. Trägt doch selbst der Heidelberger Katechismus kein Bedenken, die ganze Messe eine vermaledeite<br />

Abgötterei zu nennen. Aber darf ich offen aussprechen, was ich in dieser Sache denke, so muß<br />

ich gestehen, daß ich an solchen Invektiven (!) keinen Anteil haben möchte. Ich kann mich von diesem<br />

<strong>Ein</strong>druck nicht losmachen, den vor Zeiten der Ausspruch eines unserer großen Dichter auf<br />

mich gemacht hat: ‚wehe dem, der einen Gottesdienst Abgötterei nennt, dessen Gegenstand Christus<br />

ist‘ – wenigstens in der Intention des Anbetenden.“ – Wir erwidern hierauf:<br />

1. Die Verwerfung der Anbetung der Hostie ist unter den Protestanten nicht nur allgemein gewesen,<br />

sondern ist es noch. Lutheraner <strong>und</strong> Reformierte sind darin, mit Ausnahme einiger Phantasten<br />

<strong>und</strong> Romkranken, ganz einig. Auch das irvingistische Häuflein, welches von den Evangelischen<br />

ausgegangen ist, kann an dem Stande dieser Sache nichts geändert haben wollen.<br />

2. Nach dem Ausspruch des großen Dichters wäre auch die Anbetung eines Kruzifixes oder eines<br />

sonstigen Christusbildes ebenfalls keine Abgötterei.<br />

3. Kommt es bei der Entscheidung, ob ein Gottesdienst abgöttisch sei oder nicht, nur auf die Intention,<br />

die Meinung, welche Jemand bei der Ausübung desselben hat, an, nun so möchte in der<br />

Welt nicht viel Abgötterei übrig bleiben. Wenigstens dürfte man nur die allergröbste Sorte bei ihrem<br />

Namen nennen, sonst hat man nach Dr. Thiersch an Invektiven Teil. Nach dieser Theorie kann man<br />

537 Unterscheidungslehre S. 34.<br />

538 Vorlesungen über Katholizismus <strong>und</strong> Protestantismus II. Bd. p. 265 u. flg. der zweiten Auflage.<br />

539 Nicht der Anbetung der Hostie schlechthin widersetzt sich Dr. Thieisch, sondern nur dem Teile der röm. Forderung,<br />

daß die Anbetung für Alle Gesetz <strong>und</strong> Kennzeichen der <strong>Recht</strong>gläubigkeit sei. Wie übel, daß man auch das noch verlangt!<br />

Es wird dadurch möglicherweise für diesen oder jenen Irvingianer der Übergang zur römischen Kirche erschwert.<br />

Vielleicht hilft auch die nachsichtige Mutterkirche Rom noch über diesen Anstoß durch irgendwelche<br />

künstliche, dehnbare Erklärung hinweg.

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