Fester Grund christlicher Lehre. Ein Hilfsbuch zum ... - Licht und Recht
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156 Von der kirchlichen Zucht.<br />
<strong>Ein</strong>halt getan; dort erhebt sich, daß Alles ordentlich <strong>und</strong> ehrlich zugehe, der Finger der Warnung.<br />
Hier wird die christliche Wahrheit verteidigt, das Wort ausgelegt <strong>und</strong> gegen Verdrehung oder Mißverständnis<br />
verteidigt; dort ist die christliche Gemeinschaft durch ihre Ältesten tätig, die Schwarmgeister<br />
zu zügeln, die Sektiererei zu bewältigen, den Verirrten liebreich nachzugehen, die Irrlehrer<br />
zurückzuführen, kurz, sich als Säule <strong>und</strong> <strong>Gr<strong>und</strong></strong>feste der Wahrheit zu erweisen. (1. Tim. 3,15) Das<br />
Alles ist Kirchenzucht <strong>und</strong> zwar ihr wesentlicher Gegenstand. Und solches wollte man nicht dulden?<br />
Dann müßte man auch die christliche Liebe, die Überzeugungstreue, das ges<strong>und</strong>e kirchliche<br />
Leben, die Funktionen der christlichen Gemeinde, ihres Ältestenamtes <strong>und</strong> ihrer Presbyterien <strong>und</strong><br />
Synoden abschaffen. Hebr. 10,24.25; 1. Tim. 3,15; 1. Kor. 14,40; Apg. 15,16.<br />
c) Unser Meister, gerade weil er die heilige Liebe selbst ist, hat die kirchliche Zucht angeordnet,<br />
damit seine Kirche gereinigt <strong>und</strong> geschützt werde <strong>und</strong> immer mehr sich darstelle als die Verkündigerin<br />
seiner Tugenden. Die Kirchenzucht ist deswegen nicht nur menschlichen, sondern auch göttlichen<br />
<strong>Recht</strong>es. Dafür zeugen nicht nur Stellen wie diese: Tut von Euch selbst hinaus, wer da böse ist<br />
(1. Kor. 5,13), sondern auch Christi Verordnung Matth. 18,15-18. Hier heißt es: „Sündiget aber dein<br />
Bruder an dir, so gehe hin <strong>und</strong> strafe ihn zwischen dir <strong>und</strong> ihm allein. Höret er dich, so hast du deinen<br />
Bruder gewonnen. Höret er dich nicht, so nimm noch <strong>Ein</strong>en oder Zwei zu dir, auf daß alle Sache<br />
bestehe auf zweier oder dreier Zeugen M<strong>und</strong>e. Höret er die nicht, so sage es der Gemeinde; höret er<br />
auch die Gemeinde nicht, so halte ihn als einen Heiden <strong>und</strong> Zöllner. Wahrlich, ich sage Euch (d. h.<br />
den Jüngern Christi, der christlichen Gemeinschaft <strong>und</strong> ihren Organen): Was ihr auf Erden binden<br />
werdet, soll auch im Himmel geb<strong>und</strong>en sein, <strong>und</strong> was ihr auf Erden lösen werdet, soll auch im Himmel<br />
los sein.“ Diese Stelle ist aber nicht nur für die Begründung <strong>und</strong> Berechtigung der kirchlichen<br />
Zucht von der größten Wichtigkeit, sondern auch für das Verständnis ihres Gegenstandes, ihrer einzelnen<br />
Momente <strong>und</strong> ihres Zweckes. Überzeugen wir uns kurz davon.<br />
d) Die christliche Kirchenzucht hat nichts Tyrannisches, nichts Inquisitorisches. Nur traurige<br />
Verirrungen des Hierarchismus konnten sie in diesen bösen Schein <strong>und</strong> Ruf bringen. Denn nur an<br />
Brüdern, nur an Denjenigen wird sie geübt, welche sich in die Gemeinschaft <strong>und</strong> den Gehorsam der<br />
Kirche <strong>und</strong> ihrer Ältestenkollegien freiwillig begeben haben, <strong>und</strong> es wird durchaus nicht auf Vergehen<br />
inquiriert, sondern nur was sicher <strong>und</strong> offenk<strong>und</strong>ig geworden ist, kann Gegenstand kirchlicher<br />
Zucht werden. Über Geheimes oder aus dem Herzensgr<strong>und</strong>e noch nicht Hervorgetretenes urteilt die<br />
Kirche nicht <strong>und</strong> darüber stellt sie weder Untersuchung noch Spionieren an.<br />
e) Mit dem Belehren, Ermahnen, Warnen, Strafen im Geiste des Evangeliums, von den Kirchengliedern<br />
untereinander <strong>und</strong> gegenseitig, oder durch ein einzelnes Glied des Gemeindevorstandes im<br />
Geheimen geübt, hebt die Funktion der Kirchenzucht an. Darauf tritt sie dann in das nächstfolgende<br />
Stadium, in welchem der Widerspenstige oder Unbußfertige vor die Gemeinde <strong>und</strong> zwar zunächst<br />
vor den Vorstand derselben, dann auch vor die ganze Genossenschaft gebracht wird, teils um ihn<br />
mit erhöhtem Ernste auf seine Stellung als Christ <strong>und</strong> sein Heil hinzuweisen, teils damit die Gemeinschaft<br />
durch Gebet <strong>und</strong> sonstige Betätigung ihrer Liebe für die Zurückführung des Verirrten tätig<br />
sein möge. Nur im äußersten Falle der Halsstarrigkeit <strong>und</strong> Verstocktheit schreitet die Gemeinde,<br />
um sich selbst zu schützen, zu dem letzten traurigen Mittel, den nicht Hörenden als einen Heiden<br />
<strong>und</strong> nicht mehr als ihr Glied zu halten. Matth. 18,17.<br />
f) Schon vor der Ausschließung kann dies Vertrauen der Gemeinde auf den christlichen Geist<br />
<strong>und</strong> die Gliedschaft des Ärgernisgebenden sehr tief erschüttert worden sein. In solchem Falle ist es<br />
die Gemeinde der Ehre Gottes, sich selbst <strong>und</strong> dem Sünder schuldig, daß das Gemeindemahl, welches<br />
ja die gliedliche Gemeinschaft mit Christo <strong>und</strong> die brüderliche Verbindung untereinander äußerlich<br />
darstellt, nicht seiner Natur <strong>und</strong> seinem Zwecke entfremdet, das Ärgernis <strong>und</strong> den Abfall le-