Fester Grund christlicher Lehre. Ein Hilfsbuch zum ... - Licht und Recht
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Wort <strong>und</strong> Sakrament. 207<br />
chen zu gedenken. 679 (Vergl. Richter Kirchenordnung II, S. 295; 477; 316-318. S. 476.) Aber wie<br />
steht es in unsern Tagen damit? O Jammer! Weit sind wir vom Weg unserer Väter abgeirrt, sicherlich<br />
<strong>zum</strong> größten Nachteil der Kirche. Drum muß heutzutag Allen Evangelischen der Wunsch am<br />
Herzen liegen, daß doch die Kirche niemals, auch nicht einen Schritt breit, vom geraden Wege in<br />
der Verteilung der Sakramente abgekommen sein, niemals <strong>und</strong> nirgends mit strafbarer Nachgiebigkeit<br />
ein Zeugnis den Ungläubigen ausgestellt haben möchte!<br />
Delitzsch 680 hat noch einen andern <strong>Ein</strong>wurf. Wir könnten, sagt er, auch in der Tat keine Freudigkeit<br />
haben, die Kinder gemäß der Aufforderung des Herrn: Wehret ihnen nicht (Matth. 19,14), zur<br />
Taufe zu bringen, wofern wir nicht dem in das Wort gefaßten Sakramente die Kraft zutrauten, in der<br />
Kindesseele die Erschließung des Gemüts für seinen himmlischen Inhalt zu wirken.“ Mit diesen<br />
Worten scheint jene alte <strong>Lehre</strong> des Chemnitz, Gerhard <strong>und</strong> anderer Lutheraner entwickelt zu sein,<br />
nach welcher die Taufe im Kindesherzen den Glauben entzünden <strong>und</strong> die Wiedergeburt wirken soll,<br />
sogar der direkte Glaube, wodurch die Herzen der Kleinen <strong>zum</strong> Mittler Christus so zu sagen hingerissen<br />
werden. Da aber Delitzschs Meinung mit so allgemeinen Worten vorgebracht wird, so ist’s<br />
der Mühe wert, andere Theologen genauer zu fragen, was eigentlich das sei, wann <strong>und</strong> wie es geschehe,<br />
was da genannt wird „Erschließung des Gemüts für den himmlischen Gehalt,“ nämlich des<br />
Sakraments. Aber auf unsere Frage werden uns nicht nur verschiedene Antworten gegeben, sondern<br />
es kann auch eine w<strong>und</strong>erliche Ideenverwirrung der Antwortenden nicht verdeckt werden. Luther, 681<br />
679 <strong>Ein</strong> vortreffliches Beispiel einer heilsamen Zucht hat in Deutschland die Gemeinde der Reformierten zu Frankfurt<br />
gegeben. Das Zeugnis der Wahrheit, welches jene reformierten Christen nach harten Bedrückungen durch Päpstliche<br />
<strong>und</strong> Lutheraner gegeben haben, ist so herrlich, daß es gut sein dürfte, dasselbe auch jetzt noch unsern Gemeinden<br />
vorzuhalten. Die heilige Liturgie dieser Pilger handelt folgendermaßen über die Zucht <strong>und</strong> die Exkommunikation.<br />
„Ferner heißt es da, gleichwie <strong>zum</strong> Leben des Leibes der Odem <strong>und</strong> Lebenshauch nötig ist, bei dessen Unter -<br />
drückung der Mensch sogleich stirbt, so auch die Übung der Zucht <strong>und</strong> der brüderlichen Zurechtweisung in der<br />
Kirche. Diese üben sie selbst ernstlich aus gegen alle einem ungehorsamen <strong>und</strong> frechen Leben ergebenen Leute,<br />
Mann <strong>und</strong> Weib, welche nach geschehener Vermahnung sich zu fügen <strong>und</strong> für ihr früheres Leben Buße zu tun verweigern.<br />
Bei öffentlichen Vergehungen wird sogleich öffentliche Buße geleistet oder der Hartnäckige ausgeschlossen.<br />
Bei geheimen dagegen wird er zuerst heimlich <strong>und</strong> privatim, dann unter Beiziehung von Zeugen, <strong>und</strong> endlich<br />
in der Versammlung der Ältesten verwarnt. Sodann wenn auch dies nicht wirkt, macht der Pfarrer die Schandtat<br />
<strong>und</strong> den betreffenden Menschen der Gemeinde öffentlich bekannt, damit er auf diese Weise noch zur Beschämung<br />
gebracht werde. Endlich wenn er nach dreimaliger solcher Warnung fortfährt in seinem verstockten Handeln, wird<br />
er am vierten Sonntag ausgeschlossen <strong>und</strong> ihm der Zutritt zu allen heiligen Handlungen untersagt, nämlich zu den<br />
Sakramenten <strong>und</strong> Gebeten, indem man ihm zu der Zeit derselben befiehlt, hinauszugehen. Von den Predigten wird<br />
er niemals abgehalten. Auch sollen immer etwelche vorhanden sein, um ihn privatim vorzunehmen <strong>und</strong> zur Buße<br />
zu ermahnen. Gibt er davon sichere Zeichen, so wird er vor versammelter Gemeinde aufgefordert die Schuld seines<br />
Vergehens anzuerkennen <strong>und</strong> dann unter Zustimmung der sämtlichen Gemeinde zur Gebets- <strong>und</strong> Sakraments-Gemeinschaft<br />
zugelassen.<br />
Das aber gehört zur Zucht, daß Niemand zur Gemeinde gerechnet werde, ehe er den öffentlichen Glauben bekannt<br />
hat. Außerdem wird Niemand zu irgend einer Sakraments-Gemeinschaft zugelassen; <strong>und</strong> selbst die Taufe<br />
wird Keinem erteilt, wenn nicht eines von den Eltern so den Glauben zuvor bekannt hat; auch wird keine Ehe ein -<br />
gesegnet, wenn nicht vorher die Gatten den Glauben bekannt haben. (Vgl. Richter Kirchenord. II. S. 160.)<br />
680 Auf ziemlich ähnliche Weise behauptet Martensen (l. c. p. 478), von der Taufe an geschehe in den Kleinen eine<br />
wahrhafte Wiedergeburt, welche jedoch eine regeneratio materialis nicht personalis sei. Aber wo in der ganzen<br />
Schrift auch nur mit einem einzigen Wort von einer solchen unpersönlichen Wiedergeburt gehandelt werde, kann<br />
weder Martensen noch sonst <strong>Ein</strong>er sagen; ist ja doch die Wiedergeburt eines Menschen die ohne Bewußtsein geschieht,<br />
in sich selbst ein Widerspruch. – Auf Martensens Spur geht Nägelsbach (Zeitschr. f. luth. Theol. 1849. S.<br />
668), er verneint jedoch dabei, daß die Taufe das Sakrament der Wiedergeburt sei, weil wir nicht vor dem Tag der<br />
Auferstehung mit einem neuen Leibe bekleidet sind. – Was soll man über dergleichen sagen? Das ist ein in unseren<br />
Tagen gar zu gebräuchliches Spielen mit Worten <strong>und</strong> das nützt nicht für ges<strong>und</strong>e <strong>Lehre</strong>, sondern hegt den Zwiespalt<br />
<strong>und</strong> das Trachten nach Neuem.<br />
681 K. Postille 1521. Pred. über das Evang. 3. Epiph.; Pred. über d. Evang. 12. Trinit.; Pred. über d. Evang. 19. Trinita -<br />
tis. – Auch Höfling ist ein eifriger Vorkämpfer für den Glauben der Kinder. Deshalb ist’s der Mühe wert, die Beweisgründe<br />
durchzusehen, womit dieser lutherische Theologe seine <strong>Lehre</strong> zu stützen sucht. „Freilich, sagt er, haben<br />
die Kinder den Glauben nicht <strong>und</strong> können ihn nicht haben im Sinne der Erwachsenen. Aber folgt daraus, daß sie