Fester Grund christlicher Lehre. Ein Hilfsbuch zum ... - Licht und Recht
Fester Grund christlicher Lehre. Ein Hilfsbuch zum ... - Licht und Recht
Fester Grund christlicher Lehre. Ein Hilfsbuch zum ... - Licht und Recht
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Allgemeine Charakterisierung des Heidelberger oder Pfälzer Katechismus. 273<br />
seynd glaubig oder unglaubig, die essen <strong>und</strong> trinken auch leiblich <strong>und</strong> mündlich das Fleisch <strong>und</strong><br />
Blut Christi, die Glaubigen <strong>zum</strong> Leben <strong>und</strong> Seligkeit, die Unglaubigen <strong>zum</strong> Gericht <strong>und</strong> Tode. Der<br />
ander aber, daß die Unglaubigen wol die eußerlichen Zeichen Brod <strong>und</strong> Wein, zu jrem Gericht Mißbrauchen;<br />
Aber den Leib <strong>und</strong> das Blut Christi, allein die Glaubigen <strong>zum</strong> ewigen Leben durch wahren<br />
Glauben <strong>und</strong> obgemelte Wirkung des Geistes Christi essen <strong>und</strong> trinken können.“<br />
Wie in der Sakramentlehre, so stimmt der Katechismus auch in allem Übrigen überhaupt mit der<br />
Gemeinlehre der auswärtigen Reformierten <strong>und</strong> insonderheit mit dem calvinischen Lehrtypus zusammen.<br />
Wir erinnern zunächst an seine bemerkenswerte Definition von der Kirche <strong>und</strong> namentlich<br />
an die speziell calvinische Darstellung der Höllenfahrt Christi. Hier ist wieder nichts Melanchthonisches<br />
nachzuweisen, aber wo möglich noch weniger in der <strong>Lehre</strong>, welche unser Lehrbuch über Sünde<br />
<strong>und</strong> Gnade aufstellt. Daß der Melanchthonismus dem natürlichen Mensch die facultas applicandi<br />
se ad gratiam beilegt, in ihn ein Entscheidungsmoment legt, warum er selig oder unselig wird, daß<br />
er synergistisch ist – steht fest. Damit stimmt aber durchaus nicht der Satz des Heidelberger, „daß<br />
wir ganz <strong>und</strong> gar untüchtig sind zu einigem Guten <strong>und</strong> geneigt zu allem Bösen.“ Wenn ferner der<br />
Katechismus lehrt, der Gläubige werde also bewahret, daß Alles zu seiner Seligkeit dienen muß (Fr.<br />
1), Christus erhalte ihn bei der erworbenen Erlösung (Fr. 31) <strong>und</strong> zwar mit seiner Gewalt wider alle<br />
Feinde (Fr. 51), daß der heilige Geist bei ihm bleibt in Ewigkeit (Fr. 53), daß er ewig ein Glied<br />
Christi bleibt (Fr. 54) – so tritt er offenbar für die reformierte perseverantia sanctorum, die Unverlierbarkeit<br />
der Gnade <strong>und</strong> Wiedergeburt ein. Deswegen gibt Ursinus zu der angezogenen Stelle aus<br />
Frage 1 die Erklärung: Inst. Quidsi gratia Christi excidas? Potes enim peccare et deficere: et longum<br />
atque arduum est iter in coelum. Resp. Christus sua beneficia non tantum est meritus et semel contulit,<br />
sed etiam perpetuo conservabit et donabit me perseverantia, ne deficiam aut excidam a gratia.<br />
Explic. p. 24. Und zu Frage 54 bemerkt ex Locus hic de aeterna Dei praedestinatione, seu de electione<br />
et reprobatione, oritar ex loco de ecclesia. (Expl. p. 392). In der Erklärung der ebenfalls angezogenen<br />
Frage 53 finden wir die bemerkenswerten Worte; „Confirmat (Sp. S.) nos vacillantes in<br />
fida et facit certos de salute, hoc est, continuat et conservat, beneficia Christi usque ad finem. – Object.<br />
Saul et Judas non obtinuerunt haereditatem et tamen habuerunt Spiritum sanctum. Ergo –. –<br />
Resp. Saul et Judas habuerunt Spiritum S. quod ad aliqua ejus dona: sed non habuerunt spiritum,<br />
adoptionis. Inst. Atqui est idem Spiritus. Resp. Idem quidem Spiritus est, sed non eadem efficit in<br />
omnibus. Adoptionem et conversionem in solis electis efficit (Expl. p. 372. 373. 374.). Fieri non potest<br />
ut electi nullas retineant fidei reliquias (p. 380). So führt uns die gewiß sehr antimelanchthonische<br />
psrseverantia sanctorum zu der Prädestinationslehre hinüber, welche im Katechismus nicht<br />
ausdrücklich entwickelt ist, ein Umstand, den man mit Unrecht als Beweis anführt, die Pfälzer, ja<br />
die deutschen Reformierten überhaupt unterschieden sich dadurch von den auswärtigen Reformierten,<br />
daß ihre <strong>Lehre</strong> nicht prädestinatianisch sei. Allein wir sehen, daß unser Lehrbuch mit seiner<br />
Doktrin von Sünde <strong>und</strong> Gnade zur Prädestinationslehre hinführt, welche allein zu solchen feststehenden<br />
Prämissen paßt. Aus dem Umstande, daß es diese <strong>Lehre</strong> nicht ausdrücklich entwickelt, läßt<br />
sich ebenso wenig auf einen antiprädestinatianischen Charakter desselben schließen, wie beim Genfer<br />
Katechismus, der ebenfalls, wieder mit dem Heidelberger übereinstimmend, die Prädestination<br />
nicht behandelt. Man sollte das auch von solchen für populäre Zwecke bestimmten Lehrbüchern gar<br />
nicht erwarten. Allemal dagegen, wenn der Heidelberger theologisch interpretiert wird, knüpfen die<br />
Erklärer, von Ursinus an, eine eingehende Darstellung der Prädestinationslehre namentlich an Frage<br />
54. Das ist so sehr stehender <strong>Gr<strong>und</strong></strong>satz in dem Kreise der Heidelberger Theologen, daß in Ursins<br />
Brief an Jacob Monau über die Prädestination einfach am Rande steht: Referatur ad locum de praedestinatione<br />
Qu. Cat. LIV. Wie wenig die auswärtigen <strong>und</strong> gewiß prädestinatianischen Reformier-