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Fester Grund christlicher Lehre. Ein Hilfsbuch zum ... - Licht und Recht

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178 Von der Amtsordnung in der Kirche des neuen Testamentes.<br />

zu heiligem Dienste 596 verwandt. Bewahren Männer das Geheimnis des Glaubens in reinem Gewissen,<br />

erweisen sie sich fähig zur <strong>Lehre</strong> – dann werden sie zuvor noch versucht, 597 um erst hierauf<br />

schließlich durch die Handauflegung der Hirten in das Ältestenamt eingesetzt <strong>und</strong> in demselben für<br />

sich <strong>und</strong> für die Gemeinde befestigt zu werden. Zuerst also der innere Ruf, die innere Ausrüstung<br />

durch den Geist unseres Gottes, dann aber auch der äußere Ruf der Kirche. Dieses ist eine äußere<br />

kirchliche Bestätgung jenes erstem, welche die geistliche Befähigung nicht schafft, sondern kontrolliert,<br />

ordnet, legalisiert. Hat die Kirche für sich <strong>und</strong> aus dem M<strong>und</strong>e des Ordinanden die Gewißheit,<br />

598 daß Gottes Ruf <strong>und</strong> Ausrüstung vorhanden sei, so besiegelt sie dieses Zusammengreifen<br />

göttlicher <strong>und</strong> menschlicher Wirksamkeit durch die apostolische Handauflegung, sowohl zur Stärkung<br />

des Dieners gegen innere <strong>und</strong> äußere Anfechtung, als auch <strong>zum</strong> Frommen der Gemeinde. –<br />

Gerade umgekehrt denkt sich die römische Kirche diese Sache. Weil die Apostel die persönliche,<br />

außerordentliche, zur ersten Gründung der christlichen Gemeinschaft ersprießliche Vollmacht hatten,<br />

durch Handauflegung allerhand w<strong>und</strong>erbare Gaben mitzuteilen, so wird behauptet, die Handauflegung<br />

der Bischöfe teile an sich Gnaden mit. Wo sind aber jene apostolischen W<strong>und</strong>ergaben an<br />

den römischen Ordinierten wahrzunehmen? Dieser verderblichen Frage meint man dann mit der<br />

weiteren Behauptung zu entgehen, die Bischöfe teilten den Ordinanden eine ganz absonderliche<br />

Gabe mit, drückten ihnen einen unauslöschlichen Charakter in die Seele hinein, wodurch sie eben<br />

Priester seien. Mit der Erneuerung des Gemütes, mit der Heiligung hat diese Gnadengabe auch nicht<br />

den mindesten Zusammenhang. Denn auch der unheiligste Mensch, auch Solche, welche die Hölle<br />

verschlingt – wie Möhler sagt – haben den heiligen Geist, 599 den priesterlichen Charakter, die absonderliche<br />

Macht, ein Stück Brot in den Leib, Wein ins Blut Christi umzuwandeln. Abgesehen von<br />

dem Magismus, welcher hiemit in die christliche Kirche eingeführt ist, wird in dieser römischen<br />

Anschauungsweise vom geistlichen Amt eine solche Unterordnung des Geistigen unter das Leibliche,<br />

eine solche Zertrennung <strong>und</strong> sich widersprechende Wirkungsweise des göttlichen Geistes gelehrt,<br />

wie durch keine Stelle des neuen Testamentes kann erwiesen werden. Auf eine so wichtige<br />

<strong>und</strong> reiche Gnadenquelle, für welche hier die Handauflegung ausgegeben wird, würde doch der<br />

Herr bestimmt hingewiesen haben; als so merkwürdiges Darreichungsmittel der priesterlichen Gaben<br />

müßte sie ganz bestimmt für alle Zeit eingesetzt <strong>und</strong> mit Verheißung versehen worden sein. Zu<br />

dieser Schwierigkeit gesellt sich die andere, daß die behauptete Erteilung eines inneren geistlichen<br />

Charakters durch die bischöfliche Weihe keinesfalls von der heiligenden Wirksamkeit des h. Geistes<br />

abgelöst werden dürfte. Überall, wo in der Schrift von anderen Gaben, als denen der Erneuerung<br />

<strong>und</strong> Heiligung Rede ist, wird zugleich die Wiedergeburt <strong>und</strong> die heiligende Geisteswirkung vorausgesetzt.<br />

In der Mitte zwischen dem entwickelten evangelischen <strong>und</strong> katholischen Gegensatz in der <strong>Lehre</strong><br />

vom geistlichen Amte steht jene im siebzehnten <strong>und</strong> achtzehnten Jahrh<strong>und</strong>erte von den lutherischen<br />

Theologen mit vielem Eifer vorgetragene Doktrin, nach welcher mit dem Akte der Ordination eine<br />

bestimmte Gnaden- <strong>und</strong> Gabenmitteilung stattfinden soll, wie sie <strong>zum</strong> Amte nötig ist. Dies ist die<br />

sogenannte Amtsgnade. Noch kürzlich hat Löhe dieser obsoleten Schulmeinung unverhohlen Beifall<br />

596 1. Tim. 5,22; 3,6; 4,4; Tit. 5; Apg. 14,23<br />

597 1. Tim. 3,9; 2. Tim. 2,2; 1. Tim. 3,10<br />

598 Vergl. die reformierten Ordinationsformeln bei Ebrard <strong>und</strong> die Agende für die evang. Kirche in Preußen, besonders<br />

S. 70 u. 71.<br />

599 Möhlers Symb. S. 395: „Er erhält durch die Händeauflegung des Bischofs den heiligen Geist.“ Siehe ebenfalls S.<br />

358. Das paßt auch, ganz <strong>zum</strong> römischen Kirchenbegriff. Das, was sie Kirche nennen, ist, wie Bellarmin richtig<br />

auslegt, so äußerlich, wie die Republik Venedig, <strong>und</strong> zur kirchlichen Mitgliedschaft ist keine innere Begabung nötig.<br />

(De eccles. mil. III. 2.) Auch der Unbekehrte ist Glied (Cat. rom. P. 1, 94. 24) am Leibe Christi! Da braucht<br />

man sich also über die römische Auffassung des Amtes eben nicht zu w<strong>und</strong>ern.

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