Fester Grund christlicher Lehre. Ein Hilfsbuch zum ... - Licht und Recht
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280 Über den Genfer Consensus <strong>und</strong> Katechismus.<br />
hätte, aber ohne die Erstere sogleich zu veröffentlichen. An die lateinische Bearbeitung ging Calvin<br />
vielmehr später erst <strong>und</strong> zwar teils um einen sehnlichen Wunsch der reformierten Geistlichen Ostfrieslands<br />
<strong>und</strong> anderer Nichtfranzosen zu erfüllen, teils um eine frühere unvollkommene katechetische<br />
Leistung, welche 1538 in lateinischer Sprache erschienen war, zu beseitigen. Hierüber erklärt<br />
sich der Reformator selbst ganz unzweideutig in der an die treuen Diener Christi in Ostfriesland gerichteten<br />
Vorrede <strong>und</strong> Widmung unter dem Datum Genevae IV. Cal. Decemb. 1545. Diese Ausgabe<br />
ist als die letzter Hand <strong>und</strong> als die vollkommenste anzusehen, nach welcher alle späteren sich richteten.<br />
– Will man endlich das Verhältnis bestimmen, in welchem der Katechismus von 1541, der eigentliche<br />
Genfer also, zu jenem früheren Büchlein steht, das auf einem Druckbogen unter 58 bei<br />
Henry (l. c. II. S. 151) angegebenen Rubriken die christliche <strong>Lehre</strong> nach der Institutio abhandelt, so<br />
darf man wieder nicht mit Senebier sagen: Ce catéchisme parut à Bâle en 1538, Calvin l’augmenta à<br />
Strasbourg en 1541. Derselbe ist nämlich nicht bloß eine Erweiterung dieser Anfangsarbeit, sondern<br />
ein neues Werk, an dem man allerdings Anknüpfungs- <strong>und</strong> Vergleichungspunkt mit jenem ältern<br />
von 1536 <strong>und</strong> 1538 finden kann, das aber nach Form <strong>und</strong> Inhalt von diesem wesentlich verschieden<br />
ist. Ich erinnere z. B. nur an die ganz verschiedene Stellung des Gesetzes in den beiden Darstellungen.<br />
An dem Faden einer Unterhaltung des Schülers mit dem <strong>Lehre</strong>r, welche von dem Hauptzweck<br />
des menschlichen Lebens <strong>und</strong> dem höchsten Gute des Menschen anhebt, entwickelt Calvin in den<br />
fünf Hauptstücken vom Glauben, Gesetz, Gebet, Wort Gottes <strong>und</strong> Sakrament den ganzen Inhalt der<br />
christlichen <strong>Lehre</strong>. Besonders stark <strong>und</strong> wiederholt betont es Calvin, daß der Katechismus keine<br />
theologische Sondertümlichkeit bringe, sondern die bei allen Reformierten angenommene Geheimlehre.<br />
Quo diligentius, sagt er, cavere debent, qui Catechismos edunt in publicum, ne quid temere<br />
proferendo non in praesens modo sed etiam ad posteros, tum gravem pietati noxam, tum exitiale Ecclesiae<br />
vulnus infligant. Hoc ideo praeferi volui, ut id me quoque, sicuti par erat, non postremo loco<br />
spectasse, testatum esset lectoribus, ne quid in isto meo Catechismo traderem, nisi receptae inter<br />
omnes pios doctrinae consentaneum. – Illussratione documenti quam inter se habuerint Ecclesiae<br />
nostrae doctrinae concordiam perspici non poteris quam ex Catechismis. Illic enim non modo quid<br />
semel docuerit unus homo, aut alter apparebit, sed quibus a pueritia rudimentis imbuti perpetuo<br />
fuerint apud nos docti simul atque indocti: ut haberent hoc omnes fideles, quasi solenne christianae<br />
communionis symbolum. Atque haec sane praecipue mihi fuit edendi hujus Catechismi ratio. Wer<br />
sollte es nun, schon nach solchen, an die ostfriesischen Prediger gerichteten Worten Calvins, für zulässig<br />
hatten können, die symbolische <strong>Lehre</strong> der auswärtigen Reformierten mit Calvinismus zu<br />
identifizieren <strong>und</strong> der Doktrin der Reformierten Deutschlands als einer verschiedenen gegenüberzustellen?<br />
–<br />
In der Praktischen Theologie (Bd. II. Abth. 1. S.109) klagt Dr. Nitzsch, der kleine lutherische Katechismus<br />
gebe eigentlich mehr Baustoffe, als einen Bau. An dem Genfer kann man diese Ausstellung<br />
nicht machen, sondern dieser ist ein wirklich durchgeführter Katechismus <strong>und</strong>, wie der Heidelberger,<br />
ein ausgezeichnet organisiertes Volksbuch. Es kommt in ihm auch das Gesetz als Lebensregel<br />
der Gläubigen zur Geltung, nicht bloß als Zuchtmeister auf Christus. Die zehn Gebote sind, da<br />
das zweite nicht fehlt, richtig eingeteilt <strong>und</strong> da das zehnte nun nicht zerrissen zu werden braucht,<br />
um die Zehnzahl herauszubringen, so wird es in seiner ganzen Tiefe <strong>und</strong> <strong>Ein</strong>heit, als Verbot der Lust<br />
wider irgend <strong>Ein</strong>s der göttlichen Gebote, verstanden. – Die Übereinstimmung, welche zwischen<br />
dem Genfer <strong>und</strong> Heidelberger in der <strong>Lehre</strong>, selbst im <strong>Ein</strong>zelnen <strong>und</strong> Untergeordneten, besteht, kann<br />
nicht Vollkommener sein. Und auch in der Form sind sie viel mehr mit einander verwandt, als das<br />
von Henry (l. c. II. 153) eingesehen wird. Nur der erste Teil des Pfälzer Katechismus, vom Elende<br />
des Menschen, tritt zurück <strong>und</strong> findet sich besonders am Schluß der Erklärung des apostolischen