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Fester Grund christlicher Lehre. Ein Hilfsbuch zum ... - Licht und Recht

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XIII. Allgemeine Charakterisierung des Heidelberger oder Pfälzer<br />

Katechismus.<br />

Dies berühmte <strong>und</strong> in der ganzen reformierten Kirche hochgehaltene Lehr- <strong>und</strong> Bekenntnisbuch<br />

wurde auf Befehl des Kurfürsten Friedrich III. von der Pfalz durch die Gottesgelehrten Dr. Kaspar<br />

Olevianus, früher Professor, damals Hofprediger zu Heidelberg, <strong>und</strong> Dr. Zacharias Ursinus, Professor<br />

der Theologie an der Universität <strong>und</strong> Vorsteher an der Sapienz, verfaßt. Der übliche allein in der<br />

reformierten Kirche rezipierte Titel ist der oben angegebene, jeder andere ist unberechtigt <strong>und</strong> <strong>zum</strong>al<br />

ein solcher, welcher, wie der des Flacius („Calvinischer Katechismus Oleviani“), den Katechismus<br />

bloß auf den einen der beiden Verfasser zurückführt. In neuerer Zeit ist, namentlich von Unionstheologen,<br />

Ursinus, den man fälschlich für einen sogenannten Melanchthonianer hält, allein als<br />

her Urheber des Pfälzischen Lehrbuches bezeichnet worden. Dagegen steht aber historisch (vergl.<br />

Struve <strong>und</strong> Alting) fest, daß die beiden genannten Gottesgelehrten Verfasser sind. <strong>Ein</strong>e Vergleichung<br />

des Heidelberger mit der katechetischen Vorarbeit des Ursinus, wie sich dieselbe in seinen Tractationes<br />

theologicae findet, zeigt auch deutlich, welch wesentlicher Faktor Olevians katechetischer<br />

Entwurf mit der <strong>Gr<strong>und</strong></strong>idee des Gnadenb<strong>und</strong>es, für die Gestaltung, die Dreiteilung, innere Durchbildung<br />

<strong>und</strong> verschiedenes <strong>Ein</strong>zelne des Pfälzer Katechismus war. Es ist auch nicht zu vergessen, daß<br />

Ursins Vorlage für den Katechismus lateinisch geschrieben war, <strong>und</strong> daß die deutschen Ausarbeitungen<br />

dieses großen Theologen, wie z. B. der „Gründliche Bericht“, ihn nicht als den Redaktor des in<br />

so schönem, populären, gesalbten Deutsch geschriebenen Lehrbuchs vermuten lassen. Dagegen<br />

wird die erste Lesung der deutschen Schriften des Olevianus, z. B. seines Bauernkatechismus, seiner<br />

Predigten über das heilige Abendmahl, namentlich aber seines „Festen <strong>Gr<strong>und</strong></strong>es“ zur Überzeugung<br />

führen, daß die deutsche Bearbeitung des Katechismus das Werk des Olevianus ist. An einem<br />

andern Orte gedenke ich dies noch weiter auszuführen. – Übrigens nahm der Kurfürst an dem Werke<br />

selbst den lebhaftesten Anteil <strong>und</strong> legte dasselbe zuletzt in der Gestalt, welche es durch so vereinte<br />

Bemühungen erhalten hatte, einer Synode der Superintendenten <strong>und</strong> vornehmsten Kirchendiener<br />

vor. Der kurfürstliche Erlaß, durch welchen dann das Lehrbuch publiziert <strong>und</strong> eingeführt wurde,<br />

ist datiert „Heidelberg auf Dienstag den neunzehnten Monatstag January, nach Christi unseres lieben<br />

Herrn <strong>und</strong> Seligmachers Geburt, im Jahr 1563.“ Der Titel lautete: „Katechismus oder <strong>christlicher</strong><br />

Unterricht, wie er in den Kirchen <strong>und</strong> Schulen der Kurfürstlichen Pfalz getrieben wird.“ In<br />

demselben Jahre erschien noch die lateinische Übersetzung von Josua Lagus, Prediger zu Heidelberg<br />

<strong>und</strong> Lambertus Pithopöus, einem Schulmann. Es bedarf wohl kaum der ausdrücklichen Hervorhebung<br />

des Heinrich Alting (Explicat. pag. 6), daß die deutsche Ausgabe die authentische ist. In<br />

ihrer ersten Auflage bietet sie indes die bemerkenswerte Abweichung von den späteren offiziell veranstalteten<br />

dar, daß hier die Fragen noch nicht gezählt sind, die achtzigste Frage fehlt, die Beweisstellen<br />

nur nach den Kapiteln zitiert, die Sonntagseinteilung <strong>und</strong> die Lektionen weggelassen sind.<br />

Auch in der bald darauf veröffentlichten zweiten Auflage schließt die achtzigste Frage noch mit den<br />

Worten: „Und ist also die Messe nichts Anderes, dem eine abgöttische Verleugnung des einigen Opfers<br />

<strong>und</strong> Leidens Jesu Christi.“ Die erfolgte Publikation der Dekrete des Trienter Konzils bewog den<br />

Kurfürsten, diese Edition so viel möglich zurückzuziehen <strong>und</strong> den Schluß der achtzigsten Frage in<br />

der dritten Auflage so zu verschärfen, wie er jetzt noch lautet: „Und ist also die Meß im <strong>Gr<strong>und</strong></strong><br />

nichts anders, denn eine Verleugnung des einigen Opfers <strong>und</strong> Leidens Jesu Christi <strong>und</strong> eine vermaledeite<br />

Abgötterei.“ So war noch vor Schluß des Jahres 1563 der Katechismus in jeder Beziehung in<br />

der Form, in welcher er jetzt noch ist <strong>und</strong> immer blieb. Die Ausgabe, welche in der „Moßbach den<br />

15. Tag Novembris Anno 1563“ datierten Kirchenordnung abgedruckt ist, hat den vollständigen,<br />

später nicht mehr veränderten rezipierten Text, ist in 52 Sonntage <strong>zum</strong> Behuf der nachmittägigen<br />

Katechismuspredigten <strong>und</strong> 10 Lektionen – die Abschnitte, welche jeden Sonntag vor der Predigt

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