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Fester Grund christlicher Lehre. Ein Hilfsbuch zum ... - Licht und Recht

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244 Die <strong>Lehre</strong> vom heiligen Abendmahls nach dem Heidelberger Katechismus.<br />

c) Die Speisung mit dem Worte wird ausdrücklich von jener mit dem verklärten Christo unterschieden,<br />

durch welche unsere ganze Natur zur vollständigen Erneuerung nach Gottes Bilde genährt<br />

wird.<br />

d) Ebenso ist die Nährung mit dem einmal dargebrachten Kreuzesopfer klar unterschieben von<br />

jener aus dem verklärten Haupte, welche bei jeder einzelnen Abendmahlsfeier Statt findet.<br />

<strong>Ein</strong>en weiteren Beleg für unsere Auffassung der Zwinglischen Abendmahlslehre liefert jene „erste<br />

Predigt“, welche er zu Bern auf der dortigen Disputation (1528) gehalten. Er behauptet hier den<br />

berühmten Ausspruch des Kirchenvaters Irenäus, „daß der lychnam Christi uns spyse zü der ürstände<br />

(Auferstehung).“ Er lehnt dann aber hiebei das <strong>Ein</strong>gehen des Leibes Christi in unsern Leib<br />

ebenso bestimmt ab, als er klar <strong>und</strong> bestimmt die Lebenseinheit mit dem ganzen Christus <strong>und</strong> unsere<br />

Speisung nach Seele <strong>und</strong> Leibe durch das verklärte Haupt im Himmel, in den wir eingeleibt sind,<br />

wie die Glieder eines Leibes, darstellt. „Do er nun, sagt er, zu sölichem (Leiden) unseren lyb an sich<br />

genommen, so hat ouch unsere lyb darzü verordnet, daß sy ze Himmel kömmind; dann je sin glori<br />

<strong>und</strong> er versichert uns, daß ouch wir zü siner glori <strong>und</strong> eer kömmind. Und das ist, das Irenäus redet:<br />

‚Daß der lychnam uns spyse zü der ürstände.‘“ – Wie er diese Speisung versteht, setzt er einige Zeilen<br />

vorher auseinander. „Aber, meint er, so wir das enthymema (1. Cor. 15,16) recht besehend, so<br />

buwt Paulus die wort auf das allertröstlichest, das wir menschen gegen gott habend. Das ist, daß<br />

Christus unser eigen ist <strong>und</strong> wir sin, daß wir sine glider sind, <strong>und</strong> mit jm als mit unserem houpt<br />

einen lychnam machend. Nun mag das houpt nit on die glider syn noch die glider on das houpt, s<strong>und</strong>er<br />

wenn es dem houpt umgat (umkommt) so gat es ouch dem lychnam <strong>und</strong> glidren um; <strong>und</strong> harwiderum<br />

wenn die glider umkommend, so kommt ouch das houpt um. So aber das houpt lebt, so lebt<br />

ouch der lyb; <strong>und</strong> so der lyb lebt, ist gwüß, daß ouch das houpt lebt; dann der lyb lebt nit, wenn das<br />

houpt nit lebt.“ 771 Wie sehr diese Anschauung mit der des Heidelberger Katechismus zusammenstimme<br />

bedarf wohl keiner näheren Ausführung.<br />

Wir könnten nun den wichtigen „Brief an Alber“ 772 <strong>und</strong> Anderes für unsere Darstellung verwenden.<br />

Überall würden uns neue Bestätigungen <strong>und</strong> Ausführungen des Resultates entgegentreten, daß<br />

Zwinglis <strong>Lehre</strong> der erste <strong>Gr<strong>und</strong></strong>riß der <strong>Lehre</strong> unseres Katechismus sowohl, als auch die <strong>Gr<strong>und</strong></strong>lage<br />

der <strong>Lehre</strong> Calvins ist. Doch die dieser Arbeit gesteckten Grenzen erlauben uns nur noch wenige Bemerkungen.<br />

Der Streit mit Luther gab Zwingli nur Gelegenheit nachhaltig auf die Entwickelung der einen<br />

Seite des heiligen Abendmahles einzugehen, insofern es nämlich den Genuß des gekreuzigten Christus<br />

vermittelt. Auf die Bekämpfung des Christus im Brote, auf die durch Luthers einseitige Hervorhebung<br />

des mündlichen Genusses des verklärten Christus drohende Beseitigung des Abendmahles<br />

in seiner ersten <strong>und</strong> nächsten Bedeutung als Sakrament, welches den gekreuzigten Leib <strong>und</strong> das vergossene<br />

Blut darstellt <strong>und</strong> darreicht – war nun seine ganze Kraft gerichtet. Zunächst erfuhr die exegetische<br />

<strong>Gr<strong>und</strong></strong>lage der reformierten <strong>Lehre</strong> die weitere Ausbildung <strong>und</strong> Befestigung. Auf den diesfallsigen<br />

Hauptsätzen Zwinglis ruhen alle späteren Darstellungen unserer <strong>Lehre</strong>. Freilich trägt man<br />

sich, was diesen Punkt anlangt, mit den unbegründetsten Meinungen. Zwingli, erzählt man sich,<br />

nimmt das „ist“ in den <strong>Ein</strong>setzungsworten für „bedeutet,“ weil es so heißen könne <strong>und</strong> seine rationalistische<br />

Ader ihn für diese Auffassung bestimme. Wir, unserer Seits, müssen wiederholt gegen<br />

diese schmachvolle Verleumdung des Reformators protestieren. Keine einzige seiner Schriften gibt<br />

zu solch lieblosem Urteil die mindeste Berechtigung. Vielmehr muß jeder unparteiische Leser der<br />

Zwinglischen Schriften eingestehen, daß er viel unbefangener, viel selbstverleugnender sich dem<br />

771 „Die erst predig Huldrych Zwinglis zu Bern gethon.“ WW. II, A. S. 212.<br />

772 Ad Mathaeum Alberum Rutlingensium Ecclesiastem de coena dorainica Huldrici Zwinglii epistola.

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