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Fester Grund christlicher Lehre. Ein Hilfsbuch zum ... - Licht und Recht

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272 Allgemeine Charakterisierung des Heidelberger oder Pfälzer Katechismus.<br />

Ganze der Antwort <strong>und</strong> besonders auch auf den Verfolg <strong>und</strong> Schluß ihres in Frage stehenden zweiten<br />

Teils merkt, wird sich sofort überzeugen, daß hier Alles wieder auf den gekreuzigten Leib <strong>und</strong><br />

das vergossene Blut Christi geht. Sehr klar <strong>und</strong> entscheidend interpretiert Ursinus: Duae sunt causae<br />

propter quas Christus sic loquitur: 1. Propter similitudinem seu analogiam, quam inter se habent<br />

Signum et res signata, panis et corpus Christi. 2. Propter certitudinem seu confirmationem<br />

conjunctae exhibitionis signi et rei signatae in vero usu. Mit den Worten „sondern vielmehr“ geht<br />

nun die Antwort auf diesen zweiten <strong>Gr<strong>und</strong></strong> über, aus welchem das Brot Leib <strong>und</strong> der Kelch Blut genannt<br />

<strong>und</strong> über den Sinn dieses zweiten Teils der Antwort sagt Ursinus: Certitudo seu obsignatio<br />

fidei similiter causa est, cur de signis dicatur, quod est rei significatae propriurn. Testantur enim<br />

signa, sacrificium Christi peractum esse in nostram salulem, tam vere, quam vere habemus signa:<br />

imo nos pasci crucifixo corpore et effuso sanguine Christi tara vere, quam vere sacra symbola<br />

corporis et sanguinis Christi percipimus. – Wenn endlich Dr. Heppe in seiner kurzen Darstellung der<br />

Abendmahlslehre unseres Lehrbuchs (l. c. p.444) sagt: „2) Diese unsichtbare Gnadengabe des Sakraments<br />

ist der Inbegriff (Leib) aller Heilsgüter Christi“ – so kann es freilich Niemanden verwehrt<br />

werden „Leib“ als „Inbegriff“ zu fassen, aber es muß doch wenigstens bemerkt werden, daß der<br />

Heidelberger mit einer solchen Auffassung von „Leib“ im Heiligen Abendmahl keinerlei Verwandtschaft<br />

hat.<br />

Zur Charakterisierung der Abendmahlslere <strong>und</strong> damit des ganzen Lehrcharakters des Heidelbergers<br />

bleibt uns noch der Genuß der Ungläubigen zu besprechen. Dr. Schenkel (Unionsberuf S. 338)<br />

meint, unser Lehrbuch habe darüber keine sichere Bestimmung aufgenommen, was wiederum von<br />

anderer Seite (Heppe l. c. p. 445) als „echt melanchthonisch“ bezeichnet wird. Dagegen ist nun zu<br />

bemerken, daß gleich nach der Überschrift „Von den heiligen Sakramenten“, welche sich schon in<br />

der ersten Ausgabe findet, die Frage 65 also anhebt: „Dieweil denn allein der Glaube uns Christi<br />

<strong>und</strong> aller seiner Wohltaten teilhaftig macht“ usw., worauf Fr. 66 die allgemeine Definition des Sakraments<br />

<strong>und</strong> das Übrige der Sakramentlehre folgt. Damit ist doch wohl deutlich <strong>und</strong> bestimmt genug<br />

gelehrt, daß alle den Sakramenten zugeschriebenen Gnadengüter nur nach Maßgabe dieses an<br />

die Spitze der ganzen Sakramentlehre gestellten Satzes, also nur an die Gläubigen gespendet werden.<br />

Dann ist es ja ein <strong>Gr<strong>und</strong></strong>zug des Katechismus, daß seine Fragen nur an den Gläubigen gerichtet<br />

sind. Ferner wird in Frage 73 durch die Antwort: Also: daß Christus mir <strong>und</strong> allen Gläubigen, in<br />

Frage 74 durch die Worte „es heißt nicht allein mit gläubigem Herzen, sowie auch durch die Frage<br />

77 selbst: „Wo hat Christus verheißen, daß er die Gläubigen so gewiß also mit seinem Leib <strong>und</strong><br />

Blut speise <strong>und</strong> tränke, als sie von diesem gebrochenen Brot essen <strong>und</strong> von diesem Kelch trinken?“<br />

– ganz unzweideutig <strong>und</strong> entschieden die reformierte Gemeinlehre vorgetragen, wonach der Ungläubige<br />

bloß Brot <strong>und</strong> Wein <strong>zum</strong> Gericht empfängt. Überdem sind die im Katechismus dem Sakramente<br />

zugeschriebenen Gnadengüter der Art, daß es gar nicht erst besonders hervorgehoben zu werden<br />

braucht, der Ungläubige empfange sie nicht. Darum erörtert auch der Genfer Katechismus, mit<br />

welchem der Heidelberger ganz übereinstimmt, diesen Punkt nicht, ohne daß man darum sagen<br />

dürfte, er sei melanchthonisch, oder er lasse diese Frage unentschieden. Nicht nur weil beide Bücher<br />

viel zu praktisch sind, lassen sie diese rein theologische Erörterung bei Seite, sondern sie ist für<br />

ihren Zweck auch überflüssig, da aus der von ihnen statuierten Natur <strong>und</strong> Präsenzweise der himmlischen<br />

Güter des Sakramentes ebenso notwendig folgt, daß sie vom Ungläubigen nicht können genossen<br />

werden, als aus dem lutherischen Satze, Leib <strong>und</strong> Blut sei im Brote <strong>und</strong> Wein, folgen muß,<br />

daß Jeder, der einen M<strong>und</strong> hat, jeder Kommunikant, sie empfangen kann. Ursinus bezeichnet es<br />

darum sehr bestimmt als eine Differenz zwischen den Heidelbergern <strong>und</strong> den Lutheranern: „Zum<br />

Dritten, daß der eine theil will, alle die <strong>zum</strong> Abendmal gehen <strong>und</strong> das Brod <strong>und</strong> Wein nießen, sie

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