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Fester Grund christlicher Lehre. Ein Hilfsbuch zum ... - Licht und Recht

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Die <strong>Lehre</strong> vom heiligen Abendmahls nach dem Heidelberger Katechismus. 233<br />

b) Die Unwürdigen werden kurzweg Unbußfertige <strong>und</strong> Heuchler genannt. Es sind demnach Solche,<br />

die von der Kirche in ihrem Herzenszustande nicht erkannt sind, äußerlich wohl den Schein der<br />

Gottseligkeit, inwendig aber keinen Herzensglauben haben <strong>und</strong> nicht wiedergeboren sind. Sie essen<br />

<strong>und</strong> trinken sich ein Gericht, wie der Apostel 1. Kor. 11,27 <strong>und</strong> 29 sagt, ohne etwas Anderes vom Tische<br />

des Herrn zu empfangen, als was der sichtbare Diener reicht, Brot <strong>und</strong> Wein. Impii, sagt Ursinus,<br />

der Mitverfasser unseres Lehrbuches, accipiunt, 1. nuda tantum signa, panem scilicet at vinum.<br />

2. Illa signa sumunt ad judicium, vel edunt sibi judicium. Edere autem judicium est per incredulitatem<br />

et abusum Sacramenti a Christo et omnibus bonis ipsius abalienari et repelli, seu propter illum<br />

abusum Sacramenti sine fide et poenitentia sumpti Deum graviter offendere atque ita sibi poenas<br />

temporales et aeternas attrahere nisi resipiscant. 750<br />

Es ist eine bekannte Sache, daß die Lutherischen auch unserer <strong>Lehre</strong> vom Genusse der Ungläubigen<br />

nicht beistimmen. Schon oben in der Abhandlung „über Wort <strong>und</strong> Sakramente“ haben wir davon<br />

gehandelt, <strong>und</strong> können uns deswegen kurz fassen. Gerade aber, weil Paulus sagt, sie äßen sich<br />

ein Gericht, sollen die unwürdigen Tischgenossen den Leib Christi essen. Wir antworten, gerade<br />

weil sie sich ein Gericht essen, so ist es unmöglich, daß sie auch den Herrn Jesum essen, weil dieser<br />

das Leben bringt <strong>und</strong> nicht ein Gericht. (Joh. 6,50.51.54.57) Wer Christum ißt, der hat Teil am Leben<br />

Christi <strong>und</strong> allen seinen Gütern. Von Christo läßt sich sein Heil nicht trennen. Darum sagt auch<br />

die Schrift nicht, daß sie „unwürdig den Leib Christi essen,“ sondern daß sie „unwürdig von diesem<br />

Brote essen“ usw. Nur unter zwei Voraussetzungen könnte die lutherische Auffassung von 1. Kor.<br />

11,27 richtig sein, wenn das Brot, das die Unwürdigen essen, scheinbar Brot, wirklich aber der<br />

durch Verwandlung des Brotes greifbare Christus selbst ist, oder wenn dieser Leib eine tote von<br />

dem ganzen lebendigen, nur einmal vorhandenen, Christus getrennte Masse ist. In beiden Fällen<br />

brauchte man nämlich <strong>zum</strong> Genuß Christi weiter keine Ausrüstung als den leiblichen M<strong>und</strong>. Die erste<br />

Voraussetzung ist aber grade was bewiesen werden müßte <strong>und</strong> nie erwiesen werden kann. Die<br />

andere Voraussetzung wird gewiß Niemand so geradezu machen wollen. 751 Merkwürdig bleibt jedoch<br />

immer, daß Manche noch immer die Meinung Luthers 752 hegen können, weil 1. Kor. 11 steht,<br />

die Ungläubigen unterscheiden den Leib des Herrn nicht <strong>und</strong> verschulden sich am Leibe <strong>und</strong> Blute<br />

des Herrn, darum stehe es felsenfest, daß die Ungläubigen auch den Leib <strong>und</strong> das Blut wirklich essen.<br />

Das ist ja doch nur ein Schluß, den sie selbst machen, der nicht allein mit keinem Worte ausgedrückt<br />

ist, sondern im Vers 27 seine ausdrückliche Widerlegung findet, denn hier wird gesagt, daß<br />

sie unwürdig das Brot essen <strong>und</strong> den Wein trinken. Sie unterscheiden aber den Leib des Herrn darum<br />

nicht, weil sie als Ungläubige zu dem Brote kommen, das ein Zeichen <strong>und</strong> Darbietungsmittel<br />

des Leibes Christi ist, <strong>und</strong> es gerade so behandeln, wie jenes Brot, das außer dem Sakrament zu<br />

Christum datum esse ut habeat regnum in hominibus et illos sanctificet per Spiritum suum: neque animadvertunt<br />

sanctitatem ad cujus manifestationem Christus est mortuus: neque etiam per illorum fidem purificatur cor illorum a<br />

concupiscentia: neque amant Christum, quia non diligunt dilectionem Christi qui concupivit et Dei justitiam nobis<br />

innotescere et Deum nobis amabilem fieri et in nobis glorificari: neque confidunt Christo, quia non quaerunt in se<br />

habere arrhabonem suae acquisitionis et hereditatis, sine quo nemo Christo confidere dici potest, confidunt igitur<br />

sibi et mendaeio suo.<br />

750 Commentarii catechetici. Zach. Ursini. Genevae 1584 pag. 588-589.<br />

751 Mit der Apologie der Augsb. Confession stimmte das wenigstens nicht. Denn hier heißt es im Artikel 10: „et loquimur<br />

de praesentia vivi Christi.“<br />

752 In der Schrift „Wider die himmlischen Propheten,“ beruft sich Luther für den Genuß der Ungläubigen auf 1. Kor.<br />

11, <strong>und</strong> auf die Anwesenheit des Judas beim Abendmahl. <strong>Ein</strong>e Vergleichung von Joh. 13,26-30 (Judas geht hinaus,<br />

nachdem er den Bissen empfangen) mit Matth. 26,23-25 (Judas empfängt den Bissen vor dem Abendmahl) zeigt jedoch,<br />

daß Judas nicht beim Abendmahl gewesen. Gegen diese sichere Kombination kann Luk. 22,21 nicht aufgeführt<br />

werden. Und wäre Judas zugegen gewesen, so folgte daraus doch nichts für die lutherische <strong>Lehre</strong>, da Judas<br />

Anwesenheit nicht beweist, daß ihm auch die dem Sakramente eigentümliche himmlische Gabe zu Teil geworden<br />

ist. –

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