Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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5.1 Übersicht Struktur der Besiedlung Siedlung und Ausstattung<br />
Siedlungen im ländlichen Raum an Entwicklungsräume anbinden<br />
Die Aufrechterhaltung der Besiedlung des ländlichen Raumes bedingt die An- und<br />
Einbindung der ländlichen Siedlungen an die wirtschaftlichen Entwicklungsräume.<br />
Damit wird eine effiziente Erschliessung und Versorgung der Siedlungen im ländlichen<br />
Raum gefördert und es werden Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung und<br />
Entwicklung von Arbeitsplätzen auch im Produktions- und Dienstleistungsbereich<br />
vor Ort geschaffen.<br />
C Verantwortungsbereiche<br />
In Ergänzung zum kantonalen <strong>Richtplan</strong> bezeichnen die Regionen die regionale und<br />
– bei grösseren Regionen – subregionale Struktur der Besiedlung und weitere<br />
Standorte für Bauten und Anlagen, die überkommunal abgestimmt werden müssen.<br />
Federführung: Regionen<br />
In den im <strong>Richtplan</strong> bezeichneten Zentren werden im Rahmen der Nutzungsplanung<br />
die entsprechenden Voraussetzungen zur Ausübung zentraler Funktionen geschaffen<br />
und dafür geeignete Standorte gesichert.<br />
Federführung: Gemeinden<br />
In den touristischen Zentren wird das überörtliche touristische Ausstattungsangebot<br />
der öffentlichen Hand mit jenem der Privatwirtschaft koordiniert und abgestimmt.<br />
Federführung: Gemeinden<br />
„Entwicklungsräume“<br />
s. Erläuterungen<br />
D Erläuterungen<br />
� Fahrende und Raumplanung: Die Stiftung „Zukunft für Schweizer Fahrende“ hat ein Gutachten<br />
erstellt, welches die Bedürfnisse der Fahrenden nach Durchgangs- und Standplätzen aufzeigt und<br />
das Bewusstsein bei Behörden und Bevölkerung fördert. Es enthält ein grobes räumliches Konzept<br />
für Durchgangs- und Standplätze in der Schweiz.<br />
� Agglomeration / Umlandgemeinden: Agglomerationen sind Siedlungsgebiete, die sich durch einen<br />
baulichen Zusammenhang oder eine enge Pendlerverflechtung (funktionaler Zusammenhang)<br />
zwischen den Zentren und ihren Umlandgemeinden auszeichnen. Eine Agglomeration umfasst die<br />
Kerngemeinde (Zentrum) und die funktional dazugehörenden Gemeinden (Umlandgemeinden). Es<br />
gibt eine gesamtschweizerische Definition der Agglomeration des Bundesamtes für Statistik.<br />
� Entwicklungsräume: Unter Entwicklungsräume werden die Räume mit Entwicklungspotenzial<br />
verstanden. Faktoren, die das Entwicklungspotenzial bestimmen sind z. B. Erreichbarkeit, Ausstattung,<br />
Vorhandensein von qualifizierten Arbeitskräften sowie attraktive Naherholungsmöglichkeiten.<br />
I. d. R. sind Entwicklungsräume Zentren sowie deren Umlandgemeinden (Städtische Räume /<br />
Agglomerationen sowie Tourismusräume) sowie zum Teil die Achsen, die zwischen den Zentren<br />
liegen.<br />
� Ausstattung umfasst nebst den Infrastruktureinrichtungen der Erschliessung wie Strassen, Wasser-<br />
und Abwasseranlagen oder Anlagen der Kommunikation auch weitere Einrichtungen in den<br />
Bereichen Verwaltung, Gesundheit, Bildung, Kultur und Freizeit. Welche der Infrastrukturen in<br />
welchem Mass vorhanden sein muss, ist abhängig von der Funktion und der Zentralität einer<br />
Siedlung. Zielgerichtete Investitionen der öffentlichen Hand in die Erhaltung und den Ausbau der<br />
Ausstattung tragen entscheidend zum Erreichen der angestrebten Besiedlung des <strong>Kanton</strong>s bei.<br />
� Knoten des öffentlichen Verkehrs: Ein Knoten des öffentlichen Verkehrs erfüllt folgende Kriterien<br />
ganz oder teilweise (siehe auch Kapitel 6.3.1):<br />
94 Stand 19. September 2003