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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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5.1 Übersicht Struktur der Besiedlung Siedlung und Ausstattung<br />

Siedlungen im ländlichen Raum an Entwicklungsräume anbinden<br />

Die Aufrechterhaltung der Besiedlung des ländlichen Raumes bedingt die An- und<br />

Einbindung der ländlichen Siedlungen an die wirtschaftlichen Entwicklungsräume.<br />

Damit wird eine effiziente Erschliessung und Versorgung der Siedlungen im ländlichen<br />

Raum gefördert und es werden Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung und<br />

Entwicklung von Arbeitsplätzen auch im Produktions- und Dienstleistungsbereich<br />

vor Ort geschaffen.<br />

C Verantwortungsbereiche<br />

In Ergänzung zum kantonalen <strong>Richtplan</strong> bezeichnen die Regionen die regionale und<br />

– bei grösseren Regionen – subregionale Struktur der Besiedlung und weitere<br />

Standorte für Bauten und Anlagen, die überkommunal abgestimmt werden müssen.<br />

Federführung: Regionen<br />

In den im <strong>Richtplan</strong> bezeichneten Zentren werden im Rahmen der Nutzungsplanung<br />

die entsprechenden Voraussetzungen zur Ausübung zentraler Funktionen geschaffen<br />

und dafür geeignete Standorte gesichert.<br />

Federführung: Gemeinden<br />

In den touristischen Zentren wird das überörtliche touristische Ausstattungsangebot<br />

der öffentlichen Hand mit jenem der Privatwirtschaft koordiniert und abgestimmt.<br />

Federführung: Gemeinden<br />

„Entwicklungsräume“<br />

s. Erläuterungen<br />

D Erläuterungen<br />

� Fahrende und Raumplanung: Die Stiftung „Zukunft für Schweizer Fahrende“ hat ein Gutachten<br />

erstellt, welches die Bedürfnisse der Fahrenden nach Durchgangs- und Standplätzen aufzeigt und<br />

das Bewusstsein bei Behörden und Bevölkerung fördert. Es enthält ein grobes räumliches Konzept<br />

für Durchgangs- und Standplätze in der Schweiz.<br />

� Agglomeration / Umlandgemeinden: Agglomerationen sind Siedlungsgebiete, die sich durch einen<br />

baulichen Zusammenhang oder eine enge Pendlerverflechtung (funktionaler Zusammenhang)<br />

zwischen den Zentren und ihren Umlandgemeinden auszeichnen. Eine Agglomeration umfasst die<br />

Kerngemeinde (Zentrum) und die funktional dazugehörenden Gemeinden (Umlandgemeinden). Es<br />

gibt eine gesamtschweizerische Definition der Agglomeration des Bundesamtes für Statistik.<br />

� Entwicklungsräume: Unter Entwicklungsräume werden die Räume mit Entwicklungspotenzial<br />

verstanden. Faktoren, die das Entwicklungspotenzial bestimmen sind z. B. Erreichbarkeit, Ausstattung,<br />

Vorhandensein von qualifizierten Arbeitskräften sowie attraktive Naherholungsmöglichkeiten.<br />

I. d. R. sind Entwicklungsräume Zentren sowie deren Umlandgemeinden (Städtische Räume /<br />

Agglomerationen sowie Tourismusräume) sowie zum Teil die Achsen, die zwischen den Zentren<br />

liegen.<br />

� Ausstattung umfasst nebst den Infrastruktureinrichtungen der Erschliessung wie Strassen, Wasser-<br />

und Abwasseranlagen oder Anlagen der Kommunikation auch weitere Einrichtungen in den<br />

Bereichen Verwaltung, Gesundheit, Bildung, Kultur und Freizeit. Welche der Infrastrukturen in<br />

welchem Mass vorhanden sein muss, ist abhängig von der Funktion und der Zentralität einer<br />

Siedlung. Zielgerichtete Investitionen der öffentlichen Hand in die Erhaltung und den Ausbau der<br />

Ausstattung tragen entscheidend zum Erreichen der angestrebten Besiedlung des <strong>Kanton</strong>s bei.<br />

� Knoten des öffentlichen Verkehrs: Ein Knoten des öffentlichen Verkehrs erfüllt folgende Kriterien<br />

ganz oder teilweise (siehe auch Kapitel 6.3.1):<br />

94 Stand 19. September 2003

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