Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
6.5 Flugverkehr Verkehr<br />
zes der Regionalflugplätze ist, ist mittelfristig auch ein Linienverkehr vorgesehen<br />
(Vororientierung). Die räumliche Abstimmung zwischen den einzelnen Luftfahrtanlagen<br />
und den übrigen Nutzungen erfolgt in der 2. Etappe des SIL. Grundlage dafür<br />
bildet ein Koordinationsprotokoll, das die Ergebnisse der Abstimmung unter allen<br />
beteiligten Partnern festhält.<br />
Für räumlich verstreute Erholungs- und Sportnutzungen (Hängegleiter, Gleitschirm)<br />
drängen sich aus Sicht des Schutzes von Wildlebensräumen und des <strong>Landschaft</strong>sund<br />
Umweltschutzes weitergehende Schutzprioritäten auf (Ruhezonen). Der SIL<br />
sieht vor, dass das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) in Absprache mit den zuständigen<br />
Fachstellen des Bundes, der <strong>Kanton</strong>e und Gemeinden entsprechende<br />
Richtlinien erlässt. Bei der Umsetzung stehen informative und kommunikative<br />
Massnahmen im Vordergrund.<br />
B Leitüberlegungen<br />
■ Zielsetzung<br />
Das gesamte <strong>Kanton</strong>sgebiet wird mit den notwendigen Infrastrukturen für die zivile<br />
Luftfahrt bedarfsgerecht versorgt. Die Infrastrukturanlagen der Luftfahrt werden auf<br />
die übrigen Nutzungen abgestimmt und an das übrige Verkehrsnetz angeschlossen.<br />
■ Grundsätze<br />
<strong>Graubünden</strong> an das Netz des öffentlichen Linienflugverkehrs anschliessen<br />
Der Regionalflugplatz Samedan weist als einzige Luftfahrtanlage im <strong>Kanton</strong> das<br />
Potenzial für die Anbindung an das Netz des öffentlichen Linienflugverkehrs auf.<br />
Dieses Potenzial wird möglichst schonend genutzt. Dabei wird eine optimale Vernetzung<br />
mit dem landseitigen öffentlichen Verkehr angestrebt.<br />
Unerwünschte Entwicklungen und Auswirkungen minimieren<br />
� Mit raumplanerischen Instrumenten werden die benötigten An- und Abflugkorridore<br />
freigehalten bzw. das Heranwachsen von Siedlungsgebieten an Flugplätze<br />
bzw. Helibasen verhindert (Lärmbelastungskurven, Hindernisbegrenzung<br />
und Flugplatzperimeter).<br />
� Die Lärm- und Schadstoffemissionen durch den Flugbetrieb werden mittels angepassten<br />
betrieblichen Auflagen beschränkt.<br />
� Die Beeinträchtigung von Wohn- und Erholungsgebieten sowie der Lebensräume<br />
von Tieren durch den Flugbetrieb wird minimiert.<br />
Den Flugverkehr auf andere Sachgebiete abstimmen<br />
Die Anpassung der Luftfahrtgesetzgebung des Bundes zur besseren Abstimmung auf<br />
andere Sachgebiete und auf die Zielsetzungen des SIL wird unterstützt. Dabei sind<br />
auch Grundlagen für die Ausscheidung von Flugausschlussgebieten aufgrund von<br />
Schutzkriterien (z. B. Nationalpark, Ruhezonen, Eidgenössische Jagdbanngebiete,<br />
Moorlandschaften, Moore, Auen von nationaler Bedeutung) mit Ausnahmeregelungen<br />
für Rettungs- und Versorgungsflüge zu schaffen.<br />
142 Stand 19. September 2003<br />
3.8<br />
5.2.1<br />
5.3.2<br />
3.8<br />
3.4, 3.7, 3.8