22.12.2012 Aufrufe

Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

6.5 Flugverkehr Verkehr<br />

zes der Regionalflugplätze ist, ist mittelfristig auch ein Linienverkehr vorgesehen<br />

(Vororientierung). Die räumliche Abstimmung zwischen den einzelnen Luftfahrtanlagen<br />

und den übrigen Nutzungen erfolgt in der 2. Etappe des SIL. Grundlage dafür<br />

bildet ein Koordinationsprotokoll, das die Ergebnisse der Abstimmung unter allen<br />

beteiligten Partnern festhält.<br />

Für räumlich verstreute Erholungs- und Sportnutzungen (Hängegleiter, Gleitschirm)<br />

drängen sich aus Sicht des Schutzes von Wildlebensräumen und des <strong>Landschaft</strong>sund<br />

Umweltschutzes weitergehende Schutzprioritäten auf (Ruhezonen). Der SIL<br />

sieht vor, dass das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) in Absprache mit den zuständigen<br />

Fachstellen des Bundes, der <strong>Kanton</strong>e und Gemeinden entsprechende<br />

Richtlinien erlässt. Bei der Umsetzung stehen informative und kommunikative<br />

Massnahmen im Vordergrund.<br />

B Leitüberlegungen<br />

■ Zielsetzung<br />

Das gesamte <strong>Kanton</strong>sgebiet wird mit den notwendigen Infrastrukturen für die zivile<br />

Luftfahrt bedarfsgerecht versorgt. Die Infrastrukturanlagen der Luftfahrt werden auf<br />

die übrigen Nutzungen abgestimmt und an das übrige Verkehrsnetz angeschlossen.<br />

■ Grundsätze<br />

<strong>Graubünden</strong> an das Netz des öffentlichen Linienflugverkehrs anschliessen<br />

Der Regionalflugplatz Samedan weist als einzige Luftfahrtanlage im <strong>Kanton</strong> das<br />

Potenzial für die Anbindung an das Netz des öffentlichen Linienflugverkehrs auf.<br />

Dieses Potenzial wird möglichst schonend genutzt. Dabei wird eine optimale Vernetzung<br />

mit dem landseitigen öffentlichen Verkehr angestrebt.<br />

Unerwünschte Entwicklungen und Auswirkungen minimieren<br />

� Mit raumplanerischen Instrumenten werden die benötigten An- und Abflugkorridore<br />

freigehalten bzw. das Heranwachsen von Siedlungsgebieten an Flugplätze<br />

bzw. Helibasen verhindert (Lärmbelastungskurven, Hindernisbegrenzung<br />

und Flugplatzperimeter).<br />

� Die Lärm- und Schadstoffemissionen durch den Flugbetrieb werden mittels angepassten<br />

betrieblichen Auflagen beschränkt.<br />

� Die Beeinträchtigung von Wohn- und Erholungsgebieten sowie der Lebensräume<br />

von Tieren durch den Flugbetrieb wird minimiert.<br />

Den Flugverkehr auf andere Sachgebiete abstimmen<br />

Die Anpassung der Luftfahrtgesetzgebung des Bundes zur besseren Abstimmung auf<br />

andere Sachgebiete und auf die Zielsetzungen des SIL wird unterstützt. Dabei sind<br />

auch Grundlagen für die Ausscheidung von Flugausschlussgebieten aufgrund von<br />

Schutzkriterien (z. B. Nationalpark, Ruhezonen, Eidgenössische Jagdbanngebiete,<br />

Moorlandschaften, Moore, Auen von nationaler Bedeutung) mit Ausnahmeregelungen<br />

für Rettungs- und Versorgungsflüge zu schaffen.<br />

142 Stand 19. September 2003<br />

3.8<br />

5.2.1<br />

5.3.2<br />

3.8<br />

3.4, 3.7, 3.8

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!