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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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Verkehr 6.4 Fussgänger- und Veloverkehr<br />

6.4 Fussgänger- und Veloverkehr<br />

A Ausgangslage<br />

Ein gut ausgebautes Fuss- und Wanderwegnetz sowie attraktive Radwegverbindungen<br />

sind für den <strong>Kanton</strong> <strong>Graubünden</strong> sowohl aus Sicht des Tourismus als auch aus<br />

Sicht der einheimischen Bevölkerung von grosser Bedeutung.<br />

Ein auf der Grundlage des Bundesgesetzes über Fuss- und Wanderwege (FWG) basierendes<br />

kantonales Wanderwegnetz wurde festgelegt. Ebenfalls erarbeitet wurde<br />

ein auf dem kantonalen Strassengesetz basierendes Radwegkonzept mit definierten<br />

subventionsberechtigten Radwegen, insbesondere für den Pendler- und Schülerverkehr.<br />

Zusätzlich wurden im Rahmen des gesamtschweizerischen Konzeptes "Veloland<br />

Schweiz" auf dem Gebiet des <strong>Kanton</strong>s <strong>Graubünden</strong> die nationalen Radwanderrouten<br />

2 (Rheinroute) und 6 (<strong>Graubünden</strong>route) bezeichnet. Verschiedene regionale<br />

Radrouten sind im Aufbau begriffen. Die Radrouten dienen vor allem dem touristischen<br />

Veloverkehr.<br />

Die Inhalte des kantonalen <strong>Richtplan</strong>es lehnen sich an diese Konzepte an.<br />

B Leitüberlegungen<br />

■ Zielsetzung<br />

Es werden sichere und attraktive Fuss- und Wanderwegverbindungen sowie sichere<br />

und komfortable Radwegverbindungen angeboten, die den Anforderungen ihrer Benützer<br />

entsprechen.<br />

■ Grundsätze<br />

Sicherheitsaspekte beim Trennen bzw. Mischen der verschiedenen Verkehrssysteme<br />

beachten<br />

Die <strong>Kanton</strong>sstrassen werden vom Fussgänger- und Veloverkehr entlastet. Die gemeinsame<br />

Benützung von Wegstrecken durch Fussgänger und Radfahrer wird im<br />

Einzelfall geprüft.<br />

Wegnetze mit dem übrigen Verkehrsnetz verbinden und Betrieb sicherstellen<br />

- Die Verbindungen des Fussgänger- und Veloverkehrs werden mit den Haltestellen<br />

des öffentlichen Verkehrs optimal verknüpft.<br />

- Grenzüberschreitende Wanderwege werden mit dem Ausland koordiniert und<br />

der Grenzübertritt für Wanderer möglichst vereinfacht.<br />

- Der Betrieb der Wegnetze wird mit einem entsprechenden Wegunterhalt und der<br />

durchgehenden Signalisation der Verbindungen sichergestellt.<br />

- Die Koordination der grenzüberschreitenden Radrouten mit den Nachbarn wird<br />

sichergestellt.<br />

Das Angebot an besonderen Wegen als Teil des touristischen Angebotes konsolidieren<br />

Besondere Wege, wie z. B. Fernwanderwege, Wege mit besonderen thematischen<br />

Inhalten, historische Wegverläufe, Radwanderrouten, regionenübergreifende Fernwanderwege<br />

usw. werden als Bestandteil des touristischen Angebotes betrachtet.<br />

Solche besondere Wege werden nach Möglichkeit auf das bestehende Wegnetz ge-<br />

„Grundlagen“ s.<br />

Erläuterungen<br />

Stand 19. September 2003 139<br />

6.3<br />

„Besondere Wege“<br />

s. Erläuterungen

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