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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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5.4 Besondere Siedlungsformen Siedlung und Ausstattung<br />

der Ausstattung stützen sie auf die vorhandenen Bedürfnisse und die Waldsiedlungsstruktur<br />

ab.<br />

Federführung: Gemeinden<br />

D Erläuterungen und weitere Informationen<br />

� Grundlage: Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Bund und <strong>Kanton</strong> wurden folgende<br />

Grundlagen geschaffen:<br />

� Amt für Raumplanung / Forstinspektorat / Amt für <strong>Landschaft</strong>spflege und Naturschutz, Waldsiedlungen,<br />

Planungsrechtliche Umsetzung, Schlussbericht vom 29. April 1999. Der Schlussbericht<br />

wurde von den betroffenen Stellen des <strong>Kanton</strong>s (Amt für Wald, Amt für Natur und <strong>Landschaft</strong>,<br />

Amt für Raumplanung) und des Bundes (Bundesamt für Umwelt, Wald und <strong>Landschaft</strong>,<br />

Bundesamt für Raumentwicklung) verabschiedet. Gestützt auf diese Grundlage wurde z. B. die<br />

ehemalige Waldsiedlung in Trin, Gebiet Bot Fiena, im Rahmen des Nutzungsplan-Verfahrens<br />

aus dem Waldareal entlassen und zu einer rechtskräftigen Bauzone.<br />

� Amt für Raumplanung, Raumordnung <strong>Graubünden</strong>, Waldsiedlungen, Merkblatt 1999/1<br />

E Objekte<br />

Siehe Anhang 3.S5<br />

5.5 Schützenswerte Ortsbilder und Objekte<br />

5.5.1 Schützenswerte Ortsbilder, Verkehrswege, Einzelobjekte<br />

und Kulturdenkmäler<br />

A Ausgangslage<br />

Ziel des Schutzes von Ortsbildern, von Klein- und Streusiedlungen oder von Teilen<br />

davon ist, sowohl einzigartige Orte als auch besonders wertvolle Beispiele regional<br />

typischer Siedlungen oder Siedlungsteile zu erhalten. Diese Orte, als Zeugen von<br />

sozialen, wirtschaftlichen, politischen oder baukünstlerischen Epochen und von regional<br />

unterschiedlichen Bautraditionen, sind charakteristische Elemente der historischen<br />

Kulturlandschaften.<br />

Die Charakteristik eines Ortes ergibt sich aus der Art der Bebauung, dem Bezug der<br />

Bauten untereinander und zur Umgebung. Somit sind nicht nur wertvolle Baukörper<br />

oder Baugruppen, sondern auch Aussenräume in Form von Vorplätzen, Gärten,<br />

Strassen, Platzräumen und angrenzenden Freiflächen Gegenstand des Schutzes solcher<br />

Orte. Die Massnahmen zur Erhaltung der Orte betreffen zudem nicht nur die<br />

äussere Erscheinung der Bauten, sondern auch deren historische Substanz.<br />

Der Bundesrat hat das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS)<br />

für den grössten Teil des <strong>Kanton</strong>s <strong>Graubünden</strong> erlassen und für die raumwirksamen<br />

Vorhaben des Bundes als verbindlich erklärt. Das ISOS stellt - wie andere Inventare<br />

des Bundes - für <strong>Kanton</strong> und Gemeinden eine wertvolle raumplanerische Grundlage<br />

dar. Ortsbilder sind vor allem durch Bau- und Nutzungsänderungen oder durch neue<br />

„Kulturdenkmäler“,„Archäologische<br />

und<br />

historische Stätten“<br />

s. Erläuterungen<br />

„ISOS“ s. Erläuterungen<br />

114 Stand 19. September 2003

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