Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
5.4 Besondere Siedlungsformen Siedlung und Ausstattung<br />
der Ausstattung stützen sie auf die vorhandenen Bedürfnisse und die Waldsiedlungsstruktur<br />
ab.<br />
Federführung: Gemeinden<br />
D Erläuterungen und weitere Informationen<br />
� Grundlage: Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Bund und <strong>Kanton</strong> wurden folgende<br />
Grundlagen geschaffen:<br />
� Amt für Raumplanung / Forstinspektorat / Amt für <strong>Landschaft</strong>spflege und Naturschutz, Waldsiedlungen,<br />
Planungsrechtliche Umsetzung, Schlussbericht vom 29. April 1999. Der Schlussbericht<br />
wurde von den betroffenen Stellen des <strong>Kanton</strong>s (Amt für Wald, Amt für Natur und <strong>Landschaft</strong>,<br />
Amt für Raumplanung) und des Bundes (Bundesamt für Umwelt, Wald und <strong>Landschaft</strong>,<br />
Bundesamt für Raumentwicklung) verabschiedet. Gestützt auf diese Grundlage wurde z. B. die<br />
ehemalige Waldsiedlung in Trin, Gebiet Bot Fiena, im Rahmen des Nutzungsplan-Verfahrens<br />
aus dem Waldareal entlassen und zu einer rechtskräftigen Bauzone.<br />
� Amt für Raumplanung, Raumordnung <strong>Graubünden</strong>, Waldsiedlungen, Merkblatt 1999/1<br />
E Objekte<br />
Siehe Anhang 3.S5<br />
5.5 Schützenswerte Ortsbilder und Objekte<br />
5.5.1 Schützenswerte Ortsbilder, Verkehrswege, Einzelobjekte<br />
und Kulturdenkmäler<br />
A Ausgangslage<br />
Ziel des Schutzes von Ortsbildern, von Klein- und Streusiedlungen oder von Teilen<br />
davon ist, sowohl einzigartige Orte als auch besonders wertvolle Beispiele regional<br />
typischer Siedlungen oder Siedlungsteile zu erhalten. Diese Orte, als Zeugen von<br />
sozialen, wirtschaftlichen, politischen oder baukünstlerischen Epochen und von regional<br />
unterschiedlichen Bautraditionen, sind charakteristische Elemente der historischen<br />
Kulturlandschaften.<br />
Die Charakteristik eines Ortes ergibt sich aus der Art der Bebauung, dem Bezug der<br />
Bauten untereinander und zur Umgebung. Somit sind nicht nur wertvolle Baukörper<br />
oder Baugruppen, sondern auch Aussenräume in Form von Vorplätzen, Gärten,<br />
Strassen, Platzräumen und angrenzenden Freiflächen Gegenstand des Schutzes solcher<br />
Orte. Die Massnahmen zur Erhaltung der Orte betreffen zudem nicht nur die<br />
äussere Erscheinung der Bauten, sondern auch deren historische Substanz.<br />
Der Bundesrat hat das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS)<br />
für den grössten Teil des <strong>Kanton</strong>s <strong>Graubünden</strong> erlassen und für die raumwirksamen<br />
Vorhaben des Bundes als verbindlich erklärt. Das ISOS stellt - wie andere Inventare<br />
des Bundes - für <strong>Kanton</strong> und Gemeinden eine wertvolle raumplanerische Grundlage<br />
dar. Ortsbilder sind vor allem durch Bau- und Nutzungsänderungen oder durch neue<br />
„Kulturdenkmäler“,„Archäologische<br />
und<br />
historische Stätten“<br />
s. Erläuterungen<br />
„ISOS“ s. Erläuterungen<br />
114 Stand 19. September 2003