Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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5.3 Siedlungsqualität Siedlung und Ausstattung<br />
ergeben sich aus:<br />
� einer erkenn- und erlebbaren Anordnung von Bauten untereinander und dem Zusammenhang<br />
zwischen Bauten und Aussenraum (Ordnung)<br />
� einem allgemein zugänglichen und multifunktional nutzbaren öffentlichen Raum<br />
(z. B. Wege, Strassen, Plätze, Parks, Spielplätze).<br />
Bei Siedlungserneuerungen die Siedlungsqualität verbessern<br />
Siedlungserneuerungen und -umstrukturierungen, insbesondere wenn eine bauliche<br />
Verdichtung damit verbunden ist, sind nach den Anforderungen an eine gute Siedlungsgestaltung<br />
zu realisieren. Das Schaffen neuer Siedlungsstrukturen orientiert<br />
sich an aktuellen Wohn-, Arbeits- und Freizeitbedürfnissen und schliesst Aussenräume<br />
und die Verkehrsflächen im Siedlungsgebiet mit ein.<br />
Auf die Siedlungsstruktur ausgerichtete ökologische Flächen schaffen<br />
In städtischen Räumen / Agglomerationen und in Tourismusräumen werden zur<br />
Verbesserung der Siedlungsqualität innerhalb der Siedlungen ökologische Flächen<br />
erhalten, aufgewertet oder neu geschaffen. Naturnahe Lebensräume und Objekte in<br />
den Siedlungen werden bestmöglich erhalten.<br />
Verkehr auf die Bedürfnisse der Bewohner abstimmen<br />
Die Gestaltung des Verkehrs zielt auf eine Minimierung der negativen Auswirkungen<br />
und auf das Schaffen attraktiver und nutzbarer Aussenräume. Dazu gehören ein<br />
möglichst emissionsarmer Betrieb der Verkehrssysteme und die Förderung von<br />
emissionsarmen Verkehrsmitteln (öffentlicher Verkehr, Velofahrer und Fussgänger).<br />
Planungen für den Fuss- und Veloverkehr orientieren sich dabei am Sicherheitsanspruch,<br />
an möglichst direkten Verbindungen zu den Einrichtungen mit öffentlichen<br />
Dienstleistungen und der Versorgung sowie an möglichst direkten Verbindungen.<br />
Insbesondere in intensiv genutzten Siedlungsräumen ist ein attraktives Wegnetz<br />
und dessen Anbindung an die Naherholungsräume anzustreben.<br />
C Verantwortungsbereiche<br />
Die gesetzlichen Grundlagen zur Siedlungsgestaltung werden in Bezug auf ihre<br />
Wirksamkeit überprüft. Der <strong>Kanton</strong> unterstützt Bestrebungen, welche die Siedlungsgestaltung<br />
zu einem öffentlichen Thema machen und damit die Bewusstseinsbildung<br />
der Bevölkerung fördern und die Bauträger auf das Thema sensibilisieren.<br />
Federführung: Departement des Innern und der Volkswirtschaft<br />
Bei kantonseigenen Liegenschaften und Grundstücken sowie subventionierten Gebäuden<br />
wird eine beispielhafte Siedlungsgestaltung gefördert.<br />
Federführung: Hochbauamt<br />
Im Zusammenhang mit der Realisierung von Ortsumfahrungen wird geprüft, ob mit<br />
einer angepassten Strassenraumgestaltung innerorts die Verkehrssicherheit erhöht<br />
und die Lebensqualität der Anwohner verbessert werden kann.<br />
Federführung: Gemeinden<br />
„Ordnung“ s.<br />
Erläuterungen<br />
„Bauliche Verdichtung“<br />
s. Erläuterungen<br />
5.2.1<br />
106 Stand 19. September 2003<br />
6.1<br />
6.2.2<br />
6.4<br />
6.2.2