Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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Übrige Raumnutzungen und weitere Infrastrukturen 7.2 Energie<br />
tifunktionale Nutzung bestehender Anlagen) berücksichtigt. Die langfristige Entwicklung<br />
der Siedlungsgebiete darf durch die Trassen von elektrischen Übertragungsleitungen<br />
nicht unverhältnismässig eingeschränkt werden.<br />
Finanzierbare Grundversorgung beanspruchen<br />
Der <strong>Kanton</strong> <strong>Graubünden</strong> bietet geeignete Transitnetze für die nationale und internationale<br />
Stromversorgung an und beansprucht im Gegenzug eine umfassende Versorgung<br />
aller Siedlungsgebiete zu Kosten, die mit jenen in den Landeszentren vergleichbar<br />
sind (Netzanlagen).<br />
C Verantwortungsbereiche<br />
Die vorhandenen Netze haben im nationalen und internationalen Netzverbund einen<br />
grossen Stellenwert. Bündnerische Interessen werden angemessen abgegolten. Hierzu<br />
dienen entsprechende Auflagen, wenn sich Anlagen multifunktional nutzen lassen.<br />
Zudem verpflichten sich die künftigen Betreiber der Hochspannungsleitungsnetze,<br />
im <strong>Kanton</strong>sgebiet eine angemessene Grundversorgung mit den einzelnen<br />
Funktionen sicherzustellen.<br />
Federführung: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement<br />
Ausbauvorhaben oder allfällig neu vorgesehene Korridore der Höchstspannungsebene<br />
werden den Betroffenen vor Ausarbeitung von Projekten mitgeteilt. Sie erhalten<br />
die Gelegenheit, die Leitüberlegungen umzusetzen.<br />
Federführung: Bundesamt für Energie<br />
Bei der Ausscheidung von neuen Bauzonen oder der Festlegung der Linienführung<br />
von neuen elektrischen Übertragungsleitungen wird die Einhaltung der Anlagengrenzwerte<br />
geprüft.<br />
Federführung: Amt für Natur und Umwelt<br />
Allfällige Nutzungsbeschränkungen werden in den Ortsplanungen berücksichtigt.<br />
Federführung: Gemeinden<br />
D Erläuterungen und zusätzliche Informationen<br />
� Sachplan Übertragungsleitungen: Der Sachplan des Bundes enthält eine Übersicht aller Leitungsbauvorhaben<br />
der Elektrizitätswerke (220/380 kV) und der Eisenbahnen (132 kV). Der SÜL<br />
enthält für den <strong>Kanton</strong> <strong>Graubünden</strong> sieben Objekte. Für diese Vorhaben sind keine Leitungskorridore<br />
bezeichnet, da es sich um langfristige Ersatz- oder Ausbauvorhaben handelt. Spätestens bis<br />
zum Zeitpunkt des Plangenehmigungsverfahrens sind diese Vorhaben im SÜL grob abgestimmt.<br />
Übersicht der Ausbauvorhaben:<br />
Nr.<br />
<strong>Kanton</strong><br />
Nr.<br />
SÜL<br />
Anlage Stand der Koordination<br />
im SÜL<br />
05.VE.07 701 Ersatz der 220-kV-Leitung zwischen Tinizong und Löbbia durch<br />
eine 380-kV-Leitung (alpenquerende Leitung im europäischen<br />
Netz)<br />
12.VE.03 702 Ersatz der 220-kV-Leitung zwischen Löbbia und Castasegna<br />
durch eine 380-kV-Leitung (alpenquerende Leitung im europäischen<br />
Netz)<br />
Vororientierung<br />
Vororientierung<br />
Stand 19. September 2003 155