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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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Übrige Raumnutzungen und weitere Infrastrukturen 7.5 Abfallbewirtschaftung<br />

Mittel- bis langfristiges Konzept zur Behandlung von brennbaren Abfällen<br />

Die nicht verwertbaren brennbaren Abfälle aus dem Moesano (CRER-Gebiet) werden<br />

in die künftige KVA Tessin exportiert. Die Verbrennung der nicht verwertbaren<br />

brennbaren Abfälle aus dem übrigen <strong>Kanton</strong>sgebiet erfolgt primär in der KVA<br />

Trimmis. In speziellen peripheren Lagen sind sinnvolle Lösungen mit dem benachbarten<br />

Ausland möglich.<br />

Kataster der belasteten Standorte als Planungsgrundlage konsultieren<br />

Der Kataster der belasteten Standorte wird bei Planungen und grösseren Projekten<br />

konsultiert, so dass Konflikte vorsorglich vermieden werden.<br />

Sammel- und Sortierplätze an Abfallanlagen oder Kieswerke angliedern<br />

Sammel- und Sortierplätze für Bauabfälle werden aus betrieblichen und wirtschaftlichen<br />

Gründen nach Möglichkeit an bestehende Deponien oder Kieswerke angegliedert.<br />

Ist dies ausnahmsweise nicht möglich, so werden sie in erschlossenen Industrie-<br />

oder Gewerbezonen eingerichtet.<br />

C Verantwortungsbereiche<br />

Der Kataster der belasteten Standorte wird in Genehmigungs- und Bewilligungsverfahren<br />

berücksichtigt.<br />

Federführung: Amt für Natur und Umwelt, Gemeinden<br />

Wichtige Abfallanlagen, wie Reaktor-, Reststoff- und Inertstoffdeponien, die Kehrichtverbrennungsanlage<br />

sowie Umladestellen für Siedlungsabfälle werden in den<br />

kantonalen <strong>Richtplan</strong> aufgenommen.<br />

Federführung: Amt für Raumplanung<br />

Die regionalen Konzepte für Inertstoffe und unverwertbares sauberes Aushubmaterial<br />

umfassen eine Bedarfsanalyse und ein Standortkonzept. Nutzungskonflikte werden<br />

aufgezeigt und die grobe Machbarkeit geprüft. Alle Standorte mit erheblichen<br />

räumlichen Auswirkungen werden im regionalen <strong>Richtplan</strong> erfasst.<br />

Inertstoffdeponien gemäss TVA sind in den regionalen Richtplänen auszuweisen.<br />

Hiervon ausgenommen sind rein projektbezogenen Materialablagerungen. Bei überregionaler<br />

Zusammenarbeit erfolgt die Abstimmung der betroffenen Regionen im<br />

Rahmen der regionalen <strong>Richtplan</strong>ung. Soweit erforderlich werden auch die Standorte<br />

von Sammel- und Sortierplätzen ausgewiesen.<br />

Federführung: Regionen<br />

Die Bewilligung aller richtplanpflichtigen Abfallanlagen sowie aller anderen Abfallanlagen<br />

mit einer Betriebsdauer von mehr als 6 Jahren oder einem Volumen von<br />

mehr als 10'000 m 3 setzen nutzungsplanerische Festlegungen voraus (mindestens<br />

Zonenplan mit Baugesetz). Die Baubewilligung erfolgt durch die Gemeinde und<br />

benötigt die Zustimmung des <strong>Kanton</strong>s. Voraussetzung für die Baubewilligung der<br />

Gemeinde sind ein verbindliches Konzept, das die Gestaltung und Nutzung (inkl.<br />

Zuständigkeiten und Finanzierung) nach Abschluss oder bei Schliessung der Abfallanlage<br />

regelt, Projektunterlagen sowie ein Betriebsreglement.<br />

Federführung: Gemeinden<br />

Stand 19. September 2003 165<br />

7.4

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