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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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Verkehr 6.2 Strassenverkehr<br />

■ Strategischer Schwerpunkt<br />

Das <strong>Kanton</strong>sgebiet strassenseitig umfassend erschliessen und vernetzen<br />

� Die ländlichen Räume werden mit einem Basisnetz an Strassen nachfrageorientiert<br />

erschlossen und an die regionalen Zentren und Hauptachsen angebunden.<br />

� Die regionalen Zentren werden mit sicheren und leistungsmässig genügenden<br />

Strassenverbindungen vernetzt und mit der <strong>Kanton</strong>shauptstadt Chur verbunden.<br />

� Für den Verkehr von und nach <strong>Graubünden</strong>, den Transitverkehr und die direkte<br />

Anbindung der bündnerischen Wirtschafts- und Tourismuszentren an die A13<br />

werden sichere und leistungsfähige Strassenverbindungen angeboten. Wo diese<br />

Verbindungen nicht mindestens Hauptstrassen sind, wird langfristig die Aufklassierung<br />

in Hauptstrassen angestrebt.<br />

� Es werden weitere wichtige bündnerische Strassenverbindungen ins Nationalstrassennetz<br />

aufgenommen.<br />

■ Grundsätze<br />

Stark belastete Siedlungen umfahren<br />

Vom Verkehr stark belastete Siedlungen werden durch den Bau von Ortsumfahrungen<br />

vom Durchgangsverkehr entlastet. Massgebende Kriterien bei der Bestimmung<br />

der Dringlichkeit von Ortsumfahrungen sind: die Verkehrssicherheit, die Funktionsfähigkeit<br />

des Strassennetzes, die Verkehrsmenge, die Stärke der Belastungen auf die<br />

Anwohner, die Realisierbarkeit und Finanzierbarkeit.<br />

Den Spitzenverkehr verträglich bewältigen<br />

Wo sich zu den Hauptverkehrszeiten insbesondere des Pendler-, Tourismus- und<br />

Freizeitverkehrs Kapazitätsprobleme ergeben, gelten bei der Festlegung von Massnahmen<br />

die folgenden Leitüberlegungen:<br />

� Sind Siedlungsgebiete direkt betroffen, werden die öffentlichen Verkehrsmittel<br />

soweit möglich verstärkt bzw. bevorzugt, der Fussgänger- und Veloverkehr gefördert<br />

und gleichzeitig aktive Verkehrslenkungsmassnahmen wie z. B. Parkplatzbewirtschaftung,<br />

Tempomassnahmen und Verkehrstelematik getroffen.<br />

Beim Neu- oder Ausbau von besonders verkehrsintensiven Sport- oder von Freizeitanlagen,<br />

von Einkaufszentren / Fachmärkten sowie von Versorgungseinrichtungen<br />

mit überörtlicher Bedeutung wird dies besonders berücksichtigt.<br />

� Sind Siedlungsgebiete nicht direkt betroffen, wird, ergänzend zu den Massnahmen<br />

zur Verstärkung bzw. Bevorzugung des öffentlichen Verkehrs, allfälliger<br />

Schleichwegverkehr durch die angrenzenden Siedlungen unterbunden.<br />

Dem öffentlichen Strassenverkehr optimale Bedingungen bieten<br />

Die Anforderungen seitens des öffentlichen Strassenverkehrs hinsichtlich einer optimalen<br />

Erschliessung der Siedlungen und eines störungsfreien Betriebs werden berücksichtigt.<br />

Stand 19. September 2003 129<br />

5.3<br />

„Optimale Bedingungen“<br />

s.<br />

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