Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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Verkehr 6.2 Strassenverkehr<br />
■ Strategischer Schwerpunkt<br />
Das <strong>Kanton</strong>sgebiet strassenseitig umfassend erschliessen und vernetzen<br />
� Die ländlichen Räume werden mit einem Basisnetz an Strassen nachfrageorientiert<br />
erschlossen und an die regionalen Zentren und Hauptachsen angebunden.<br />
� Die regionalen Zentren werden mit sicheren und leistungsmässig genügenden<br />
Strassenverbindungen vernetzt und mit der <strong>Kanton</strong>shauptstadt Chur verbunden.<br />
� Für den Verkehr von und nach <strong>Graubünden</strong>, den Transitverkehr und die direkte<br />
Anbindung der bündnerischen Wirtschafts- und Tourismuszentren an die A13<br />
werden sichere und leistungsfähige Strassenverbindungen angeboten. Wo diese<br />
Verbindungen nicht mindestens Hauptstrassen sind, wird langfristig die Aufklassierung<br />
in Hauptstrassen angestrebt.<br />
� Es werden weitere wichtige bündnerische Strassenverbindungen ins Nationalstrassennetz<br />
aufgenommen.<br />
■ Grundsätze<br />
Stark belastete Siedlungen umfahren<br />
Vom Verkehr stark belastete Siedlungen werden durch den Bau von Ortsumfahrungen<br />
vom Durchgangsverkehr entlastet. Massgebende Kriterien bei der Bestimmung<br />
der Dringlichkeit von Ortsumfahrungen sind: die Verkehrssicherheit, die Funktionsfähigkeit<br />
des Strassennetzes, die Verkehrsmenge, die Stärke der Belastungen auf die<br />
Anwohner, die Realisierbarkeit und Finanzierbarkeit.<br />
Den Spitzenverkehr verträglich bewältigen<br />
Wo sich zu den Hauptverkehrszeiten insbesondere des Pendler-, Tourismus- und<br />
Freizeitverkehrs Kapazitätsprobleme ergeben, gelten bei der Festlegung von Massnahmen<br />
die folgenden Leitüberlegungen:<br />
� Sind Siedlungsgebiete direkt betroffen, werden die öffentlichen Verkehrsmittel<br />
soweit möglich verstärkt bzw. bevorzugt, der Fussgänger- und Veloverkehr gefördert<br />
und gleichzeitig aktive Verkehrslenkungsmassnahmen wie z. B. Parkplatzbewirtschaftung,<br />
Tempomassnahmen und Verkehrstelematik getroffen.<br />
Beim Neu- oder Ausbau von besonders verkehrsintensiven Sport- oder von Freizeitanlagen,<br />
von Einkaufszentren / Fachmärkten sowie von Versorgungseinrichtungen<br />
mit überörtlicher Bedeutung wird dies besonders berücksichtigt.<br />
� Sind Siedlungsgebiete nicht direkt betroffen, wird, ergänzend zu den Massnahmen<br />
zur Verstärkung bzw. Bevorzugung des öffentlichen Verkehrs, allfälliger<br />
Schleichwegverkehr durch die angrenzenden Siedlungen unterbunden.<br />
Dem öffentlichen Strassenverkehr optimale Bedingungen bieten<br />
Die Anforderungen seitens des öffentlichen Strassenverkehrs hinsichtlich einer optimalen<br />
Erschliessung der Siedlungen und eines störungsfreien Betriebs werden berücksichtigt.<br />
Stand 19. September 2003 129<br />
5.3<br />
„Optimale Bedingungen“<br />
s.<br />
Erläuterungen