Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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5.2 Siedlungsgebiet und Ausstattung Siedlung und Ausstattung<br />
Anlagen auf erwünschte Wirkung ausrichten<br />
Bei der Planung und Realisierung von Anlagen für Sport, Kultur und Freizeit wird<br />
die angestrebte Wirkung auf die vorhandenen Potenziale (Bevölkerung, Erreichbarkeit,<br />
Spezialisierung) abgestimmt. Steht die Nutzung von Synergien im Vordergrund,<br />
werden die Anlagen so geplant, dass sie mehrfach nutzbar sind. Steht eine besondere<br />
Spezialisierung im Vordergrund, so sind die Anlagen auf die Spezialisierung und die<br />
dafür erforderlichen Qualitäten auszurichten. Anlagen mit einer gewissen Spezialisierung<br />
im Bereich Sport, Kultur und Freizeit liegen eher in städtischen Räumen /<br />
Agglomeration bzw. Tourismusräumen.<br />
C Verantwortungsbereiche<br />
Die Konzepte und Sachplanungen in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Verwaltung,<br />
öffentliche Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen werden auf ihre Übereinstimmung<br />
mit den Zielen der räumlichen Entwicklung überprüft. Konzepte und<br />
Sachpläne aus dem Umweltbereich (z. B. Massnahmenpläne Lufthygiene) werden<br />
dabei berücksichtigt. Wenn erforderlich, werden die Konzepte und Sachplanungen<br />
angepasst und der allfällige Handlungsbedarf ausgewiesen.<br />
Federführung: Zuständige Dienststelle<br />
Die Konzepte und Sachplanungen des <strong>Kanton</strong>s werden mit dem <strong>Richtplan</strong> und den<br />
Regionen koordiniert und potenzielle Grobstandorte für einen allfälligen Mehrbedarf<br />
festgelegt. Die Koordination erfolgt im Hinblick auf eine bestmögliche Nutzung<br />
der bestehenden Bauten und Anlagen, der bereits ausgewiesenen Flächen sowie der<br />
vorhandenen Reserveflächen.<br />
Federführung: Amt für Raumplanung<br />
Die medizinischen Langzeiteinrichtungen (Alters- und Pflegeheime) werden mit der<br />
spitalexternen häuslichen Pflege und Betreuung (Spitex) koordiniert.<br />
Federführung: Regionen<br />
Die Erstellung und Erweiterung grösserer überkommunaler öffentlicher Sport- und<br />
Freizeitanlagen wird koordiniert. Dabei wird für die Abstimmung auf die Einrichtungen<br />
der Nachbarregionen gesorgt.<br />
Federführung: Regionen<br />
Im Rahmen der Nutzungsplanung werden die Standorte für überkommunale Bauten<br />
und Anlagen der Ausstattung gesichert und die Möglichkeiten für Erneuerungs- oder<br />
Erweiterungstätigkeiten offen gehalten. Neue Standorte werden so lokalisiert, dass<br />
die Zentrumskerngebiete oder die entsprechenden von den Regionen festgelegten<br />
Gebiete gestärkt werden.<br />
Federführung: Gemeinden<br />
4.4, 5.2.3<br />
„Spezialisierung“<br />
s. Erläuterungen<br />
100 Stand 19. September 2003<br />
5.3.2<br />
5.1<br />
"Grössere überkommunale<br />
Sport- und Freizeitanlagen"<br />
s.<br />
Erläuterungen<br />
D Erläuterungen und weitere Informationen<br />
� Soziale Grundversorgung: Unter sozialer Grundversorgung werden die für eine Dorfgemeinschaft<br />
oder einen Siedlungsraum notwendigen Einrichtungen verstanden (Grundschule, medizinische<br />
Grundversorgung, Läden, Post, Restaurant u. a.). Sie bilden das Rückgrat für ein funktionierendes<br />
Leben eines Dorfes oder eines Raumes. Solche Einrichtungen sind aus betriebswirtschaft-<br />
5.2.3