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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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5.2 Siedlungsgebiet und Ausstattung Siedlung und Ausstattung<br />

Anlagen auf erwünschte Wirkung ausrichten<br />

Bei der Planung und Realisierung von Anlagen für Sport, Kultur und Freizeit wird<br />

die angestrebte Wirkung auf die vorhandenen Potenziale (Bevölkerung, Erreichbarkeit,<br />

Spezialisierung) abgestimmt. Steht die Nutzung von Synergien im Vordergrund,<br />

werden die Anlagen so geplant, dass sie mehrfach nutzbar sind. Steht eine besondere<br />

Spezialisierung im Vordergrund, so sind die Anlagen auf die Spezialisierung und die<br />

dafür erforderlichen Qualitäten auszurichten. Anlagen mit einer gewissen Spezialisierung<br />

im Bereich Sport, Kultur und Freizeit liegen eher in städtischen Räumen /<br />

Agglomeration bzw. Tourismusräumen.<br />

C Verantwortungsbereiche<br />

Die Konzepte und Sachplanungen in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Verwaltung,<br />

öffentliche Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen werden auf ihre Übereinstimmung<br />

mit den Zielen der räumlichen Entwicklung überprüft. Konzepte und<br />

Sachpläne aus dem Umweltbereich (z. B. Massnahmenpläne Lufthygiene) werden<br />

dabei berücksichtigt. Wenn erforderlich, werden die Konzepte und Sachplanungen<br />

angepasst und der allfällige Handlungsbedarf ausgewiesen.<br />

Federführung: Zuständige Dienststelle<br />

Die Konzepte und Sachplanungen des <strong>Kanton</strong>s werden mit dem <strong>Richtplan</strong> und den<br />

Regionen koordiniert und potenzielle Grobstandorte für einen allfälligen Mehrbedarf<br />

festgelegt. Die Koordination erfolgt im Hinblick auf eine bestmögliche Nutzung<br />

der bestehenden Bauten und Anlagen, der bereits ausgewiesenen Flächen sowie der<br />

vorhandenen Reserveflächen.<br />

Federführung: Amt für Raumplanung<br />

Die medizinischen Langzeiteinrichtungen (Alters- und Pflegeheime) werden mit der<br />

spitalexternen häuslichen Pflege und Betreuung (Spitex) koordiniert.<br />

Federführung: Regionen<br />

Die Erstellung und Erweiterung grösserer überkommunaler öffentlicher Sport- und<br />

Freizeitanlagen wird koordiniert. Dabei wird für die Abstimmung auf die Einrichtungen<br />

der Nachbarregionen gesorgt.<br />

Federführung: Regionen<br />

Im Rahmen der Nutzungsplanung werden die Standorte für überkommunale Bauten<br />

und Anlagen der Ausstattung gesichert und die Möglichkeiten für Erneuerungs- oder<br />

Erweiterungstätigkeiten offen gehalten. Neue Standorte werden so lokalisiert, dass<br />

die Zentrumskerngebiete oder die entsprechenden von den Regionen festgelegten<br />

Gebiete gestärkt werden.<br />

Federführung: Gemeinden<br />

4.4, 5.2.3<br />

„Spezialisierung“<br />

s. Erläuterungen<br />

100 Stand 19. September 2003<br />

5.3.2<br />

5.1<br />

"Grössere überkommunale<br />

Sport- und Freizeitanlagen"<br />

s.<br />

Erläuterungen<br />

D Erläuterungen und weitere Informationen<br />

� Soziale Grundversorgung: Unter sozialer Grundversorgung werden die für eine Dorfgemeinschaft<br />

oder einen Siedlungsraum notwendigen Einrichtungen verstanden (Grundschule, medizinische<br />

Grundversorgung, Läden, Post, Restaurant u. a.). Sie bilden das Rückgrat für ein funktionierendes<br />

Leben eines Dorfes oder eines Raumes. Solche Einrichtungen sind aus betriebswirtschaft-<br />

5.2.3

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