Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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7.3 Kommunikation Übrige Raumnutzungen und weitere Infrastrukturen<br />
bau von Netzen für moderne Kommunikationstechnologien eingesetzt (z. B. Breitbandtechnologien).<br />
Nutzungsansprüche koordinieren<br />
Kommunale Nutzungsplanungen werden auf die Erfordernisse der bestehenden und<br />
bewilligten Kommunikationsanlagen abgestimmt.<br />
C Verantwortungsbereiche<br />
Eine gefahrlose und angemessene Versorgung wird im Rahmen der Gesetzgebungsbefugnis<br />
und Konzessionierungshoheit gewährleistet.<br />
Federführung: Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />
Die Zustimmung für den Bau von Kommunikationsanlagen ausserhalb des Siedlungsgebietes<br />
wird an die zweckmässige Konzentration (Bündelung mit weiteren<br />
Übertragungsnetzen) und an eine gute Einpassung in Ortsbild und <strong>Landschaft</strong> gebunden.<br />
Federführung: Departement des Innern und der Volkswirtschaft<br />
Allfällige Nutzungsbeschränkungen werden im Baubewilligungsverfahren und in<br />
der Nutzungsplanung umgesetzt.<br />
Verantwortlich: Gemeinden<br />
D Erläuterungen und zusätzliche Informationen<br />
� Wandelnde Möglichkeiten und Anforderungen: Im Bereich der Neuen Informations- und<br />
Kommunikationstechnologien (NIKT) bringen die sich ständig wandelnden Möglichkeiten und<br />
Anforderungen Mechanismen mit sich, die den Umgang mit dieser neuen Technologie erschweren:<br />
Einerseits ist der technologische Wandel ausserordentlich schnell, andernseits ist die Erstellung<br />
der nötigen Infrastrukturen mit hohen Kosten verbunden. Mit den Infrastrukturen werden<br />
Voraussetzungen geschaffen, neue Potenziale für Randgebiete zu eröffnen. Das Vorhandensein<br />
von NIKT ist aber keine Garantie dafür, dass diese Potenziale von den Benützern (Privaten und<br />
Unternehmen) genutzt werden. Gleichzeitig ist das Nicht-Vorhandensein von NIKT ein grosser<br />
Standort-Nachteil. In diesem Umfeld gilt es, die Entwicklung im Auge zu behalten und Defizite<br />
im Angebot und im Betrieb möglichst zu verhindern.<br />
� Grundversorgung: Im Bereich des Fernmeldedienstes wird die Grundversorgung gesetzlich festgelegt;<br />
die folgende (vereinfachte) Zusammenfassung gibt den Überblick:<br />
� Bereitstellen des öffentlichen Telefondienstes (inkl. der fernmeldetechnischen Übertragung von<br />
Daten mit Datenraten, wie sie über Übertragungswege für Sprache geleistet werden können wie<br />
z. B. ISDN)<br />
� Zugang zu Notrufdiensten<br />
� Versorgung mit öffentlichen Sprechstellen<br />
� Zugang zu Telefonverzeichnis<br />
� Vermittlungsdienst für Hör- und Sehbehinderte<br />
Diese Dienste sind für das gesamte Siedlungsgebiet zu gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen<br />
zu erbringen.<br />
� Die Grundlagen für die kantonal verfolgten Stossrichtung sind in folgendem Bericht festgehalten:<br />
„NIKT-Gesamtstrategie für den <strong>Kanton</strong> <strong>Graubünden</strong>, Stossrichtungen für die Förderung von Neuen<br />
Informations- und Kommunikationstechnologien (NIKT)“ vom 4. Juni 2002. Darin werden die<br />
Ziele und Strategien festgelegt. Es wird auch das Massnahmen-Spektrum für die vier Bereiche<br />
158 Stand 19. September 2003