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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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7.3 Kommunikation Übrige Raumnutzungen und weitere Infrastrukturen<br />

bau von Netzen für moderne Kommunikationstechnologien eingesetzt (z. B. Breitbandtechnologien).<br />

Nutzungsansprüche koordinieren<br />

Kommunale Nutzungsplanungen werden auf die Erfordernisse der bestehenden und<br />

bewilligten Kommunikationsanlagen abgestimmt.<br />

C Verantwortungsbereiche<br />

Eine gefahrlose und angemessene Versorgung wird im Rahmen der Gesetzgebungsbefugnis<br />

und Konzessionierungshoheit gewährleistet.<br />

Federführung: Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />

Die Zustimmung für den Bau von Kommunikationsanlagen ausserhalb des Siedlungsgebietes<br />

wird an die zweckmässige Konzentration (Bündelung mit weiteren<br />

Übertragungsnetzen) und an eine gute Einpassung in Ortsbild und <strong>Landschaft</strong> gebunden.<br />

Federführung: Departement des Innern und der Volkswirtschaft<br />

Allfällige Nutzungsbeschränkungen werden im Baubewilligungsverfahren und in<br />

der Nutzungsplanung umgesetzt.<br />

Verantwortlich: Gemeinden<br />

D Erläuterungen und zusätzliche Informationen<br />

� Wandelnde Möglichkeiten und Anforderungen: Im Bereich der Neuen Informations- und<br />

Kommunikationstechnologien (NIKT) bringen die sich ständig wandelnden Möglichkeiten und<br />

Anforderungen Mechanismen mit sich, die den Umgang mit dieser neuen Technologie erschweren:<br />

Einerseits ist der technologische Wandel ausserordentlich schnell, andernseits ist die Erstellung<br />

der nötigen Infrastrukturen mit hohen Kosten verbunden. Mit den Infrastrukturen werden<br />

Voraussetzungen geschaffen, neue Potenziale für Randgebiete zu eröffnen. Das Vorhandensein<br />

von NIKT ist aber keine Garantie dafür, dass diese Potenziale von den Benützern (Privaten und<br />

Unternehmen) genutzt werden. Gleichzeitig ist das Nicht-Vorhandensein von NIKT ein grosser<br />

Standort-Nachteil. In diesem Umfeld gilt es, die Entwicklung im Auge zu behalten und Defizite<br />

im Angebot und im Betrieb möglichst zu verhindern.<br />

� Grundversorgung: Im Bereich des Fernmeldedienstes wird die Grundversorgung gesetzlich festgelegt;<br />

die folgende (vereinfachte) Zusammenfassung gibt den Überblick:<br />

� Bereitstellen des öffentlichen Telefondienstes (inkl. der fernmeldetechnischen Übertragung von<br />

Daten mit Datenraten, wie sie über Übertragungswege für Sprache geleistet werden können wie<br />

z. B. ISDN)<br />

� Zugang zu Notrufdiensten<br />

� Versorgung mit öffentlichen Sprechstellen<br />

� Zugang zu Telefonverzeichnis<br />

� Vermittlungsdienst für Hör- und Sehbehinderte<br />

Diese Dienste sind für das gesamte Siedlungsgebiet zu gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen<br />

zu erbringen.<br />

� Die Grundlagen für die kantonal verfolgten Stossrichtung sind in folgendem Bericht festgehalten:<br />

„NIKT-Gesamtstrategie für den <strong>Kanton</strong> <strong>Graubünden</strong>, Stossrichtungen für die Förderung von Neuen<br />

Informations- und Kommunikationstechnologien (NIKT)“ vom 4. Juni 2002. Darin werden die<br />

Ziele und Strategien festgelegt. Es wird auch das Massnahmen-Spektrum für die vier Bereiche<br />

158 Stand 19. September 2003

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