Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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<strong>Landschaft</strong> 3.8 Wildlebensräume und Jagd<br />
lich, gepflegt. Diese Hege wird auf andere Pflegemassnahmen abgestimmt. Dies gilt<br />
insbesondere für die verbrachenden Kulturlandflächen.<br />
Rückkehr von Grossraubtieren<br />
Für die spontane Wiedereinwanderung der Grossraubtiere sind Vorkehrungen zu<br />
treffen. Diesbezügliche Konflikte werden frühzeitig aufgezeigt und gesamthaft behandelt,<br />
sodass die Rückkehr der Grossraubtiere von der Allgemeinheit getragen<br />
wird.<br />
Naturressource nachhaltig nutzen<br />
Die Wildbestände werden so geregelt, dass die Populationen dem Lebensraum angepasst,<br />
natürlich strukturiert, gesund und artgerecht verteilt sind. Zu diesem Zweck<br />
werden Wildschutzgebiete sowie spezifische Jagdvorschriften in einer rollenden<br />
Planung optimal aufeinander abgestimmt.<br />
Wichtige Wildlebensräume beruhigen oder teilzeitlich nicht nutzen<br />
Grosse zusammenhängende Wildlebensräume werden in der Regel nicht neu erschlossen.<br />
Werden wichtige Wildeinstandsgebiete durch menschliche Aktivitäten<br />
gestört, wird der Zugang zu diesen Gebieten eingeschränkt (Wildruhezonen,<br />
Wildruhegebiete, Wintersperrgebiete).<br />
Zusammenhängende Bewegungsnetze erhalten und beeinträchtigte Bewegungsnetze<br />
aufwerten<br />
Das zusammenhängende Netz der überregionalen Bewegungsachsen der Wildtiere<br />
und die einzelnen intakten Wildtierkorridore werden erhalten bzw. nicht über- oder<br />
verbaut und wenn möglich wiederhergestellt. Das überregionale Bewegungsnetz<br />
darf nicht durch das Siedlungswachstum beeinträchtigt werden. Beeinträchtigte Korridore<br />
für Wildtiere werden nach Möglichkeit aufgewertet (z. B. Strassenpassagen,<br />
zweckdienliche Bauten und Anlagen, Heckenpflanzungen, extensive landwirtschaftliche<br />
Nutzung). Insbesondere wird auf die Schaffung Erfolg versprechender und<br />
vernetzter Leitstrukturen geachtet, wobei Synergien mit Massnahmen der Biotopvernetzung<br />
angestrebt werden.<br />
C Verantwortungsbereiche<br />
Die verschiedenen Massnahmen zur jagdlichen Lebensraumpflege werden koordiniert.<br />
Konzepte und Massnahmen bezüglich Arten- und Biotopschutz sowie der<br />
Vernetzung werden mit dem Amt für Natur und <strong>Landschaft</strong> und dem Amt für Wald<br />
frühzeitig abgesprochen.<br />
Federführung: Amt für Jagd und Fischerei<br />
Die Jagd auf alle Wildarten wird so geplant und geregelt, dass der Schutz und die<br />
nachhaltige Nutzung der Wildbestände gewährleistet und die Schalenwildbestände<br />
dem Lebensraum angepasst sind.<br />
Federführung: Amt für Jagd und Fischerei<br />
Das Vorgehen bezüglich der Rückkehr von Grossraubtieren wird dienststellenübergreifend<br />
koordiniert und die Öffentlichkeit frühzeitig informiert.<br />
Federführung: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement<br />
Stand 19. September 2003 63<br />
3.2<br />
3.3<br />
„Wildschutzgebiete“<br />
s. Erläuterungen<br />
„Wildruhegebiete“<br />
s. Erläuterungen<br />
5.2, 6.2.2, 6.3.2<br />
3.7