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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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<strong>Landschaft</strong> 3.8 Wildlebensräume und Jagd<br />

lich, gepflegt. Diese Hege wird auf andere Pflegemassnahmen abgestimmt. Dies gilt<br />

insbesondere für die verbrachenden Kulturlandflächen.<br />

Rückkehr von Grossraubtieren<br />

Für die spontane Wiedereinwanderung der Grossraubtiere sind Vorkehrungen zu<br />

treffen. Diesbezügliche Konflikte werden frühzeitig aufgezeigt und gesamthaft behandelt,<br />

sodass die Rückkehr der Grossraubtiere von der Allgemeinheit getragen<br />

wird.<br />

Naturressource nachhaltig nutzen<br />

Die Wildbestände werden so geregelt, dass die Populationen dem Lebensraum angepasst,<br />

natürlich strukturiert, gesund und artgerecht verteilt sind. Zu diesem Zweck<br />

werden Wildschutzgebiete sowie spezifische Jagdvorschriften in einer rollenden<br />

Planung optimal aufeinander abgestimmt.<br />

Wichtige Wildlebensräume beruhigen oder teilzeitlich nicht nutzen<br />

Grosse zusammenhängende Wildlebensräume werden in der Regel nicht neu erschlossen.<br />

Werden wichtige Wildeinstandsgebiete durch menschliche Aktivitäten<br />

gestört, wird der Zugang zu diesen Gebieten eingeschränkt (Wildruhezonen,<br />

Wildruhegebiete, Wintersperrgebiete).<br />

Zusammenhängende Bewegungsnetze erhalten und beeinträchtigte Bewegungsnetze<br />

aufwerten<br />

Das zusammenhängende Netz der überregionalen Bewegungsachsen der Wildtiere<br />

und die einzelnen intakten Wildtierkorridore werden erhalten bzw. nicht über- oder<br />

verbaut und wenn möglich wiederhergestellt. Das überregionale Bewegungsnetz<br />

darf nicht durch das Siedlungswachstum beeinträchtigt werden. Beeinträchtigte Korridore<br />

für Wildtiere werden nach Möglichkeit aufgewertet (z. B. Strassenpassagen,<br />

zweckdienliche Bauten und Anlagen, Heckenpflanzungen, extensive landwirtschaftliche<br />

Nutzung). Insbesondere wird auf die Schaffung Erfolg versprechender und<br />

vernetzter Leitstrukturen geachtet, wobei Synergien mit Massnahmen der Biotopvernetzung<br />

angestrebt werden.<br />

C Verantwortungsbereiche<br />

Die verschiedenen Massnahmen zur jagdlichen Lebensraumpflege werden koordiniert.<br />

Konzepte und Massnahmen bezüglich Arten- und Biotopschutz sowie der<br />

Vernetzung werden mit dem Amt für Natur und <strong>Landschaft</strong> und dem Amt für Wald<br />

frühzeitig abgesprochen.<br />

Federführung: Amt für Jagd und Fischerei<br />

Die Jagd auf alle Wildarten wird so geplant und geregelt, dass der Schutz und die<br />

nachhaltige Nutzung der Wildbestände gewährleistet und die Schalenwildbestände<br />

dem Lebensraum angepasst sind.<br />

Federführung: Amt für Jagd und Fischerei<br />

Das Vorgehen bezüglich der Rückkehr von Grossraubtieren wird dienststellenübergreifend<br />

koordiniert und die Öffentlichkeit frühzeitig informiert.<br />

Federführung: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement<br />

Stand 19. September 2003 63<br />

3.2<br />

3.3<br />

„Wildschutzgebiete“<br />

s. Erläuterungen<br />

„Wildruhegebiete“<br />

s. Erläuterungen<br />

5.2, 6.2.2, 6.3.2<br />

3.7

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