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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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Verkehr 6.2 Strassenverkehr<br />

baukultur und zudem Teil des touristischen Angebotes. Stellenweise wird noch auf<br />

dem Strassenkörper gefahren, der für die Verkehrsbelastungen zu Beginn des 20.<br />

Jahrhunderts dimensioniert wurde. Grosse Teile des Netzes der Verbindungsstrassen<br />

entwickelten sich aus den Karren- und Saumwegen des 19. Jahrhunderts. Die noch<br />

nicht ausgebauten Abschnitte genügen bezüglich der Fahrbahnbreite und dem Strassenaufbau<br />

den heutigen Anforderungen des Individualverkehrs und des öffentlichen<br />

Strassenverkehrs grösstenteils nicht. Auf verschiedenen Verbindungsstrassen sind<br />

zudem die zugelassenen Fahrzeugbreiten und -tonnagen beschränkt.<br />

Das alpine Klima, die umfassende Schwarzräumung, die Entwicklung im elektrotechnischen<br />

Bereich und die in den letzten Jahren massiv gestiegenen Verkehrsfrequenzen<br />

und Achslasten haben dazu geführt, dass einzelne Bauteile und ganze Abschnitte<br />

der Nationalstrasse A13 sowie des Haupt- und Verbindungsstrassennetzes<br />

das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben.<br />

Die strassenseitige Erschliessung von Anlagen und Nutzungen mit bedeutendem<br />

überkommunalem Verkehrsaufkommen, wie grosse Arbeitsplatzgebiete, touristische<br />

Anlagen und Einrichtungen sowie regionale P+R Anlagen, wird nicht in jedem Falle<br />

von der kantonalen Strassengesetzgebung abgedeckt. Die weiträumigen Verkehrsauswirkungen<br />

solcher Anlagen und Nutzungen bedingen aber eine aktive Mitwirkung<br />

des <strong>Kanton</strong>s bei der Planung und Projektierung.<br />

B Leitüberlegungen<br />

■ Zielsetzung<br />

Die bauliche Substanz des bestehenden Strassennetzes wird erhalten, die notwendigen<br />

Strassenausbauten sichergestellt und ein angepasster Strassenunterhalt unter Berücksichtigung<br />

von Siedlungs- und <strong>Landschaft</strong>splanung sowie Umweltschutz gewährleistet.<br />

■ Grundsätze<br />

Die Funktionsfähigkeit und Sicherheit gewährleisten<br />

Die bauliche Substanz und die Leistungsfähigkeit des National-, Haupt- und Verbindungsstrassennetzes<br />

werden durch einen sachgemässen Unterhalt gewährleistet.<br />

Wo sie den heutigen Anforderungen nicht mehr genügen, wird die Verkehrssicherheit<br />

für sämtliche Verkehrsteilnehmer durch bauliche und organisatorische Massnahmen<br />

erhöht. Insbesondere werden die flankierenden Massnahmen im Zusammenhang<br />

mit dem Güterfernverkehr umgesetzt.<br />

Den notwendigen Strassenausbau vornehmen<br />

Der Neu- und Ausbau von Teilstrecken im National-, Haupt- und Verbindungsstrassennetz<br />

wird entsprechend den gestiegenen Anforderungen der Strassenbenützer<br />

sowie der betroffenen Bevölkerung und der Umwelt sowie unter Beachtung der<br />

Kosten- und Nutzenüberlegungen vorgenommen. Der Ausbau von Verbindungsstrassen,<br />

die ganze Talschaften erschliessen wird im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten<br />

vorangetrieben (z. B. Schanfigg, Safien, Lugnez, Vals, Avers, Samnaun,<br />

Calanca).<br />

Stand 19. September 2003 131<br />

5.2.3<br />

„Flankierende<br />

Massnahmen“ s.<br />

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