Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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Verkehr 6.2 Strassenverkehr<br />
baukultur und zudem Teil des touristischen Angebotes. Stellenweise wird noch auf<br />
dem Strassenkörper gefahren, der für die Verkehrsbelastungen zu Beginn des 20.<br />
Jahrhunderts dimensioniert wurde. Grosse Teile des Netzes der Verbindungsstrassen<br />
entwickelten sich aus den Karren- und Saumwegen des 19. Jahrhunderts. Die noch<br />
nicht ausgebauten Abschnitte genügen bezüglich der Fahrbahnbreite und dem Strassenaufbau<br />
den heutigen Anforderungen des Individualverkehrs und des öffentlichen<br />
Strassenverkehrs grösstenteils nicht. Auf verschiedenen Verbindungsstrassen sind<br />
zudem die zugelassenen Fahrzeugbreiten und -tonnagen beschränkt.<br />
Das alpine Klima, die umfassende Schwarzräumung, die Entwicklung im elektrotechnischen<br />
Bereich und die in den letzten Jahren massiv gestiegenen Verkehrsfrequenzen<br />
und Achslasten haben dazu geführt, dass einzelne Bauteile und ganze Abschnitte<br />
der Nationalstrasse A13 sowie des Haupt- und Verbindungsstrassennetzes<br />
das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben.<br />
Die strassenseitige Erschliessung von Anlagen und Nutzungen mit bedeutendem<br />
überkommunalem Verkehrsaufkommen, wie grosse Arbeitsplatzgebiete, touristische<br />
Anlagen und Einrichtungen sowie regionale P+R Anlagen, wird nicht in jedem Falle<br />
von der kantonalen Strassengesetzgebung abgedeckt. Die weiträumigen Verkehrsauswirkungen<br />
solcher Anlagen und Nutzungen bedingen aber eine aktive Mitwirkung<br />
des <strong>Kanton</strong>s bei der Planung und Projektierung.<br />
B Leitüberlegungen<br />
■ Zielsetzung<br />
Die bauliche Substanz des bestehenden Strassennetzes wird erhalten, die notwendigen<br />
Strassenausbauten sichergestellt und ein angepasster Strassenunterhalt unter Berücksichtigung<br />
von Siedlungs- und <strong>Landschaft</strong>splanung sowie Umweltschutz gewährleistet.<br />
■ Grundsätze<br />
Die Funktionsfähigkeit und Sicherheit gewährleisten<br />
Die bauliche Substanz und die Leistungsfähigkeit des National-, Haupt- und Verbindungsstrassennetzes<br />
werden durch einen sachgemässen Unterhalt gewährleistet.<br />
Wo sie den heutigen Anforderungen nicht mehr genügen, wird die Verkehrssicherheit<br />
für sämtliche Verkehrsteilnehmer durch bauliche und organisatorische Massnahmen<br />
erhöht. Insbesondere werden die flankierenden Massnahmen im Zusammenhang<br />
mit dem Güterfernverkehr umgesetzt.<br />
Den notwendigen Strassenausbau vornehmen<br />
Der Neu- und Ausbau von Teilstrecken im National-, Haupt- und Verbindungsstrassennetz<br />
wird entsprechend den gestiegenen Anforderungen der Strassenbenützer<br />
sowie der betroffenen Bevölkerung und der Umwelt sowie unter Beachtung der<br />
Kosten- und Nutzenüberlegungen vorgenommen. Der Ausbau von Verbindungsstrassen,<br />
die ganze Talschaften erschliessen wird im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten<br />
vorangetrieben (z. B. Schanfigg, Safien, Lugnez, Vals, Avers, Samnaun,<br />
Calanca).<br />
Stand 19. September 2003 131<br />
5.2.3<br />
„Flankierende<br />
Massnahmen“ s.<br />
Erläuterungen