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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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Siedlung und Ausstattung 5.2 Siedlungsgebiet und Ausstattung<br />

nalen Raumplanungsgesetzes muss zumindest sichergestellt werden, dass bei neuen Einzonungen<br />

die Verfügbarkeit des Baulandes gewährleistet ist. Mit diesen Massnahmen werden der sparsame<br />

Flächenverbrauch gefördert und langfristig stabile Baugrenzen erreicht.<br />

E Objekte<br />

Keine<br />

5.2.2 Ausstattung<br />

A Ausgangslage<br />

<strong>Graubünden</strong> verfügt in den Bereichen Bildung, Kultur, Gesundheit, Verwaltung,<br />

Sport- und Freizeitanlagen über ein in der Regel gutes Angebot für die ansässige<br />

Bevölkerung und für die Gäste. Bestehen in den Bereichen Bildung, Gesundheit und<br />

Verwaltung kantonsweite Konzepte, so sind grössere Sport- und Freizeitanlagen<br />

bisher ohne Abstützung auf ein kantonales Konzept erstellt worden. Hier besteht<br />

Handlungsbedarf, zumal das Angebot nicht überall hinreichend und überörtlich aufeinander<br />

abgestimmt ist.<br />

Die langfristige Werterhaltung der Bauten und Anlagen erfordert künftig verstärkt<br />

eine Optimierung der Ausstattung. Dies kann zu Auf- oder Abwertungen von Standorten<br />

und/oder Zusammenlegungen bisheriger Standorte führen. Nebst der Sicherung<br />

geeigneter, mit dem öffentlichen Verkehr gut erreichbarer Standorte gilt es<br />

künftig vermehrt, die verschiedenen Konzepte und Sachpläne des <strong>Kanton</strong>s aufeinander<br />

und auf die angestrebte Siedlungsstruktur abzustimmen. Dies insbesondere, um<br />

die soziale Grundversorgung in den Bereichen Gesundheit und Bildung sowie die<br />

Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfes auch für die Bevölkerung im ländlichen<br />

Raum zu gewährleisten. Die Erhaltung der bestehenden Ausstattung und die<br />

Standortwahl für neue Bauten und Anlagen der Ausstattung tragen entscheidend dazu<br />

bei, dass die Ziele zur Stärkung der Zentren und zur Aufrechterhaltung der Besiedlung<br />

des ländlichen Raumes langfristig erreicht werden.<br />

B Leitüberlegungen<br />

� Zielsetzung<br />

Die Sicherstellung einer angemessenen sozialen Grundversorgung der Bevölkerung<br />

im ländlichen Raum und die Verkehrsgunst der Zentren bilden die Grundlage für die<br />

Erstellung, Erhaltung und Optimierung von Bauten und Anlagen der Versorgung.<br />

� Grundsätze<br />

Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr ermöglichen<br />

Die wichtigen Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen mit grossem Publikumsverkehr<br />

müssen auch mit den Mitteln des öffentlichen Verkehrs erreichbar sein.<br />

„Ausstattung“ s.<br />

Erläuterungen<br />

Kap. 5.1<br />

„Soziale Grundversorgung“<br />

s.<br />

Erläuterungen<br />

Stand 19. September 2003 99<br />

5.1<br />

5.2.3, 6.3

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