Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Siedlung und Ausstattung 5.5 Schützenswerte Orte und Objekte<br />
Die Gemeinden bezeichnen im Rahmen der Nutzungsplanung vorsorglich archäologisch<br />
verdächtige Gebiete.<br />
Federführung: Gemeinden<br />
D Erläuterungen und weitere Informationen<br />
� ISOS: Das Inventar erfasst geschlossene Siedlungen mit mindestens fünf Hauptbauten. Klein- und<br />
Streusiedlungen werden nicht erfasst. Nebst der Festlegung von Ortsbildern von nationaler und<br />
regionaler (= kantonaler) Bedeutung beinhaltet das ISOS auch Angaben zu Ortsbildern von kommunaler<br />
Bedeutung.<br />
� IVS: Das Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) beinhaltet nebst Festlegungen<br />
von nationaler und regionaler (= kantonaler) Bedeutung auch Angaben zu historischen Verkehrswegen<br />
von kommunaler Bedeutung. Das Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz<br />
(IVS) ist ein Bundesinventar, welches in Anwendung des Bundesgesetzes über den Natur- und<br />
Heimatschutz (Art. 5 und 6, NHG) im Auftrag des BUWAL entsteht (seit Mitte 1999 zeichnet das<br />
Bundesamtes für Strassen ASTRA als Auftraggeber).<br />
� Grundlagen für die Bezeichnung von Kulturdenkmälern und archäologischen und historischen<br />
Stätten sind Inventare, wie z. B. das Kulturgutinventar, das Inventar der historischen Verkehrswege,<br />
das Inventar des archäologischen Dienstes und weitere Verzeichnisse.<br />
� Anreizsystem: Mit einem Anreizsystem soll die Bereitschaft zur Erhaltung von Kulturdenkmälern<br />
gesteigert werden. Der Erhalt eines solchen, oft sich im Besitze von Privaten befindenden<br />
Kulturdenkmals ist eine Leistung zugunsten der Öffentlichkeit. Mit einem Anreizsystem kann die<br />
Öffentlichkeit dies durch Gegenleistungen wie Unterstützungen und Erleichterungen für anfallende<br />
Lasten abgelten.<br />
E Objekte<br />
Siehe Ortsbildschutz Anhang 3.S6<br />
Kulturdenkmäler, archäologische und historische Stätten keine Objekte<br />
5.5.2 Kulturhistorisch wertvolle Kleinsiedlungen (Erhaltungszonen)<br />
A Ausgangslage<br />
In <strong>Graubünden</strong> gibt es – historisch bedingt – nebst dem dauernd bewohnten Siedlungsgebiet<br />
weitere, temporär genutzte Bauten in Kleinsiedlungen (meist Maiensässsiedlungen).<br />
Diese ehemals land- und alpwirtschaftlich genutzten Bauten mit<br />
teils historisch wertvoller Bausubstanz sind charakteristische Elemente der Kulturlandschaft.<br />
An der Erhaltung solcher noch weitgehend intakter Baugruppen mit<br />
historisch wertvoller Bausubstanz besteht aus kulturlandschaftlichen Gründen ein<br />
Interesse, dies auch unter Inkaufnahme einer Nutzungsänderung. Zu diesem Zweck<br />
gibt es im <strong>Kanton</strong> <strong>Graubünden</strong> das Instrument der Erhaltungszone. Eine Nutzungsänderung<br />
ist jedoch mit einer Veränderung der Baute und ihrer Umgebung sowie<br />
in der Regel auch mit einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen auf Alp- und<br />
Forststrassen verbunden. Massgeblich für die Umnutzung ist ein qualifizierter Umgang<br />
mit der historischen Bausubstanz und der Umgebung, was hohe Anforderungen<br />
an die Gestaltung voraussetzt. Dazu gehört auch die Vorsorge, dass durch die Nutzungsänderung<br />
die Einheit und der Charakter der Baute nicht gefährdet werden.<br />
„Baute“ s. Erläuterungen<br />
Stand 19. September 2003 117<br />
3.5.2