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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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Siedlung und Ausstattung 5.5 Schützenswerte Orte und Objekte<br />

Die Gemeinden bezeichnen im Rahmen der Nutzungsplanung vorsorglich archäologisch<br />

verdächtige Gebiete.<br />

Federführung: Gemeinden<br />

D Erläuterungen und weitere Informationen<br />

� ISOS: Das Inventar erfasst geschlossene Siedlungen mit mindestens fünf Hauptbauten. Klein- und<br />

Streusiedlungen werden nicht erfasst. Nebst der Festlegung von Ortsbildern von nationaler und<br />

regionaler (= kantonaler) Bedeutung beinhaltet das ISOS auch Angaben zu Ortsbildern von kommunaler<br />

Bedeutung.<br />

� IVS: Das Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) beinhaltet nebst Festlegungen<br />

von nationaler und regionaler (= kantonaler) Bedeutung auch Angaben zu historischen Verkehrswegen<br />

von kommunaler Bedeutung. Das Inventar historischer Verkehrswege der Schweiz<br />

(IVS) ist ein Bundesinventar, welches in Anwendung des Bundesgesetzes über den Natur- und<br />

Heimatschutz (Art. 5 und 6, NHG) im Auftrag des BUWAL entsteht (seit Mitte 1999 zeichnet das<br />

Bundesamtes für Strassen ASTRA als Auftraggeber).<br />

� Grundlagen für die Bezeichnung von Kulturdenkmälern und archäologischen und historischen<br />

Stätten sind Inventare, wie z. B. das Kulturgutinventar, das Inventar der historischen Verkehrswege,<br />

das Inventar des archäologischen Dienstes und weitere Verzeichnisse.<br />

� Anreizsystem: Mit einem Anreizsystem soll die Bereitschaft zur Erhaltung von Kulturdenkmälern<br />

gesteigert werden. Der Erhalt eines solchen, oft sich im Besitze von Privaten befindenden<br />

Kulturdenkmals ist eine Leistung zugunsten der Öffentlichkeit. Mit einem Anreizsystem kann die<br />

Öffentlichkeit dies durch Gegenleistungen wie Unterstützungen und Erleichterungen für anfallende<br />

Lasten abgelten.<br />

E Objekte<br />

Siehe Ortsbildschutz Anhang 3.S6<br />

Kulturdenkmäler, archäologische und historische Stätten keine Objekte<br />

5.5.2 Kulturhistorisch wertvolle Kleinsiedlungen (Erhaltungszonen)<br />

A Ausgangslage<br />

In <strong>Graubünden</strong> gibt es – historisch bedingt – nebst dem dauernd bewohnten Siedlungsgebiet<br />

weitere, temporär genutzte Bauten in Kleinsiedlungen (meist Maiensässsiedlungen).<br />

Diese ehemals land- und alpwirtschaftlich genutzten Bauten mit<br />

teils historisch wertvoller Bausubstanz sind charakteristische Elemente der Kulturlandschaft.<br />

An der Erhaltung solcher noch weitgehend intakter Baugruppen mit<br />

historisch wertvoller Bausubstanz besteht aus kulturlandschaftlichen Gründen ein<br />

Interesse, dies auch unter Inkaufnahme einer Nutzungsänderung. Zu diesem Zweck<br />

gibt es im <strong>Kanton</strong> <strong>Graubünden</strong> das Instrument der Erhaltungszone. Eine Nutzungsänderung<br />

ist jedoch mit einer Veränderung der Baute und ihrer Umgebung sowie<br />

in der Regel auch mit einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen auf Alp- und<br />

Forststrassen verbunden. Massgeblich für die Umnutzung ist ein qualifizierter Umgang<br />

mit der historischen Bausubstanz und der Umgebung, was hohe Anforderungen<br />

an die Gestaltung voraussetzt. Dazu gehört auch die Vorsorge, dass durch die Nutzungsänderung<br />

die Einheit und der Charakter der Baute nicht gefährdet werden.<br />

„Baute“ s. Erläuterungen<br />

Stand 19. September 2003 117<br />

3.5.2

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