Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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Übrige Raumnutzungen und weitere Infrastrukturen 7.2 Energie<br />
C Verantwortungsbereiche<br />
Die Erneuerung der bestehenden Wasserkraftwerke unter Wahrung der kommunalen<br />
Hoheitsrechte, namentlich auch bei Konzessionsanpassungen, wird unterstützt.<br />
Federführung: Amt für Energie<br />
Es wird sichergestellt, dass die Potenziale für die Wasserkraftnutzung offen gehalten<br />
werden. Bauten, Anlagen, Nutzungen und Nutzungsbeschränkungen im Einflussbereich<br />
sind diesbezüglich zu überprüfen und gegebenenfalls zu verhindern.<br />
Verantwortungsbereich: Gemeinden<br />
D Erläuterungen und zusätzliche Informationen<br />
� Grossanlagen bezeichnen Einrichtungen zur Stromerzeugung oder Wärmegewinnung, die einheimische,<br />
erneuerbare Ressourcen nutzen, über den Eigenbedarf eines Teilgebietes des <strong>Kanton</strong>s<br />
hinaus produzieren (Export national und international) und einen wesentlichen Beitrag an die Sicherstellung<br />
der Energieversorgung leisten sowie mit erheblichen räumlichen oder nicht reversiblen<br />
Auswirkungen auf die natürliche Umwelt verbunden sind.<br />
� Wasserkraftpotenzial: Grundlage für die Ermittlung der Potenziale sind im Wesentlichen zwei<br />
Untersuchungen:<br />
- Verbleibendes Wasserkraftpotential im <strong>Kanton</strong> <strong>Graubünden</strong>, Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement,<br />
Amt für Wasser- und Energiewirtschaft, 1982<br />
- Erneuerungs- und Erweiterungspotential der Wasserkraftwerke in <strong>Graubünden</strong>, Eidgenössisches<br />
Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement, Bundesamt für Wasserwirtschaft, Studienbericht<br />
Nr. 7 / 1997, 1997<br />
Neben den berücksichtigten Objekten (Abschnitt E) gäbe es noch weitere energiewirtschaftlich<br />
interessante Potenziale für die Stromproduktion in Grossanlagen, wie z. B. Madris, Schlappin,<br />
Vereina und Val d’Err. Weil eine Realisierung dieser Potenziale im Konflikt mit Natur- und <strong>Landschaft</strong>sschutzobjekten<br />
von nationaler Bedeutung oder kürzlich festgesetzten <strong>Landschaft</strong>sschutzgebieten<br />
der regionalen <strong>Richtplan</strong>ung stehen würde, erscheint deren Berücksichtigung als ‚Optionen<br />
freihalten‘ im <strong>Richtplan</strong> aus heutiger Sicht als nicht opportun.<br />
E Objekte<br />
Siehe Anhang 3.V1<br />
7.2.3 Elektrische Übertragungsleitungen<br />
A Ausgangslage<br />
Aufgrund der zentralen Lage von <strong>Graubünden</strong> im europäischen Alpenbogen und der<br />
bestehenden Wasserkraftwerke führen Übertragungsleitungen durch das <strong>Kanton</strong>sgebiet<br />
und prägen in gewissen Talschaften das <strong>Landschaft</strong>sbild. Die Leitungsnetze<br />
des <strong>Kanton</strong>s verbinden <strong>Graubünden</strong> mit der übrigen Schweiz, mit Italien, Österreich,<br />
Deutschland und Frankreich. Die sorgfältige Festlegung eines Trasses und seine<br />
Ausgestaltung ist für den Tourismuskanton bedeutsam. Von den bestehenden und<br />
wichtigen Leitungen sind die Trasses als Ausgangslage in der <strong>Richtplan</strong>karte bezeichnet.<br />
In Zukunft werden die Übertragungsleitungen zunehmend national und international<br />
Stand 19. September 2003 153