Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden
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7.6 Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Übrige Raumnutzungen und weitere Infrastrukturen<br />
Aufgabe. Das Gewässerschutzgesetz verpflichtet den <strong>Kanton</strong> und die Gemeinden zum Schutz der<br />
genutzten oder künftig nutzbaren Trinkwasservorkommen. In der kantonalen Gewässerschutzkarte<br />
werden deshalb die für den Schutz der Trinkwasserversorgung notwendigen Vorkehrungen getroffen.<br />
Im Weiteren sind bis heute im <strong>Kanton</strong> für nahezu alle Grundwasserfassungen und Mineralquellen<br />
detaillierte Schutzzonen bezeichnet worden. Einige Gemeinden haben für ihre Trinkwasserquellen<br />
detaillierte Schutzzonenausscheidungen vorgenommen. Als weitere Grundlage erstellt<br />
der <strong>Kanton</strong> eine Übersicht über alle öffentlichen und privaten Trinkwasserversorgungsanlagen<br />
(Wasserversorgungsatlas).<br />
Entnahmen von Grundwasser von mehr als 50 Litern / Minute für den häuslichen und gewerblichen<br />
sowie von mehr als 100 Litern / Minute für den landwirtschaftlichen Bedarf bedürfen einer Konzession<br />
der Standortgemeinde. Diese wird mit Genehmigung durch die Regierung rechtskräftig.<br />
� Abwasserentsorgung: Zurzeit wird das Abwasser aus dem Siedlungsgebiet in ca. 110 öffentlichen<br />
und ca. 110 privaten Abwasserreinigungsanlagen behandelt. In diesen Anlagen werden jährlich<br />
ca. 55 Mio. m 3 Abwasser gereinigt. Für die Erstellung dieser Anlagen sind im <strong>Kanton</strong> bisher<br />
total ca. Fr. 500 Mio. aufgewendet worden. Der Aufwand für den Betrieb der öffentlichen Kläranlagen<br />
liegt zurzeit bei rund Fr. 16 Mio. jährlich (knapp Fr. 90.-- pro Person [ohne Gäste]), dies<br />
ohne Kapitalzinsen und Amortisation. Es ist eine dringende Aufgabe der öffentlichen Hand, die<br />
Finanzierung der Abwasserentsorgung auch bei Wegfall der bisherigen Bundesbeiträge in Zukunft<br />
zu sichern. Für die Finanzierung steht die Belastung der Verbraucher nach Massgabe der verursachten<br />
Kosten im Vordergrund (Verursacherprinzip), allenfalls unter Einbezug des Meteorwasseranteils.<br />
Aus ökologischen, aber auch ökonomischen Gründen ist es die Aufgabe der Gemeinwesen, zusammen<br />
mit den kantonalen Fachstellen die Reinigungsleistung der Abwasserentsorgung zu optimieren.<br />
Als Instrument zum Erreichen dieses Ziels sieht die Gewässerschutzgesetzgebung eine<br />
Generelle Entwässerungsplanung (GEP) vor. Eine Hauptaufgabe der GEP ist es, Massnahmen<br />
aufzuzeigen, wie nicht bis wenig verschmutztes Abwasser möglichst am Ort des Anfalls dem natürlichen<br />
Wasserkreislauf zurückgegeben und damit die Kanalisation und die Abwasserreinigungsanlage<br />
von Fremdwasser entlastet werden kann. Bis Ende 2000 haben ca. 70 Gemeinden einen<br />
GEP erstellt oder in Arbeit.<br />
� Klärschlamm: Bei der Abwasserreinigung fallen jährlich rund 6'000 t Trockensubstanz an. Aufgrund<br />
der Ökologisierung in der Landwirtschaft kann ein immer geringerer Teil (weniger als<br />
10 %) dieses Klärschlamms über die traditionellen Wege einer Verwendung zugeführt werden.<br />
Der ordentliche Entsorgungsweg ist heute die Trocknung des Klärschlamms in der Trocknungsanlage<br />
Chur (TRAC) sowie der anschliessende Einsatz als Ersatzbrennstoff.<br />
E Objekte<br />
Keine.<br />
7.7 Zivile 300-m-Schiessanlagen<br />
A Ausgangslage<br />
Im <strong>Kanton</strong> <strong>Graubünden</strong> ist ein Grossteil der zivilen 300-m-Schiessanlagen heute<br />
umweltrechtlich soweit saniert, dass ein Weiterbetrieb gewährleistet ist (ca. 85%).<br />
Die Zahl der Anlagen wird sich aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen und<br />
der erforderlichen finanziellen Mittel weiter verringern. Die Regionen weisen in<br />
ihren Richtplänen geeignete Standorte für Zusammenschlüsse resp. Gemeinschaftsanlagen<br />
aus. Diverse Regionen haben entsprechende Konzepte verabschiedet.<br />
„Umweltrecht“ s.<br />
Erläuterungen<br />
„Bestand“ s.<br />
Erläuterungen<br />
170 Stand 19. September 2003