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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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<strong>Landschaft</strong> 3.1 Übersicht<br />

Abbildung 3.4: Kultur- und Naturlandschaften unterteilt in <strong>Landschaft</strong>sausschnitte<br />

Kulturlandschaften<br />

Kulturlandschaften<br />

mit besondererBewirtschaftung<br />

(3.5.1)<br />

� Aufrechterhalten wichtiger <strong>Landschaft</strong>selemente<br />

bzw. Nutzungsformen<br />

� Im Falle von (sich abzeichnenden) Defiziten<br />

Fördern noch vorhandener Werte<br />

/Aktivitäten oder Aufwerten<br />

Kulturlandschaften<br />

mit prägenderBausubstanz<br />

(3.5.2, 5.4.1)<br />

z. B.<br />

� Hecken-<strong>Landschaft</strong>en<br />

� Terrassen-L.<br />

� Reb-L.<br />

� Hochstammobst-L.<br />

� Streusiedlungen<br />

� <strong>Landschaft</strong>sprägend<br />

geschützte Bauten<br />

(und dazugehörige<br />

<strong>Landschaft</strong>)<br />

<strong>Landschaft</strong><br />

Naturlandschaften /<br />

naturnahe <strong>Landschaft</strong>en<br />

z. B.<br />

� Erholungswälder<br />

� Naturparks<br />

� Nationalpark<br />

Regionalparks<br />

(3.4)<br />

Von Hochgebirgslandschaften<br />

bis zu besonderen<br />

Kulturlandschaften<br />

(z. B. Burgenlandschaften)<br />

<strong>Landschaft</strong>sschutzgebiete<br />

(3.6)<br />

� Kulturlandschaften in den einzelnen Raumtypen: Die <strong>Landschaft</strong>en der städtischen Räume /<br />

Agglomerationen, der Tourismusräume und der ländlichen Räume sind mehrheitlich als Kulturlandschaften<br />

zu bezeichnen. Sie weisen jedoch unterschiedliche Charaktere und Perspektiven<br />

auf:<br />

- Städtische Räume / Agglomerationen und Tourismusräume: Infolge dichter Besiedlung und intensiver<br />

Nutzung haben diese <strong>Landschaft</strong>en zunehmend an landschaftlichen Qualitäten eingebüsst.<br />

Um Siedlungs-, Wohn- und Erholungsqualität, die Erscheinungsform und Standortattraktivität<br />

sowie eine verbesserte ökologische Stabilität sicherzustellen, steht die landschaftliche<br />

Qualitätsförderung (Kap. 2.3.5) mittels verschiedener Massnahmen im Vordergrund.<br />

- Ländliche Räume: Als meist zusammenhängende Kulturlandschaften weisen sie eine hohe<br />

Qualität, oft aber auch eine grosse Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen auf. In kleinerem Umfang<br />

sind diese kulturlandschaftlichen Werte durch <strong>Landschaft</strong>sschutzgebiete geschützt. Die<br />

übrige Kulturlandschaft und deren Qualitäten sind ohne Förderung der kulturlandschaftspflegenden<br />

Nutzung und punktueller Erhaltung (Kap. 3.5.1 Kulturlandschaften mit besonderer Bewirtschaftung)<br />

zunehmend gefährdet. Ihre Zukunft hängt entscheidend von der Art und Weise<br />

der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung, vom Einfluss des ländlichen Tourismus und letztlich<br />

von der Aufrechterhaltung der Besiedlung ab.<br />

Die verstärkte und differenzierte Zuwendung zur Kulturlandschaftsgestaltung ist für den <strong>Kanton</strong><br />

<strong>Graubünden</strong> nicht neu. Aufgrund des beschleunigten Kulturlandschaftswandels sind jedoch in<br />

den nächsten Jahren der <strong>Kanton</strong> und insbesondere die Regionen stärker herausgefordert.<br />

Stand 19. September 2003 29

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