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Landschaft - Richtplan Graubünden - Kanton Graubünden

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3.3 Wald <strong>Landschaft</strong><br />

� Grundsätze<br />

Holz als nachwachsende einheimische Ressource nutzen<br />

Zugunsten der Waldverjüngung und der Inwertsetzung der einheimischen Ressource<br />

Holz wird die Verwendung von Holz gefördert. Insbesondere im Bauwesen und im<br />

Bereich der Energienutzung ist bei Bauten und Anlagen der öffentlichen Hand oder<br />

bei von der öffentlichen Hand subventionierten Bauten und Anlagen der Einsatz von<br />

Holz zu fördern.<br />

Erholungsfunktion für den Mensch sowie Lebensraumfunktion für Tiere und<br />

Pflanzen stärker gewichten<br />

In den städtischen Räumen / Agglomerationen und Tourismusräumen wird die Erholungsfunktion<br />

des Waldes verstärkt gewichtet. Die Erhaltung der Schutzfunktion<br />

wird sichergestellt. Die Möglichkeiten zur Kombination mit anderen Waldfunktionen<br />

werden ausgeschöpft. Naturkundlich wertvolle Waldflächen werden langfristig<br />

erhalten. In Lebensräumen empfindlicher Tierarten werden Störungen vermieden<br />

und die Waldnutzungen angepasst.<br />

Den Wald vor schädlichen Einflüssen von aussen bewahren<br />

Eine Nutzung ausserhalb des Waldes darf weder direkt noch indirekt dazu führen,<br />

dass die Erfüllung der Waldfunktionen beeinträchtigt wird. Insbesondere darf der<br />

am Wald verursachte Wildschaden die natürliche Verjüngung mit standortgemässen<br />

Baumarten als Grundlage für die Funktionserfüllung nicht gefährden. Auch andere<br />

äussere Einflüsse, wie etwa Variantenskifahren oder Immissionen jeglicher Art dürfen<br />

die Waldverjüngung nicht gefährden.<br />

Ausdehnung der Waldfläche bremsen<br />

Entspricht es dem Gesamtinteresse, verbrachende Landwirtschaftsflächen offen zu<br />

halten und wieder vermehrt zu nutzen, so unterstützt der Forstdienst die Rückführung.<br />

Die Rückführung erfolgt bevor die einwachsenden Flächen der Waldgesetzgebung<br />

unterstehen.<br />

Waldreservate im Rahmen einer Gesamtschau bezeichnen<br />

Die Anzahl und die Fläche der Waldreservate werden gestützt auf entsprechende<br />

Konzepte vergrössert. Es werden auch grossflächige und sich über mehrere Höhenstufen<br />

erstreckende Waldreservate ausgeschieden. Projekte zur Schaffung von Regionalparks<br />

und spezielle Anforderungen wichtiger oder seltener Wildtierarten werden<br />

berücksichtigt. Waldreservatsbezeichnungen werden auf der Basis langfristiger<br />

vertraglicher Sicherung fachlich und finanziell unterstützt.<br />

Waldentwicklungsplanung (WEP) und <strong>Richtplan</strong>ung koordinieren<br />

Die Waldentwicklungspläne und die <strong>Richtplan</strong>ung (kantonal und regional) bzw. die<br />

regionalen Entwicklungskonzepte werden aufeinander abgestimmt. Die Waldentwicklungspläne<br />

beschränken sich räumlich auf den Wald und sachlich auf die Nutzungen<br />

im Wald.<br />

38 Stand 19. September 2003<br />

7.2.1<br />

5.2.1<br />

„Naturkundlich<br />

wertvolle Waldflächen“<br />

s. Erläuterungen<br />

3.7, 3.8<br />

„Beeinflussungen“<br />

s. Erläuterungen<br />

„Brachflächen“ s.<br />

Erläuterungen<br />

3.2<br />

„Waldreservate“<br />

s. Erläuterungen<br />

3.4, 3.8

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